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Pflegeversicherung Ausland

Die gesetzliche Pflegeversicherung erbringt ebenso wie die private Pflegeversicherung Leistungen, wenn sich ein Pflegebedürftiger aufgrund einer Wohnsitzverlagerung im Ausland befindet. Allerdings wird meist nur ein Pflegegeld gezahlt, und die Leistung wird nur bei einem Wohnsitz im EU-Ausland gewährt.

Diese Ansprüche bestehen im Ausland

  • Anspruch auf Pflegegeld
  • Wohnsitz im EU-Ausland ist Voraussetzung

Diese Einschränkungen sind zu erwarten

  • Keine Pflegesachleistung
  • Keine Zahlung außerhalb EU-Grenzen

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlagern will, sollte rechtzeitig über eine zusätzliche private Absicherung für den Pflegefall nachdenken. Ein Blick auf den Online-Rechner unter „Zum Tarifvergleich“ hilft, den passenden Tarif zu identifizieren.

Die gesetzliche Pflegeversicherung erbringt ebenso wie die private Pflegeversicherung Leistungen, wenn sich ein Pflegebedürftiger aufgrund einer Wohnsitzverlagerung im Ausland befindet. Allerdings wird meist nur ein Pflegegeld gezahlt, und die Leistung wird nur bei einem Wohnsitz im EU-Ausland gewährt.

Diese Ansprüche bestehen im Ausland

  • Anspruch auf Pflegegeld
  • Wohnsitz im EU-Ausland ist Voraussetzung

Diese Einschränkungen sind zu erwarten

  • Keine Pflegesachleistung
  • Keine Zahlung außerhalb EU-Grenzen

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Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlagern will, sollte rechtzeitig über eine zusätzliche private Absicherung für den Pflegefall nachdenken. Ein Blick auf den Online-Rechner unter „Zum Tarifvergleich“ hilft, den passenden Tarif zu identifizieren.

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Viele Berufstätige wünschen sich, ihren Lebensabend in warmen Gefilden zu verbringen. Gerne möchte man mit dem Eintritt in den Ruhestand ins Ausland auswandern. Dort sind die Lebenshaltungskosten günstiger, die klimatischen Bedingungen sind besser, und letztlich scheint das ganze Leben im warmen Süden lebenswerter. Doch bevor man sich zu diesem Schritt entscheidet, lohnt es sich, über die Betreuung im Pflegefall nachzudenken. Zwar ist auch im Ausland eine Betreuung durch erfahrene Pflegekräfte möglich, doch ihre Ausbildung ist häufig nicht vergleichbar mit der Expertise erfahrener deutscher Pfleger. Außerdem gelten in der Pflegeversicherung einige wichtige Besonderheiten, wenn man den Wohnsitz ins Ausland verlagert. Welche gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung im Ausland gelten und welche privaten Leistungen eine Pflegeversicherung ins Ausland erbringt, ist vorab genau zu klären. Als Versicherter muss man wissen, dass manche Leistungen einer Pflegeversicherung im Ausland nicht in der gewohnten Höhe erbracht werden, die man aus Deutschland kennt. Damit es nicht zu unerwünschten Reduzierungen der Leistungen der Pflegeversicherung im Ausland kommt und damit alle erwarteten Leistungen einer Pflegeversicherung ins Ausland erbracht werden, sollte man sich noch vor dem Wechsel des Standorts genau informieren. Dann steht den Leistungen einer Pflegeversicherung im Ausland nichts mehr im Weg.

Anbieter

Ein Pflegegeld ins Ausland kann von jeder Versicherung gezahlt werden. Sowohl die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung als auch die Pflege-Pflichtversicherung der Privatversicherten und die zusätzliche Pflegeversicherung zahlen ein Pflegegeld im Ausland, wenn der Versicherte einige Voraussetzungen erfüllt. Dabei ist von großer Bedeutung, dass der Pflegebedürftige seinen Wohnsitz ins EU-Ausland verlegt hat. Pflegegeld im EU Ausland wird von den Versicherern als Geldleistung gezahlt. Wer Pflegegeld im Ausland außerhalb der EU-Grenzen beziehen will, ist allerdings schlecht beraten, denn ein solches Pflegegeld ins Ausland wird in der Regel von den Versicherern nicht gezahlt. Wer also seinen Wohnsitz ins Ausland verlagern will, sollte darauf achten, dass später ein Pflegegeld im EU Ausland erforderlich ist. Anderenfalls ist sowohl bei der gesetzlichen Pflichtversicherung als auch bei den privaten Versicherern mit Ablehnungen der Leistung zu rechnen.

Diese Ansprüche bestehen im Ausland

Bei der Frage, ob eine Pflegeversicherung im Ausland greift, ist genau nach dem Land des Aufenthalts zu differenzieren. Innerhalb der Grenzen der Europäischen Union zahlen die gesetzlichen Pflegekassen ebenso wie die privaten Pflegeversicherer ein Pflegegeld. Den Leistungen aus der Pflegeversicherung ins Ausland steht somit nichts entgegen. Für alte Menschen bedeutet das, dass sie auch im Süden Europas oder in einem anderen europäischen Land gut betreut sind und finanzielle Unterstützung erhalten, wenn eine Pflegeversicherung ins Ausland Zahlungen erbringen soll. Damit stehen der Entscheidung, ins Ausland auszuwandern, unter dem Aspekt der Pflegebedürftigkeit wenige Argumente entgegen. Allerdings muss man wissen, dass viele Pflegekräfte im Ausland weniger gut ausgebildet sind als in Deutschland. Häufig wird die Pflegeversicherung im Ausland noch von den Familien erbracht, dann unterstützen sich die Angehörigen gegenseitig bei der Betreuung alter Menschen. Eine professionelle Hilfe ist deshalb nicht immer nötig. Aus diesem Grund kann die Unterstützung im Pflegefall im Ausland anders geartet sein als in Deutschland. Ungeachtet dessen greift eine Pflegeversicherung im Ausland dann, wenn man sich im EU-Ausland befindet.

Diese Einschränkungen sind zu erwarten

Obwohl die Pflegeversicherung Leistungen ins Ausland erbringt, muss man wissen, mit welchen Einschränkungen zu rechnen sind. Will man Pflegeversicherung Leistungen im Ausland anfordern, ist es von großer Bedeutung, dass sich der Wohnsitz im EU-Ausland befindet. Außerhalb der Grenzen der Europäischen Union werden keine Pflegeversicherung Leistungen ins Ausland erbracht. Auch gewährt der Versicherer keine Pflegeversicherung Leistungen im Ausland in Form von Sachleistungen. Alle Pflegeversicherung Leistungen ins Ausland werden von den gesetzlichen und von den privaten Pflegekassen nur als Pflegegeld gezahlt. Für den Betroffenen bedeutet das, dass er Pflegeversicherung Leistungen im Ausland entsprechend seiner festgestellten Pflegestufe erhält. Dieses Pflegegeld steht ihm selbst zur Verfügung, er kann davon eine ambulante oder eine stationäre Betreuung bezahlen, oder er kann sogar Familienangehörige unterstützen, die seine Pflege sicherstellen. Lediglich auf die Gewährung von Sachleistungen muss man im Ausland also verzichten.

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Wer die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ergänzen will, entscheidet sich für eine zusätzliche private Absicherung. Sie ist insbesondere von Bedeutung, wenn man beschließt, den Wohnsitz im Alter ins Ausland zu verlegen. Zwar sind die Lebenshaltungskosten dann häufig günstiger, doch anders als bei in Deutschland ansässigen Versicherten werden von den privaten und den gesetzlichen Pflegeversicherungen keine Sachleistungen erbracht. Deshalb muss der Versicherte alle Leistungen aus dem Pflegegeld tragen. Wer eine private Zusatzversicherung für ein Pflegegeld abschließt, muss wissen, dass die Versicherer in der Regel nur Leistungen ins EU-Ausland erbringen. Ein Blick auf die Versicherungsbedingungen ist deshalb sehr wichtig, sie enthalten detaillierte Angaben zur Zahlung der Leistung ins Ausland. Ein Blick auf den Tarifrechner unter „Zum Versicherungsvergleich“ zeigt, wie es um den passenden Versicherungsschutz bestellt ist.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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