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Pflegestufen Tabelle 2013

Pflege-Stufen sind für die Pflegeversicherung von zentraler Bedeutung. Sie bestimmen nicht nur die Höhe der Versicherungsleistung. Ohne Einstufung in eine Pflege-Stufe besteht auch kein Leistungsanspruch.

Definition

  • Bestimmungsgröße und Gradmesser der PflegebedĂĽrftigkeit
  • Schwere und Zeitaufwand der PflegebedĂĽrftigkeit werden beurteilt und eingruppiert
  • Beurteilungskriterien: Pflegebedarf bei der Grundpflege, Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung

Allgemeines zu den Pflege-Stufen

  • insgesamt 3 reguläre Pflege-Stufen und Pflege-Stufe 0 als Vorstufe
  • Einstufungskriterien sind in allen Bundesländern identisch
  • je höher der Zeitaufwand fĂĽr die Grundpflege, desto höher die Pflege-Stufe

Grundpflege

  • Körperpflege
  • Ernährung
  • Mobilität

Vergabe einer Pflege-Stufe – Ablauf

  • Antrag auf Einstufung muss gestellt werden
  • MDK erstellt im Auftrag der Pflegeversicherung ein Gutachten
  • Vergabe erfolgt durch die gesetzliche Pflegeversicherung

Pflege-Stufen – Überblick

  • Pflege-Stufe 0 (Vorstufe zu den eigentlichen Pflege-Stufen) – Kriterien fĂĽr Pflege-Stufe 1 sind noch nicht erfĂĽllt, meist fĂĽr Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
  • Pflege-Stufe 1 – bei erheblicher PflegebedĂĽrftigkeit
  • Pflege-Stufe 2 – bei schwerer PflegebedĂĽrftigkeit
  • Pflege-Stufe 3 – bei schwerster PflegebedĂĽrftigkeit

Einstufungskriterien Pflege-Stufe 1

  • mindestens 90 Minuten täglicher Pflegebedarf insgesamt
  • mindestens 45 Minuten mĂĽssen auf wenigstens 2 Verrichtungen der Grundpflege entfallen
  • mehrmals pro Woche Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung

Einstufungskriterien Pflege-Stufe 2

  • mindestens 3 Stunden täglicher Pflegebedarf insgesamt
  • mindestens 2 Stunden mĂĽssen auf die Grundpflege entfallen
  • mehrmals pro Woche Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung

Einstufungskriterien Pflege-Stufe 3

  • mindestens 5 Stunden täglicher Pflegebedarf insgesamt
  • mindestens 4 Stunden mĂĽssen auf die Grundpflege entfallen
  • nächtlicher Pflegebedarf
  • mehrmals pro Woche Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung

Einstufungskriterien Pflege-Stufe 0

  • weniger als 90 Minuten täglicher Pflegebedarf insgesamt
  • weniger als 45 Minuten Pflegebedarf in der Grundpflege pro Tag

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung

  • Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige
  • ambulante Sachleistungen
  • Sachleistungen bei teilstationärer Pflege
  • Sachleistungen bei vollstationärer Pflege
  • Sonderleistungen – z.B. fĂĽr Kurzzeit- oder Verhinderungspflege

Höhe des Pflegegeldes nach Pflege-Stufen

  • Pflege-Stufe 0 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz – keine Leistung
  • Pflege-Stufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz – 120 Euro
  • Pflege-Stufe 1 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz – 235 Euro
  • Pflege-Stufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz – 305 Euro
  • Pflege-Stufe 2 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz – 440 Euro
  • Pflege-Stufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz – 525 Euro
  • Pflege-Stufe 3 mit und ohne eingeschränkte Alltagskompetenz – 700 Euro

Höhe der Sachleistungen für ambulante und teilstationäre Pflege nach Pflege-Stufen

  • Pflege-Stufe 0 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz – keine Leistung
  • Pflege-Stufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz – bis 225 Euro
  • Pflege-Stufe 1 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz – bis 450 Euro
  • Pflege-Stufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz – bis 665 Euro
  • Pflege-Stufe 2 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz – bis 1100 Euro
  • Pflege-Stufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz – bis 1250 Euro
  • Pflege-Stufe 3 mit und ohne eingeschränkte Alltagskompetenz – bis 1550 Euro

Höhe der Sachleistungen für vollstationäre Pflege nach Pflege-Stufen

  • Pflege-Stufe 0 – keine Leistung
  • Pflege-Stufe 1 – 1023 Euro
  • Pflege-Stufe 2 – 1279 Euro
  • Pflege-Stufe 3 – 1550 Euro

Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege – Leistungen

  • unabhängig von der Pflege-Stufe – maximal 1550 Euro fĂĽr 28 Tage pro Jahr

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Eine Pflegezusatzversicherung ist sinnvoll, denn die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt die Pflegekosten nur zum Teil. Berechnen Sie daher mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner die besten und günstigsten Tarife. Nach der Berechnung können Sie einen Onlinevertrag abschließen. Der blaue Button „Zum Versicherungsvergleich“ führt Sie automatisch auf den Vergleichsrechner.

Pflege-Stufen sind für die Pflegeversicherung von zentraler Bedeutung. Sie bestimmen nicht nur die Höhe der Versicherungsleistung. Ohne Einstufung in eine Pflege-Stufe besteht auch kein Leistungsanspruch.

Definition

  • Bestimmungsgröße und Gradmesser der PflegebedĂĽrftigkeit
  • Schwere und Zeitaufwand der PflegebedĂĽrftigkeit werden beurteilt und eingruppiert
  • Beurteilungskriterien: Pflegebedarf bei der Grundpflege, Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung

Allgemeines zu den Pflege-Stufen

  • insgesamt 3 reguläre Pflege-Stufen und Pflege-Stufe 0 als Vorstufe
  • Einstufungskriterien sind in allen Bundesländern identisch
  • je höher der Zeitaufwand fĂĽr die Grundpflege, desto höher die Pflege-Stufe

Grundpflege

  • Körperpflege
  • Ernährung
  • Mobilität

Vergabe einer Pflege-Stufe – Ablauf

  • Antrag auf Einstufung muss gestellt werden
  • MDK erstellt im Auftrag der Pflegeversicherung ein Gutachten
  • Vergabe erfolgt durch die gesetzliche Pflegeversicherung

Pflege-Stufen – Überblick

  • Pflege-Stufe 0 (Vorstufe zu den eigentlichen Pflege-Stufen) – Kriterien fĂĽr Pflege-Stufe 1 sind noch nicht erfĂĽllt, meist fĂĽr Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
  • Pflege-Stufe 1 – bei erheblicher PflegebedĂĽrftigkeit
  • Pflege-Stufe 2 – bei schwerer PflegebedĂĽrftigkeit
  • Pflege-Stufe 3 – bei schwerster PflegebedĂĽrftigkeit

Einstufungskriterien Pflege-Stufe 1

  • mindestens 90 Minuten täglicher Pflegebedarf insgesamt
  • mindestens 45 Minuten mĂĽssen auf wenigstens 2 Verrichtungen der Grundpflege entfallen
  • mehrmals pro Woche Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung

Einstufungskriterien Pflege-Stufe 2

  • mindestens 3 Stunden täglicher Pflegebedarf insgesamt
  • mindestens 2 Stunden mĂĽssen auf die Grundpflege entfallen
  • mehrmals pro Woche Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung

Einstufungskriterien Pflege-Stufe 3

  • mindestens 5 Stunden täglicher Pflegebedarf insgesamt
  • mindestens 4 Stunden mĂĽssen auf die Grundpflege entfallen
  • nächtlicher Pflegebedarf
  • mehrmals pro Woche Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung

Einstufungskriterien Pflege-Stufe 0

  • weniger als 90 Minuten täglicher Pflegebedarf insgesamt
  • weniger als 45 Minuten Pflegebedarf in der Grundpflege pro Tag

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung

  • Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige
  • ambulante Sachleistungen
  • Sachleistungen bei teilstationärer Pflege
  • Sachleistungen bei vollstationärer Pflege
  • Sonderleistungen – z.B. fĂĽr Kurzzeit- oder Verhinderungspflege

Höhe des Pflegegeldes nach Pflege-Stufen

  • Pflege-Stufe 0 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz – keine Leistung
  • Pflege-Stufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz – 120 Euro
  • Pflege-Stufe 1 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz – 235 Euro
  • Pflege-Stufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz – 305 Euro
  • Pflege-Stufe 2 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz – 440 Euro
  • Pflege-Stufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz – 525 Euro
  • Pflege-Stufe 3 mit und ohne eingeschränkte Alltagskompetenz – 700 Euro

Höhe der Sachleistungen für ambulante und teilstationäre Pflege nach Pflege-Stufen

  • Pflege-Stufe 0 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz – keine Leistung
  • Pflege-Stufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz – bis 225 Euro
  • Pflege-Stufe 1 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz – bis 450 Euro
  • Pflege-Stufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz – bis 665 Euro
  • Pflege-Stufe 2 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz – bis 1100 Euro
  • Pflege-Stufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz – bis 1250 Euro
  • Pflege-Stufe 3 mit und ohne eingeschränkte Alltagskompetenz – bis 1550 Euro

Höhe der Sachleistungen für vollstationäre Pflege nach Pflege-Stufen

  • Pflege-Stufe 0 – keine Leistung
  • Pflege-Stufe 1 – 1023 Euro
  • Pflege-Stufe 2 – 1279 Euro
  • Pflege-Stufe 3 – 1550 Euro

Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege – Leistungen

  • unabhängig von der Pflege-Stufe – maximal 1550 Euro fĂĽr 28 Tage pro Jahr

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

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In Deutschland gibt es aktuell rund 2,5 Millionen Pflegebedürftige. Die meisten werden zu Hause von den Angehörigen gepflegt. Doch sowohl die Pflege durch Privatpersonen, als auch eine professionelle Pflege verursacht hohe Kosten. Um Versicherungsleistungen aus gesetzlicher und privater Pflegeversicherung zu erhalten, ist die Einstufung in eine der Pflegestufen in Deutschland notwendig. Nicht nur die Berechtigung zum Leistungsempfang aus der Pflegeversicherung wird durch Pflegestufen geregelt, auch die Höhe der Versicherungsleistung hängt von der Pflegestufe ab.

Pflegestufen Definition

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt die Grundabsicherung im Pflegefall. Damit ein möglicher Leistungsanspruch sowie die genaue Leistungshöhe genau zu definiert werden können, wurden Pflegestufen von der Pflegeversicherung als Bestimmungsgröße und Gradmesser der Pflegebedürftigkeit eingeführt. Zur Eingruppierung der Pflegebedürftigen in eine der Pflegestufen werden die Schwere der Pflegebedürftigkeit und der Zeitaufwand für die Pflege betrachtet. Maßgeblich zur Beurteilung der Schwere der Pflegebedürftigkeit sind nur regelmäßige Verrichtungen des Alltags, welche sich in die sogenannte Grundpflege und in die hauswirtschaftliche Versorgung aufspalten. Einmal zugewiesen, akzeptieren alle Pflegeversicherungen die Stufen. Das heißt, auch in der Pflegezusatzversicherung orientiert sich die Leistungshöhe an der Pflegestufenvergabe der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Pflegestufen – wie viele gibt es?

Insgesamt wurden zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit drei Pflege-Stufen sowie zusätzlich die Pfege-Stufe 0 als Vorstufe festgelegt. Die Kriterien zur Einstufung in eine der Pflegestufen sind für Deutschland flächendeckend in allen Bundesländern gleich. Grundsätzlich gilt: je höher die Einstufung, desto höher sind auch die Versicherungsleistungen. Das bedeutet, zum Erhalt der Pflege-Stufe 3 ist der höchste Pflegebedarf notwendig.

Die Kriterien zur Einstufung in eine Pflegestufe in Deutschland

Im Grunde dient eine Pflegestufe zur Definition der individuellen PflegebedĂĽrftigkeit und deren allgemeine Eingruppierung je nach Schweregrad. Um so die PflegebedĂĽrftigkeit objektiv einstufen und gewichten zu können, wird anhand verschiedener Kriterien der zeitliche Aufwand fĂĽr die benötigte Pflege analysiert und beurteilt. Dabei handelt es sich um Kriterien der Grundpflege sowie um die hauswirtschaftliche Versorgung des PflegebedĂĽrftigen. Während bei der hauswirtschaftlichen Versorgung „nur“ mehrfach in der Woche Hilfe benötigt werden muss, ist ein regelmäßiger und täglicher Hilfebedarf in der Grundpflege notwendig, um in eine Pflege-Stufe eingestuft zu werden. Je höher der zeitliche Aufwand fĂĽr die Grundpflege, desto höher stuft die Pflegeversicherung den PflegebedĂĽrftigen ein.

Was gehört zur Grundpflege?

Unter den Begriff „Grundpflege“ werden verschiedene Alltagsverrichtungen aus den Bereichen der Körperpflege, Ernährung und Mobilität zusammengefasst. Zum Bereich der Körperpflege werden Waschen, Duschen, Baden sowie die allgemeine Hautpflege gezählt. DarĂĽber hinaus gehört die Zahnpflege, das Waschen und Trocknen der Haare sowie das Kämmen und Rasieren dazu. Ebenfalls in den Bereich der Körperpflege fallen die Blasen- und Darmentleerung. Nicht dazu gehören jedoch Schminken, Haareschneiden oder der Besuch beim Frisör. Diese Verrichtungen werden daher bei der Vergabe der Pflegestufen von der Pflegeversicherung nicht berĂĽcksichtigt, obwohl selbstverständlich auch bei einem PflegebedĂĽrftigen einmal die Haare geschnitten werden mĂĽssen. In die Kategorie Ernährung gehört das mundgerechte Zubereiten der Nahrung. Darunter fallen zum Beispiel das Zerkleinern der Nahrung in mundgerechte StĂĽcke sowie das EinfĂĽllen von Getränken. Auch spezielle Ernährungsformen, wie etwa die Ernährung durch eine Sonde, können in diesen Bereich einflieĂźen. Zu den Verrichtungen im Bereich der Mobilität zählen alle HilfsmaĂźnahmen beim Aufstehen und zu Bettgehen sowie das Umlagern von bettlägerigen Patienten. Ebenfalls zur Mobilität wird die Hilfe beim An- und Ausziehen der Kleidung gezählt. Hilfeleistungen beim Gehen, Stehen und Treppensteigen, sofern dies notwendig ist, die Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen der Wohnung fallen ebenfalls in die Rubrik Mobilität. Benötigt der PflegebedĂĽrftige einen Rollstuhl und kann sich mit diesem nicht alleine fortbewegen, wird auch das Schieben des Rollstuhls als Mobilitätsverrichtung anerkannt.

Die Pflegestufenvergabe

Die Hilfe bei der Grundpflege muss für die Vergabe einer Pflegestufe durch die Versicherung in einem, für jede Pflege-Stufe genau festgelegten, zeitlichen Umfang benötigt werden. Dabei ist es jedoch nicht notwendig, dass der Pflegebedürftige bei allen zur Grundpflege gehörenden Verrichtungen Hilfe benötigt. Auch die notwendige Anzahl der unterschiedlichen Hilfeleistungen in der Grundpflege ist für jede Pflege-Stufe genau festgelegt. Der notwendige Hilfebedarf in der Grundpflege kann bei nahezu jeder gesetzlichen Krankenkasse auf der Homepage unter der Rubrik Pflegeversicherung je nach Pflegestufe als Tabelle eingesehen werden oder für alle Pflegestufen als PDF heruntergeladen werden. Auch halten die meisten Geschäftsstellen zu den einzelnen Pflegestufen ein Merkblatt oder anderes Infomaterial bereit.

 

Wie verläuft die Pflegestufenvergabe?

Pflegestufen sind in der Pflegeversicherung das wesentliche Kriterium, um die Schwere der Pflegebedürftigkeit festzustellen, zu überprüfen und die Höhe der Versicherungsleistungen festzulegen und letztendlich auch zu bewilligen. Daher erfolgt die Einstufung in eine der Pflegestufen von der Versicherung. Damit eine Einstufung erfolgt muss jedoch ein entsprechender Antrag auf Einstufung bei der gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt werden. Der Antrag auf Einstufung in eine der Pflegestufen wird auch Erklärung der Pflegebedürftigkeit genannt und ist genau wie allgemeine Informationen zur Pflegeversicherung oder zur Pflegestufe als PDF auf der Homepage fast aller gesetzlichen Krankenkassen erhältlich . Auch zum Erhalt von Leistungen einer Pflegezusatzversicherung ist der Nachweis einer Pflegestufeneinstufung notwendig. Die privaten Pflegeversicherungen akzeptieren ausnahmslos die Einstufung durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Die zur Einstufung notwendige Begutachtung der vorliegenden Pflegebedürftigkeit erfolgt jedoch nicht direkt durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Stattdessen beauftragt die Pflegeversicherung den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) mit der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit des Antragstellers vor Ort. Bei der Einstufung orientiert die gesetzliche Pflegeversicherung dann am MDK-Gutachten. Der MDK begutachtet den Pflegebedarf anhand der genau festgelegten Kriterien. Somit erfolgt die Vergabe der Pflegestufen nach einem Katalog, in dem alle pflegestufenberechtigten Verrichtungen und der dafür notwendige Zeitaufwand festgelegt ist.

Die Pflegestufen im Ăśberblick

Insgesamt gibt es die Pflegestufen 1 und 2 oder 3 als reguläre Pflege-Stufen zur Auswahl. Zusätzlich besteht als Vorstufe zu den eigentlichen Pflege-Stufen noch die Pflege-Stufe 0. Pflege-Stufe 1 wird an erheblich Pflegebedürftige vergeben. Zum Erhalt von Pflege-Stufe 2 ist ein schwerer Pflegebedarf notwendig. An Schwerstpflegebedürftige vergibt die Pflegeversicherung die Pflegestufe 3. Pflege-Stufe 0 erhalten meist Menschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz, die die Voraussetzungen zum Erhalt der ersten Pflege-Stufe noch nicht erfüllt haben. Meist wird die Pflege-Stufe 0 an Demenzkranke vergeben. Grundsätzlich ist jedoch der Grund für die Pflegebedürftigkeit bei der Vergabe einer Pflege-Stufe nicht relevant. So erfolgt die Vergabe einer Pflegestufe nach einem Unfall nach denselben Kriterien wie die Vergabe aufgrund einer schweren Erkrankung, Altersdemenz oder einer Behinderung.

Vergabekriterien fĂĽr die Pflegestufen 1 bis 3

Liegt eine erhebliche Pflegebedürftigkeit vor, vergibt die Pflegeversicherung die Pflege-Stufe 1. Bei einer erheblichen Pflegebedürftigkeit muss der Pflegebedürftige mindestens 90 Minuten täglich auf Hilfe und Pflege angewiesen sein. Von diesen 90 Minuten müssen mindestens 45 Minuten pro Tag auf mindestens zwei verschiedene Verrichtungen der Grundpflege entfallen. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Die zweite Pflege-Stufe wird an Menschen mit einem schweren Pflegebedarf bei einem täglichen Zeitaufwand von mindestens 3 Stunden vergeben. Davon müssen mindestens 2 Stunden auf die Grundpflege entfallen. Außerdem muss die benötigte Hilfe bei der Grundpflege mindestens drei Mal am Tag zu verschiedenen Uhrzeiten benötigt werden. Ebenso wie in der ersten Pflege-Stufe muss zusätzlich mehrmals pro Woche Hilfe im Haushalt notwendig sein. Es muss ein Pflegebedarf von insgesamt 5 Stunden täglich bestehen, damit der Pflegebedürftige als schwerstpflegebedürftig und damit in die Pflege-Stufe 3 eingruppiert wird. Von den 5 Stunden Pflegebedarf pro Tag müssen mindestens 4 Stunden auf Verrichtungen der Grundpflege entfallen. Des Weiteren muss auch nachts ein Pflegebedarf bestehen. Genau wie in den Pflegestufen 1 und 2 muss zum Erhalt der dritten Pflege-Stufe mehrmals pro Woche ein Hilfebedarf im Haushalt bestehen.

Pflege-Stufe 0

Die Vorstufe 0 wird meist an Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz vergeben. Allerdings ist der benötigte Pflegeaufwand noch nicht so groß, dass sie von der Pflegeversicherung in 1 2 oder 3 eingestuft werden. Meist betrifft dies Menschen mit einer Demenzerkrankung. Um die Vorstufe 0 zu erhalten, sollte der tägliche Pflegebedarf unter 90 Minuten liegen, wobei weniger als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen sollten. Zur Einstufung in die Pflege-Stufe 0 ist vorab genau wie bei den Pflegestufen 1-3 eine Erklärung der Pflegebedürftigkeit notwendig. Diese erfolgt automatisch mit der Beantragung auf Einstufung in eine der Pflegeversicherungsstufen.

Allgemeines zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung richten sich in ihrer Höhe nach der vorhandenen Pflege-Stufe. Doch auch die Art der Pflege spielt eine Rolle für Höhe und Art der Versicherungsleistung. Grundsätzlich unterscheidet die gesetzliche Pflegeversicherung zwischen Pflegegeld und Sachleistungen. Pflegegeld gibt es bei häuslicher Pflege durch Angehörige, Sachleistungen werden für alle Arten der professionellen Pflege erbracht. Dazu zählt die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder in einer Pflegeeinrichtung. Bei der Pflege in einer professionellen Pflegeeinrichtung wird zudem zwischen teil- und vollstationärer Pflege unterschieden. Zusätzlich gibt es weitere Leistungen wie etwa für die Kurzzeitpflege oder bei Verhinderungspflege. Während das Pflegegeld dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung steht, werden Sachleistungen direkt zwischen gesetzlicher Pflegeversicherung und Pflegeunternehmen abgerechnet. Findet die Betreuung des Pflegebedürftigen als Kombinationspflege statt, können die unterschiedlichen Leistungen der Pflegeversicherung auch kombiniert werden. Dabei richtet sich die Höhe der Einzelleistungen nach dem Prozentanteil der zugehörigen Pflegeart an der Gesamtpflege.

Pflegegeld der gesetzlichen Pflegeversicherung nach Stufen

Bei häuslicher Pflege durch Angehörige kann Pflegegeld in allen Pflegestufen beantragt werden. Spezielle Pflegegeldstufen zum Erhalt von Pflegegeld gibt es nicht. Die Kriterien für die Vergabe einer Pflege-Stufe gelten allgemein und unabhängig von der Leistungsart. Laut aktueller Studien in allen Bundesländern zeigt die Pflegestufenverteilung jedoch, dass der Anteil der Pflegegeldempfänger in der Pflege-Stufe 1 am größten ist. In der Pflege-Stufe 0 besteht nur ein Anspruch auf Pflegegeld, wenn die Alltagskompetenz des Pflegebedürftigen eingeschränkt ist. In diesem Fall die Pflegeversicherung ein Pflegegeld von 120 Euro pro Monat. Das Pflegegeld in Pflegestufe 1 beträgt ohne eingeschränkte Alltagskompetenz 235 Euro. Bei eingeschränkter Alltagskompetenz erhöht es sich auf 305 Euro pro Monat. Pflegebedürftige in Pflege-Stufe 2 erhalten 440 Euro ohne eingeschränkte Alltagskompetenz und 525 Euro mit eingeschränkter Alltagskompetenz. In der Pflege-Stufe 3 spielt die Alltagskompetenz für die Höhe des Pflegegeldes keine Rolle, denn die Pflegeversicherung zahlt einheitlich 700 Euro Pflegegeld in dieser Stufe.

Ambulante und teilstationäre Sachleistungen in den Pflegestufen 0-3

Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst teilweise oder komplett die Pflege oder erfolgt eine teilstationäre Pflege tagsüber oder nachts besteht genau wie beim Pflegegeld in allen Stufen ein Leistungsanspruch, wenn der Pflegebedürftige eine eingeschränkte Alltagskompetenz hat. Ohne eingeschränkte Alltagskompetenz besteht nur in den Pflegestufen 1-3 ein Anspruch auf Leistung. In der Pflege-Stufe 0 übernimmt die Pflegeversicherung bei eingeschränkter Alltagskompetenz ambulante und teilstationäre Sachleistungen bis zu 225 Euro monatlich. Für Pflege-Stufe 1 betragen die ambulanten und teilstationären Sachleistungen maximal 450 Euro ohne eingeschränkte Alltagskompetenz und bis zu 665 Euro bei eingeschränkter Alltagskompetenz. Pflegebedürftige mit der Pflege-Stufe 2 erhalten bis zu 1100 Euro ohne und 1250 Euro mit eingeschränkter Alltagskompetenz. In der Pflege-Stufe 3 betragen die ambulanten und teilstationären Sachleistungen einheitlich maximal 1550 Euro.

Leistungen bei vollstationärer Pflege nach Pflege-Stufen

Für die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim besteht nur in den Pflege-Stufen 1 bis 3 ein Sachleistungsanspruch. So übernimmt die Pflegekasse in Pflege-Stufe 1 Sachleistungen in Höhe von 1023 Euro. Für Pflege-Stufe 2 zahlt sie 1279 Euro an das Pflegeheim und Pflegebedürftige mit Pflege-Stufe 3 erhalten als Sachleistung 1550 Euro. Dabei sollte beachtet werden, dass die Sachleistung keine Kosten für Unterbringung und Ernährung im Pflegeheim beinhalten. Diese sogenannten Hotelkosten müssen vom Pflegebedürftigen selber gezahlt werden oder durch eine Pflegezusatzversicherung abgedeckt werden.

Sonstige Leistungen

Als weitere zusätzliche Leistungen enthält die gesetzliche Pflegeversicherung beispielsweise Leistungen für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege. Für beide Leistungsarten zahlt die Pflegeversicherung unabhängig von der Pflegestufe bei Urlaub, Erkrankung oder sonstiger Verhinderung der Pflegeperson maximal 1550 Euro für die Ersatzpflege. Bei den Pflegekassen gibt es zu weiteren Sonderleistungen nach Pflegestufen Information auf der Website oder bei der örtlichen Pflegeberatung.

Pflegeversicherungs- und Pflegestufen Ratgeber

Es ist sinnvoll, sich rechtzeitig zur Pflegeversicherung und den Pflegestufen Info von kompetenten Fachleuten einzuholen. Im Pflegebereich unterliegen Leistungen, Rechtslage und Kosten einem stetigen Wandel, sodass bei Fragen zur Rechtslage oder zur bestehenden Pflegestufe die Info schon lange veraltet sein kann, wenn die Informationen aus unsachgemäßer Quelle stammen. Eine gute Informationsmöglichkeit bietet das Internet. Doch sollte unbedingt auf die Aktualität der Informationsquelle geachtet werden. So gibt es zu Pflegeversicherung und Pflegestufen als Pflegewiki viele Seiten, auf denen auch die Leistungen der Pflegeversicherung nach Pflegestufen als Tabelle aufgelistet sind. Doch noch längst nicht alle sind auf dem neuesten Stand. Soll ein Pflegestufen Wiki alle offenen Fragen klären, sollte unbedingt das Erscheinungsdatum der Informationen beachtet werden. So sind etwa die Bedingungen zum Erhalt der einzelnen Pflegestufen der Pflegeversicherung selbst bei Wikipedia – dem Original – nicht auf dem aktuellen Stand. So ist in der Übersicht der Pflege-Stufen die Pflege-Stufe 0 als Vorstufe zur eigentlichen Pflegestufe bei Wiki noch nicht enthalten. Stets aktuelle Infos zu Pflegestufen und eine Beschreibung der aktuellen Leistungen der Pflegeversicherungen bieten hingegen alle gesetzlichen Pflegekassen auf ihren Websites oder bei den örtlichen Pflegeberatungsstellen.

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt lediglich einen Teil der Pflegekosten. Sichern Sie sich deshalb zusätzlich mit eine Pflegezusatzversicherung für den eigenen Pflegefall ab. Unser seiteninterner Tarifrechner berechnet für Sie die besten Zusatzversicherungen mit den günstigsten Prämien. Nach der Tarifberechnung können Sie eine Pflegeversicherung abschließen. Über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie direkt auf den Vergleichsrechner.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich