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Pflegestufe Vorübergehend

Tritt der Pflegefall voraussichtlich für weniger als sechs Monate ein, gilt der Patient nicht als Pflegefall, sondern als Erkrankter. In diesem Fall ist nicht die Pflegeversicherung für die Bereitstellung von Betreuungsleistungen zuständig, sondern die Krankenkasse.

Diagnostizierte Pflegebedürftigkeit

  • Pflegebedürftigkeit setzt Zeitraum von mehr als sechs Monaten voraus
  • Zuständig ist die Pflegekasse

Häusliche Krankenpflege

  • Greift bei Pflegebedürftigkeit unter sechs Monaten
  • Zuständig ist die Krankenkasse

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Sowohl für den Pflegefall als auch für die häusliche Krankenpflege ist eine ergänzende Absicherung zu empfehlen. Ein maßgeschneiderter Versicherungsschutz kann mit einem Online-Rechner ermittelt werden. Er wird unter dem Button „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen.

Tritt der Pflegefall voraussichtlich für weniger als sechs Monate ein, gilt der Patient nicht als Pflegefall, sondern als Erkrankter. In diesem Fall ist nicht die Pflegeversicherung für die Bereitstellung von Betreuungsleistungen zuständig, sondern die Krankenkasse.

Diagnostizierte Pflegebedürftigkeit

  • Pflegebedürftigkeit setzt Zeitraum von mehr als sechs Monaten voraus
  • Zuständig ist die Pflegekasse

Häusliche Krankenpflege

  • Greift bei Pflegebedürftigkeit unter sechs Monaten
  • Zuständig ist die Krankenkasse

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Sowohl für den Pflegefall als auch für die häusliche Krankenpflege ist eine ergänzende Absicherung zu empfehlen. Ein maßgeschneiderter Versicherungsschutz kann mit einem Online-Rechner ermittelt werden. Er wird unter dem Button „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen.

 


 

Für die Betroffenen und für die Angehörigen ändert sich mit dem Eintritt des Pflegefalls das ganze Leben. Kaum ist klar, dass ein Familienmitglied ab sofort der Pflege bedarf, ist die Betreuung sicherzustellen, und sie wird sich maßgeblich daran ausrichten, welche Pflegestufe diagnostiziert wird und in welchem Umfang eine Pflege zukünftig erforderlich ist. Im besten Fall ist der Patient gerade zu Beginn seiner Pflegebedürftigkeit noch so gesund, dass eine Pflegestufe vorübergehend zu diagnostizieren ist. In diesem Fall wird er nicht zum dauerhaften Pflegefall und bedarf auch nicht der ständigen Betreuung durch Fachpersonal. Vielmehr genügt zunächst eine häusliche Krankenpflege. Sie kann die Vorstufe zum Pflegefall sein, wird aber durch die Krankenkasse sichergestellt.

Anbieter

Die Pflegekassen sind zuständig, wenn ein Versicherter zum Pflegefall wird. Wird eine Pflegestufe diagnostiziert, erhält der Versicherte ein Pflegegeld oder eine Pflegesachleistung. Im Gegensatz dazu übernimmt die Krankenkasse eine häusliche Krankenpflege, sie entspricht einer medizinischen Betreuung zu Hause, wenn der Pflegefall noch nicht eingetreten ist. Für den Betroffenen und für die Angehörigen ist es wichtig zu wissen, ob eine häusliche Krankenpflege in Frage kommt oder ob doch der Pflegefall eintritt. Im besten Fall diagnostiziert der behandelnde Arzt die Dauer der Betreuung. Sie ist das wichtigste Kriterium bei der Entscheidung für eine Pflegeleistung oder für eine häusliche Krankenpflege.

Diagnostizierte Pflegebedürftigkeit

Ob ein Patient zum Pflegefall wird, muss der Arzt zunächst entscheiden, seine Diagnose wird später von dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen und von der Pflegekasse eingehend hinterfragt. Geht der Arzt davon aus, dass die Unterstützungsleistung länger als sechs Monate nötig ist, liegt tatsächlich eine Pflegebedürftigkeit vor. Dann ist die jeweilige Pflegestufe zu diagnostizieren, der Patient erhält die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Somit wird je nach Pflegestufe ein Pflegegeld gezahlt oder eine Pflegesachleistung gewährt. Das Kriterium der Dauer der Unterstützungsleistung ist allerdings von großer Bedeutung. Stellt der Arzt nämlich fest, dass die medizinische Hilfe nicht über sechs Monate andauern wird, könnte die Pflegekasse als Unterstützung nicht notwendig sein. In diesem Fall ist der Patient kein Pflegefall, sondern es liegt lediglich ein Bedarf an häuslicher Krankenpflege vor. Gleichzeitig bedeutet dies, dass die Pflegestufe vorübergehend festgestellt wird, nicht aber auf Dauer. Somit kommt als Träger der Betreuung nicht die Pflegekasse in Frage, sondern die Krankenkasse.

Häusliche Krankenpflege

Die häusliche Krankenpflege wird gewährt, wenn ein Krankenhausaufenthalt erforderlich ist, aber nicht ermöglicht werden kann. Alternativ kann sie angemessen sein, wenn durch die Pflege eine maßgebliche Besserung der Krankheit zu erwarten ist. Und schließlich kann sie dazu dienen, dass der körperliche und gesundheitliche Zustand erhalten wird, was ohne diese medizinische Betreuung nicht garantiert wäre. In jedem Fall aber darf keine Person im Haushalt verfügbar sein, die diese medizinische Betreuung übernimmt. Dann kann die Krankenkasse zur Bereitstellung und zur Zahlung einer häuslichen Krankenpflege herangezogen werden. Das wichtigste Kriterium zur Abgrenzung gegenüber der Zuständigkeit der Pflegeversicherung ist erneut, dass die Pflegestufe vorübergehend diagnostiziert wird und nicht länger als sechs Monate andauert. Für die Betreuung des Kranken ist somit die zu erwartende Dauer von großer Wichtigkeit, denn sie entscheidet darüber, welcher Träger für die Kosten aufkommt und wer für die Unterstützungsleistung zuständig ist.

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Wird die Pflegestufe vorübergehend festgestellt, ist also die Krankenkasse zuständig für die Unterstützung des Patienten. Deshalb kann eine Ergänzung der Kranken- oder Pflegeversicherung dringend erforderlich sein, damit der Versicherte in diesem vielschichtigen Krankheitsfall umfassend betreut ist. Ein sorgfältiger Tarifvergleich ist dringend zu empfehlen, wenn man sich für eine private Absicherung entscheidet. Sofern man genau auf die Tarifbedingungen rund um die Pflegestufe vorübergehend achtet, kann dieser Vergleich gut mit einem Online-Rechner durchgeführt werden. Er ist zugänglich unter dem Link „Zum Versicherungsvergleich“ und berechnet mit wenigen Eingaben einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz für die private Pflegeversicherung.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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