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Pflegestufen Geld

Pflegegeld ist die häufigste Leistungsart der gesetzlichen Pflegeversicherung und auch bei einer privaten Pflegetagegeldversicherung erhält der Versicherte ein Pflegegeld im Leistungsfall. Die Höhe des Pflegegeldes der gesetzlichen Pflegeversicherung hängt im Wesentlichen von der Pflegestufe ab

gesetzliche Pflegeversicherung

  • wurde 1995 eingeführt
  • fünfte Säule der Sozialversicherung
  • Grundabsicherung im Pflegefall
  • sozial gerechte Leistungen für jeden Pflegebedarf und der Schwere der Pflegebedürftigkeit angepasst
  • je nach Pflegeart bestehen die Leistungen aus Pflegegeld oder Pflegesachleistungen
  • Pflegestufen dienen als Bemessungsgrundlage der Schwere der Pflegebedürftigkeit und des zeitlichen Aufwandes der Pflege
  • in unregelmäßigen Abständen erfolgen Leistungsanpassungen

Pflegegeld

  • Geldleistung zur freien Verfügung
  • Leistungsanspruch nur nach Einstufung in eine Pflegestufe
  • wird bei häuslicher Pflege durch Angehörige gezahlt
  • Höhe des Pflegegeldes hängt von der Pflegestufe ab
  • eine eingeschränkte Alltagskompetenz erhöht das Pflegegeld in Pflegestufe 1 und 2
  • in Pflegestufe 0 wird Pflegegeld nur bei eingeschränkter Alltagskompetenz gezahlt

Pflegestufen

  • Pflegestufen 0 bis 3
  • Einstufung in eine Pflegestufe ist zum Erhalt von Leistungen aus gesetzlicher und privater Pflegeversicherung notwendig
  • Bemessungsgrundlage für den zeitlichen Aufwand in der Grundpflege und die Schwere der Pflegebedürftigkeit
  • Erhöhung der Pflegestufe führt zur Erhöhung des Pflegegeldes

Bereiche der Grundpflege

  • Körperpflege
  • Ernährung
  • Mobilität

Voraussetzungen zum Erhalt von Pflegestufe 1

  • Zeitaufwand zur allgemeinen Pflege mindestens 90 Minuten
  • davon müssen mindestens 45 Minuten auf 2 verschiedene Verrichtungen der Grundpflege entfallen
  • Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals in der Woche

Voraussetzungen zum Erhalt von Pflegestufe 2

  • Zeitaufwand zur allgemeinen Pflege mindestens 3 Stunden
  • davon müssen mindestens 2 Stunden auf die Grundpflege entfallen
  • Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals in der Woche

Voraussetzungen zum Erhalt von Pflegestufe 3

  • Zeitaufwand zur allgemeinen Pflege mindestens 5 Stunden
  • davon müssen mindestens 4 Stunden auf die Grundpflege entfallen
  • Pflegebedarf während der Nacht
  • Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals in der Woche

Pflegestufe 0

  • zählt nicht zu den gesetzlichen Pflegestufen
  • Vorstufe zu den eigentlichen Pflegestufen für Demenzkranke
  • Voraussetzungen zum Erhalt der Pflegestufe 1 dürfen noch nicht erfüllt sein

Neuerungen beim Pflegegeld seit Januar 2013

  • Erhöhung des Pflegegeldes in Pflegestufe 1 und 2
  • Pflegegeld in Pflegestufe 0 für Demenzkranke mit eingeschränkter Alltagskompetenz</i>

Pflegegeld in Pflegestufe 0

  • 120 Euro – bei eingeschränkter Alltagskompetenz

Pflegegeld in Pflegestufe 1

  • 235 Euro – ohne eingeschränkte Alltagskompetenz
  • 305 Euro – mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Pflegegeld in Pflegestufe 2

  • 440 Euro – ohne eingeschränkte Alltagskompetenz
  • 525 Euro – mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Pflegegeld in Pflegestufe 3

  • 700 Euro – ohne eingeschränkte Alltagskompetenz
  • 700 Euro – mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Pflegegeld beantragen

  • Antrag auf Einstufung in eine Pflegestufe notwendig
  • Einstufung erfolgt durch die gesetzliche Pflegeversicherung
  • Entscheidungsgrundlage für die Vergabe einer Pflegestufe ist ein MDK Gutachten zur Pflegebedürftigkeit
  • Antrag auf Pflegegeld muss schriftlich gestellt werden
  • Antragsformulare bei den Pflegekassen erhältlich
  • Bewilligung des Antrages erfolgt schriftlich

Zahlung von Pflegegeld

  • Anspruch besteht ab dem Tag der Antragstellung
  • Zahlung erfolgt monatlich im Voraus

Pflegegeld aus der privaten Pflegezusatzversicherung

  • Leistungsanspruch nur bei bestehender Pflegestufe
  • “Pflegegeld“ gibt es nur in der Pflegetagegeldversicherung
  • Höhe des Pflegegeldes hängt nicht nur von der Höhe der Pflegestufe ab
  • der abgeschlossene Tarif und der vertraglich festgelegte Tagessatz bestimmen ebenfalls die Höhe des Pflegegeldes

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Durch eine Pflegezusatzversicherung können die realen Pflegekosten zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung abgesichert werden. Nutzen Sie das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ und ermitteln Sie mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner die günstigsten Tarife mit den besten Versicherungsleistungen. Nach dem Versicherungsvergleich haben Sie Gelegenheit, die Pflegezusatzversicherung Ihrer Wahl direkt online abzuschließen.

Pflegegeld ist die häufigste Leistungsart der gesetzlichen Pflegeversicherung und auch bei einer privaten Pflegetagegeldversicherung erhält der Versicherte ein Pflegegeld im Leistungsfall. Die Höhe des Pflegegeldes der gesetzlichen Pflegeversicherung hängt im Wesentlichen von der Pflegestufe ab

gesetzliche Pflegeversicherung

  • wurde 1995 eingeführt
  • fünfte Säule der Sozialversicherung
  • Grundabsicherung im Pflegefall
  • sozial gerechte Leistungen für jeden Pflegebedarf und der Schwere der Pflegebedürftigkeit angepasst
  • je nach Pflegeart bestehen die Leistungen aus Pflegegeld oder Pflegesachleistungen
  • Pflegestufen dienen als Bemessungsgrundlage der Schwere der Pflegebedürftigkeit und des zeitlichen Aufwandes der Pflege
  • in unregelmäßigen Abständen erfolgen Leistungsanpassungen

Pflegegeld

  • Geldleistung zur freien Verfügung
  • Leistungsanspruch nur nach Einstufung in eine Pflegestufe
  • wird bei häuslicher Pflege durch Angehörige gezahlt
  • Höhe des Pflegegeldes hängt von der Pflegestufe ab
  • eine eingeschränkte Alltagskompetenz erhöht das Pflegegeld in Pflegestufe 1 und 2
  • in Pflegestufe 0 wird Pflegegeld nur bei eingeschränkter Alltagskompetenz gezahlt

Pflegestufen

  • Pflegestufen 0 bis 3
  • Einstufung in eine Pflegestufe ist zum Erhalt von Leistungen aus gesetzlicher und privater Pflegeversicherung notwendig
  • Bemessungsgrundlage für den zeitlichen Aufwand in der Grundpflege und die Schwere der Pflegebedürftigkeit
  • Erhöhung der Pflegestufe führt zur Erhöhung des Pflegegeldes

Bereiche der Grundpflege

  • Körperpflege
  • Ernährung
  • Mobilität

Voraussetzungen zum Erhalt von Pflegestufe 1

  • Zeitaufwand zur allgemeinen Pflege mindestens 90 Minuten
  • davon müssen mindestens 45 Minuten auf 2 verschiedene Verrichtungen der Grundpflege entfallen
  • Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals in der Woche

Voraussetzungen zum Erhalt von Pflegestufe 2

  • Zeitaufwand zur allgemeinen Pflege mindestens 3 Stunden
  • davon müssen mindestens 2 Stunden auf die Grundpflege entfallen
  • Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals in der Woche

Voraussetzungen zum Erhalt von Pflegestufe 3

  • Zeitaufwand zur allgemeinen Pflege mindestens 5 Stunden
  • davon müssen mindestens 4 Stunden auf die Grundpflege entfallen
  • Pflegebedarf während der Nacht
  • Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals in der Woche

Pflegestufe 0

  • zählt nicht zu den gesetzlichen Pflegestufen
  • Vorstufe zu den eigentlichen Pflegestufen für Demenzkranke
  • Voraussetzungen zum Erhalt der Pflegestufe 1 dürfen noch nicht erfüllt sein

Neuerungen beim Pflegegeld seit Januar 2013

  • Erhöhung des Pflegegeldes in Pflegestufe 1 und 2
  • Pflegegeld in Pflegestufe 0 für Demenzkranke mit eingeschränkter Alltagskompetenz</i>

Pflegegeld in Pflegestufe 0

  • 120 Euro – bei eingeschränkter Alltagskompetenz

Pflegegeld in Pflegestufe 1

  • 235 Euro – ohne eingeschränkte Alltagskompetenz
  • 305 Euro – mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Pflegegeld in Pflegestufe 2

  • 440 Euro – ohne eingeschränkte Alltagskompetenz
  • 525 Euro – mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Pflegegeld in Pflegestufe 3

  • 700 Euro – ohne eingeschränkte Alltagskompetenz
  • 700 Euro – mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Pflegegeld beantragen

  • Antrag auf Einstufung in eine Pflegestufe notwendig
  • Einstufung erfolgt durch die gesetzliche Pflegeversicherung
  • Entscheidungsgrundlage für die Vergabe einer Pflegestufe ist ein MDK Gutachten zur Pflegebedürftigkeit
  • Antrag auf Pflegegeld muss schriftlich gestellt werden
  • Antragsformulare bei den Pflegekassen erhältlich
  • Bewilligung des Antrages erfolgt schriftlich

Zahlung von Pflegegeld

  • Anspruch besteht ab dem Tag der Antragstellung
  • Zahlung erfolgt monatlich im Voraus

Pflegegeld aus der privaten Pflegezusatzversicherung

  • Leistungsanspruch nur bei bestehender Pflegestufe
  • “Pflegegeld“ gibt es nur in der Pflegetagegeldversicherung
  • Höhe des Pflegegeldes hängt nicht nur von der Höhe der Pflegestufe ab
  • der abgeschlossene Tarif und der vertraglich festgelegte Tagessatz bestimmen ebenfalls die Höhe des Pflegegeldes

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Durch eine Pflegezusatzversicherung können die realen Pflegekosten zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung abgesichert werden. Nutzen Sie das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ und ermitteln Sie mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner die günstigsten Tarife mit den besten Versicherungsleistungen. Nach dem Versicherungsvergleich haben Sie Gelegenheit, die Pflegezusatzversicherung Ihrer Wahl direkt online abzuschließen.

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Pflege ist teuer. Deshalb sorgt die gesetzliche Pflegeversicherung seit 1995 für die Grundabsicherung der Pflegekosten. Unter den Leistungen der Pflegeversicherung ist Pflegegeld die häufigste Variante. Damit das Pflegegeld dem Pflegebedarf entspricht, bestimmen Pflegestufen die Höhe der Versicherungsleistungen. Darüber hinaus sind Pflegestufen für die Vergütung aus einer privaten Pflegetagegeldversicherung wichtig, denn hier bestimmen die Pflegestufen die Geldleistung.

Gesetzliche Pflegeversicherung – finanzielle Grundabsicherung im Pflegefall

Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde 1995 zur allgemeinen finanziellen Grundabsicherung im Pflegefall als fünfter Bestandteil der Sozialversicherung eingeführt. Sinn und Ziel ist es, für jeden Pflegebedarf und der Schwere der Pflegebedürftigkeit angemessen, sozial gerechte Leistungen für alle Pflegebedürftigen sicherzustellen. Deshalb erbringt die gesetzliche Pflegeversicherung je nach Art der Pflege auch unterschiedliche Leistungen. Damit diese Leistungen auch dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit entsprechen, werden Pflegebedürftige spätestens nach Beantragung von Leistungen in Pflegestufen eingestuft, sodass letztendlich die Pflegestufe die Höhe der Versicherungsleistungen bestimmt. Wie allgemein in der Sozialversicherung üblich, werden die Leistungen in unregelmäßigen Abständen an steigende Kosten angepasst. So gibt es von der gesetzlichen Pflegeversicherung je nach Pflegestufe mehr Geld ab 2013.

Pflegegeld eine Geldleistung der Pflegeversicherung

Je nach Art der Pflege gibt es von Pflegeversicherung unterschiedliche Leistungen. Allgemein kann die Leistung der Pflegeversicherung aus einer Geldleistung, einer Sachleistung oder aus der Kombination beider Leistungsarten bestehen. Eine Geldleistung der Versicherung wird auch als Pflegegeld bezeichnet. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen bei häuslicher Pflege durch Angehörige gezahlt. Die Geldleistung steht zur freien Verfügung. Das bedeutet, der Pflegebedürftige kann selbst entscheiden, wofür er die Versicherungsleistung verwendet. Für alle Pflegevarianten durch professionelle Pflegekräfte erstattet die Pflegeversicherung Sachleistungen. Sachleistungen werden nicht direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern werden direkt mit dem Pflegeunternehmen abgerechnet. Eine Sonderform ist das Betreuungsgeld. Das Betreuungsgeld ist eine Leistung, speziell für Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Häufig wird Pflegegeld und Betreuungsgeld zusammen bewilligt. Dennoch zählt das Betreuungsgeld zu den Sachleistungen, denn es dient dazu, die Angehörigen bei der Pflege von Demenzkranken durch professionelle Hilfe zu unterstützen. Erfolgt die Pflege zum Teil durch die Angehörige und zum Teil durch Pflegedienste oder in Pflegeeinrichtungen, bestehen die Leistungen der Pflegeversicherung aus einer Kombination aus Geld- und Sachleistungen. Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt. Daher ist die Pflegegeldleistung auch die häufigste Leistungsart der Pflegeversicherung.

Pflegegeld wieviel zahlt die Pflegeversicherung?

Die meisten leistungsberechtigten Pflegebedürftigen erhalten Pflegegeld. Allgemein richtet sich die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung immer nach der Höhe der Pflegestufe. So bestimmt die zugewiesene Pflegestufe auch beim Pflegegeld wie hoch die Leistung der Versicherung ausfällt. Besteht ein Anspruch auf Betreuungsgeld, erhöht sich dadurch innerhalb einer Pflegestufe die Geldleistung. Finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung sind je nach Pflegestufe genau festgelegt. Alle gesetzlichen Pflegekassen zahlen bundesweit einheitliche Sätze. Generell sollte jedoch bedacht werden, dass das gesetzliche Pflegegeld genau wie alle anderen Leistungen der Sozialversicherung die realen Pflegekosten bei weitem nicht abdeckt. Eine zusätzliche private Absicherung für den Pflegefall ist auch dann ratsam, wenn Angehörige die Pflege übernehmen und teure professionelle Pflege nicht notwendig ist, denn auch bei der häuslichen Pflege können hohe Pflegekosten entstehen.

Pflegestufen und Pflegegeld

Pflegestufen sind in zweifacher Hinsicht wichtig. Finanzielle Leistungen kann die Pflegeversicherung erst dann bewilligen, wenn der Pflegebedürftige in eine Pflegestufe eingestuft wurde. Darüber hinaus bestimmt die Pflegestufe wieviel Geld der Pflegebedürftige erhält oder wie hoch die Sachleistungen sind. Ein allgemeiner Anspruch auf Pflegegeld besteht ab der Einstufung in Pflegestufe 1. Wurde dem Pflegebedürftigen eine eingeschränkte Alltagskompetenz bescheinigt, ist der Erhalt von Pflegegeld bereits ab Pflegestufe 0 möglich.

Einstufungskriterien für die Vergabe von Pflegestufen

Insgesamt gibt es drei Pflegestufen sowie die Pflegestufe 0, welche eine Sonderstellung einnimmt. Zum Erhalt einer Pflegestufe müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dabei spielen der Zeitaufwand für die Pflege und die Art des Pflegebedarfs eine Rolle. Für alle Pflegestufen muss ein Pflegebedarf bei der Grundpflege bestehen. Zur Grundpflege zählen verschiedene Verrichtungen aus den Bereichen Ernährung, Körperpflege und Mobilität. So muss zum Erhalt der Pflegestufe 1 ein allgemeiner Pflegebedarf von mindestens 90 Minuten am Tag bestehen, von denen mindestens 45 Minuten für die Grundpflege verwendet werden müssen. Dabei ist ein Pflegebedarf bei mindestens zwei verschiedenen Verrichtungen der Grundpflege notwendig. Für die Pflegestufe 2 muss der Zeitaufwand für den allgemeinen Pflegebedarf mindestens 3 Stunden betragen. Davon müssen 2 Stunden auf die Grundpflege entfallen. In Pflegestufe 3 werden Menschen eingestuft, deren Pflegebedarf täglich mindestens 5 Stunden umfasst, wovon 4 Stunden für die Grundpflege notwendig sein müssen. Zum Erhalt der Pflegestufe 3 ist zusätzlich auch ein Pflegebedarf in der Nacht notwendig. Bei allen Pflegestufen muss außerdem mehrmals pro Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Die Pflegestufe 0 ist im eigentlichen Sinne keine Pflegestufe. Pflegestufe 0 erhalten Menschen ohne oder mit nur geringer Pflegebedürftigkeit, sodass die Bedingungen zum Erhalt der Pflegestufe 1 noch nicht erfüllt sind. Die Pflegestufe 0 ist eine Einstufung für Demenzkranke mit oder ohne eingeschränkte Alltagskompetenz, denn bei Einstufung in die Pflegestufe 0 erbringt die Pflegeversicherung Leistungen als Betreuungsgeld und/oder Pflegegeld. Zum Erhalt von Pflegeleistungen ist immer erst die Einstufung in eine Pflegestufe notwendig, denn die Pflegeversicherung zahlt ohne die Einstufung in eine der Pflegestufen nicht einen Euro.

Pflegestufen und Pflegegeld 2013 – Neuerungen

In der gesetzlichen Pflegeversicherung bestimmen Pflegestufen wieviel Geld ein Pflegebedürftiger erhält. Unabhängig von den Pflegestufen ist das Pflegegeld 2013 erhöht worden. Mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) wurde in der gesetzlichen Pflegeversicherung die Höhe der Leistungen aktualisiert. An den Kriterien zum Erhalt einer Pflegestufe hat sich jedoch nichts geändert. Damit sind die Bedingungen zum Erhalt von Leistungen im Allgemeinen unverändert geblieben. Für Demenzkranke gab es jedoch einige Verbesserungen. So können Demenzkranke in allen Pflegestufen eine Geldleistung ab 2013 erhalten. Erstmalig zahlt die Pflegeversicherung an Demenzkranke auch ohne Pflegestufe Pflegegeld ab 2013. Ebenso erbringt die Pflegeversicherung ab 2013 auch Sachleistungen für Verhinderungspflege bereits ab Pflegestufe 0. Beim Pflegegeld hat sich in der ersten und zweiten Pflegestufe die Höhe ab 2013 geringfügig geändert. So gibt es ab Januar 2013 in der Pflegestufe 1 70 Euro mehr Pflegegeld. In der Pflegestufe 2 hat sich das Pflegegeld um 85 Euro erhöht. Jedoch gab es in Bezug auf das Pflegegeld nicht in allen Pflegestufen in der Höhe ab 2013 eine Veränderung. So blieb das Pflegegeld in der Pflegestufe 3 auch nach der Pflegereform unverändert.

Nach Pflegestufen – was bekomme ich von der gesetzlichen Pflegeversicherung?

In der Pflegestufe 0 zahlt die Pflegeversicherung nur Pflegegeld, wenn eine eingeschränkte Alltagskompetenz bescheinigt wurde. Unter dieser Voraussetzung beträgt ohne richtige Pflegestufe das Pflegegeld 120 Euro. Pflegebedürftige ohne eingeschränkte Alltagskompetenz in Pflegestufe 1 erhalten 235 Euro Pflegegeld. Für Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz beträgt das Pflegegeld 305 Euro. Bei Pflegestufe 2 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz zahlt die Pflegeversicherung ein Pflegegeld in Höhe von 440 Euro. Mit eingeschränkter Alltagskompetenz beträgt das Pflegegeld 525 Euro. In der Pflegestufe 3 führt eine eingeschränkte Alltagskompetenz nicht zu einer Erhöhung des Pflegegeldes. Es beträgt einheitlich 700 Euro für alle Pflegebedürftigen. Zudem ist in der dritten Pflegestufe die Geldleistung in 2013 unverändert geblieben.

Wann und wie erfolgt die Pflegegeldauszahlung?

Die gesetzliche Pflegeversicherung tätigt für das Pflegegeld die Zahlung immer monatlich im Voraus. Als Bewilligungsbeginn gilt immer der Tag der Antragstellung. Das bedeutet, nach der Bewilligung zahlt die Pflegeversicherung das Geld rückwirkend ab dem Tag der Antragsstellung.

Pflegegeld beantragen

Die Vergabe der Pflegestufe erfolgt durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Dazu kann entweder ein separater Antrag auf Einstufung in eine Pflegestufe gestellt werden oder der Antrag auf Einstufung wird zusammen mit einem Antrag auf Pflegegeld gestellt. Antragsformulare sind bei allen gesetzlichen Pflegekassen erhältlich. Nach der Antragsstellung wird die Pflegebedürftigkeit im Auftrag der gesetzlichen Pflegeversicherung vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) gemäß der Kriterien zum Erhalt einer Pflegestufe begutachtet. Zur Gutachtenerstellung kommt der MDK ins Haus und begutachtet die Pflegesituation vor Ort. Auf der Basis dieses Gutachtens nimmt die gesetzliche Pflegeversicherung die Einstufung vor und bescheinigt dem Pflegebedürftigen die entsprechende Pflegestufe. Parallel kann direkt ein Antrag auf Pflegegeld gestellt werden. Auch hierzu halten die Pflegekasse entsprechende Antragsformulare bereit. Die Bewilligung einer Pflegestufe und des Pflegegeldes erfolgt immer schriftlich.

Was passiert, wenn sich der Pflegezustand verschlechtert?

Die Vergabe einer Pflegestufe spiegelt immer den Pflegezustand des Pflegebedürftigen zur Zeit der Einstufung wider. Häufig ändert sich der Pflegezustand jedoch im Laufe der Zeit und der Pflegeaufwand wird höher. Deshalb ist die Vergabe einer bestimmten Pflegestufe nicht für alle Zeit verbindlich und es kann einmal pro Jahr ein Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe gestellt werden, sodass Pflegestufen und Geldleistungen dem Pflegebedarf angepasst werden können. Auch bei der Beantragung auf Neueinstufung in eine höhere Pflegestufe besteht der Anspruch auf höhere Leistungen ab dem Tag der Antragstellung. Das bedeutet, nach der Bewilligung neuer Pflegestufen wird die Zahlung des entsprechend höheren Pflegegeldes rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung geleistet.

Nach Einstufung in eine Pflegestufe – was bekommt man von der privaten Pflegeversicherung?

Genau wie bei der gesetzlichen Pflegeversicherung gibt es auch bei privaten Pflegezusatzversicherungen nur nach Einstufung in eine Pflegestufe Geld. Auch in der Pflegezusatzversicherung gilt die Pflegestufe als Bemessungsgrundlage für die Höhe der Leistungen. Insofern stehen auch in der privaten Pflegezusatzversicherung Pflegestufen und Geld in einem direkten Zusammenhang. Allerdings ist in der privaten Pflegeversicherung die Höhe der Leistungen nicht ausschließlich von der Höhe der Pflegestufe abhängig. Pflegezusatzversicherungen werden als Pflegerenten-, Pflegekosten- und Pflegetagegeldversicherung angeboten. Ein wirkliches Pflegegeld gibt es dabei nur in der Pflegetagegeldversicherung. Auch in der Pflegetagegeldversicherung sind die Pflegestufen für das Pflegegeld durchaus mitbestimmend bei der Leistungshöhe. Weitaus wichtiger als Pflegestufen für die Beträge des Pflegegeldes sind der gewählte Tarif und der vertraglich festgelegte Tagessatz. Um jedoch einen Leistungsanspruch aus einer Pflegezusatzversicherung zu haben, ist die Einstufung in eine Pflegestufe notwendig.

Angebote vergleichen & Kosten vergleichen

Eine private Pflegezusatzversicherung ist zur Aufstockung der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung wichtig. Klicken Sie daher auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ und berechnen Sie mit unserem seiteninternen Tarifrechner die besten und günstigsten Angebote zur Pflegezusatzversicherung. Nach dem Tarifvergleich kann ein Onlineabschluss für eine Pflegeversicherung getätigt werden.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich