Tritt der Pflegefall voraussichtlich für weniger als sechs Monate ein, gilt der Patient nicht als Pflegefall, sondern als Erkrankter. In diesem Fall ist nicht die Pflegeversicherung für die Bereitstellung von Betreuungsleistungen zuständig, sondern die Krankenkasse.
Diagnostizierte Pflegebedürftigkeit
- Pflegebedürftigkeit setzt Zeitraum von mehr als sechs Monaten voraus
- Zuständig ist die Pflegekasse
Häusliche Krankenpflege
- Greift bei Pflegebedürftigkeit unter sechs Monaten
- Zuständig ist die Krankenkasse
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Sowohl für den Pflegefall als auch für die häusliche Krankenpflege ist eine ergänzende Absicherung zu empfehlen. Ein maßgeschneiderter Versicherungsschutz kann mit einem Online-Rechner ermittelt werden. Er wird unter dem Button „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen.
Tritt der Pflegefall voraussichtlich für weniger als sechs Monate ein, gilt der Patient nicht als Pflegefall, sondern als Erkrankter. In diesem Fall ist nicht die Pflegeversicherung für die Bereitstellung von Betreuungsleistungen zuständig, sondern die Krankenkasse.
Diagnostizierte Pflegebedürftigkeit
- Pflegebedürftigkeit setzt Zeitraum von mehr als sechs Monaten voraus
- Zuständig ist die Pflegekasse
Häusliche Krankenpflege
- Greift bei Pflegebedürftigkeit unter sechs Monaten
- Zuständig ist die Krankenkasse
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Sowohl für den Pflegefall als auch für die häusliche Krankenpflege ist eine ergänzende Absicherung zu empfehlen. Ein maßgeschneiderter Versicherungsschutz kann mit einem Online-Rechner ermittelt werden. Er wird unter dem Button „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen.
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Für die Betroffenen und für die Angehörigen ändert sich mit dem Eintritt des Pflegefalls das ganze Leben. Kaum ist klar, dass ein Familienmitglied ab sofort der Pflege bedarf, ist die Betreuung sicherzustellen, und sie wird sich maßgeblich daran ausrichten, welche Pflegestufe diagnostiziert wird und in welchem Umfang eine Pflege zukünftig erforderlich ist. Im besten Fall ist der Patient gerade zu Beginn seiner Pflegebedürftigkeit noch so gesund, dass eine Pflegestufe vorübergehend zu diagnostizieren ist. In diesem Fall wird er nicht zum dauerhaften Pflegefall und bedarf auch nicht der ständigen Betreuung durch Fachpersonal. Vielmehr genügt zunächst eine häusliche Krankenpflege. Sie kann die Vorstufe zum Pflegefall sein, wird aber durch die Krankenkasse sichergestellt.
Anbieter
Die Pflegekassen sind zuständig, wenn ein Versicherter zum Pflegefall wird. Wird eine Pflegestufe diagnostiziert, erhält der Versicherte ein Pflegegeld oder eine Pflegesachleistung. Im Gegensatz dazu übernimmt die Krankenkasse eine häusliche Krankenpflege, sie entspricht einer medizinischen Betreuung zu Hause, wenn der Pflegefall noch nicht eingetreten ist. Für den Betroffenen und für die Angehörigen ist es wichtig zu wissen, ob eine häusliche Krankenpflege in Frage kommt oder ob doch der Pflegefall eintritt. Im besten Fall diagnostiziert der behandelnde Arzt die Dauer der Betreuung. Sie ist das wichtigste Kriterium bei der Entscheidung für eine Pflegeleistung oder für eine häusliche Krankenpflege.
Diagnostizierte Pflegebedürftigkeit
Ob ein Patient zum Pflegefall wird, muss der Arzt zunächst entscheiden, seine Diagnose wird später von dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen und von der Pflegekasse eingehend hinterfragt. Geht der Arzt davon aus, dass die Unterstützungsleistung länger als sechs Monate nötig ist, liegt tatsächlich eine Pflegebedürftigkeit vor. Dann ist die jeweilige Pflegestufe zu diagnostizieren, der Patient erhält die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Somit wird je nach Pflegestufe ein Pflegegeld gezahlt oder eine Pflegesachleistung gewährt. Das Kriterium der Dauer der Unterstützungsleistung ist allerdings von großer Bedeutung. Stellt der Arzt nämlich fest, dass die medizinische Hilfe nicht über sechs Monate andauern wird, könnte die Pflegekasse als Unterstützung nicht notwendig sein. In diesem Fall ist der Patient kein Pflegefall, sondern es liegt lediglich ein Bedarf an häuslicher Krankenpflege vor. Gleichzeitig bedeutet dies, dass die Pflegestufe vorübergehend festgestellt wird, nicht aber auf Dauer. Somit kommt als Träger der Betreuung nicht die Pflegekasse in Frage, sondern die Krankenkasse.
Häusliche Krankenpflege
Die häusliche Krankenpflege wird gewährt, wenn ein Krankenhausaufenthalt erforderlich ist, aber nicht ermöglicht werden kann. Alternativ kann sie angemessen sein, wenn durch die Pflege eine maßgebliche Besserung der Krankheit zu erwarten ist. Und schließlich kann sie dazu dienen, dass der körperliche und gesundheitliche Zustand erhalten wird, was ohne diese medizinische Betreuung nicht garantiert wäre. In jedem Fall aber darf keine Person im Haushalt verfügbar sein, die diese medizinische Betreuung übernimmt. Dann kann die Krankenkasse zur Bereitstellung und zur Zahlung einer häuslichen Krankenpflege herangezogen werden. Das wichtigste Kriterium zur Abgrenzung gegenüber der Zuständigkeit der Pflegeversicherung ist erneut, dass die Pflegestufe vorübergehend diagnostiziert wird und nicht länger als sechs Monate andauert. Für die Betreuung des Kranken ist somit die zu erwartende Dauer von großer Wichtigkeit, denn sie entscheidet darüber, welcher Träger für die Kosten aufkommt und wer für die Unterstützungsleistung zuständig ist.
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Wird die Pflegestufe vorübergehend festgestellt, ist also die Krankenkasse zuständig für die Unterstützung des Patienten. Deshalb kann eine Ergänzung der Kranken- oder Pflegeversicherung dringend erforderlich sein, damit der Versicherte in diesem vielschichtigen Krankheitsfall umfassend betreut ist. Ein sorgfältiger Tarifvergleich ist dringend zu empfehlen, wenn man sich für eine private Absicherung entscheidet. Sofern man genau auf die Tarifbedingungen rund um die Pflegestufe vorübergehend achtet, kann dieser Vergleich gut mit einem Online-Rechner durchgeführt werden. Er ist zugänglich unter dem Link „Zum Versicherungsvergleich“ und berechnet mit wenigen Eingaben einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz für die private Pflegeversicherung.