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Pflegestufe Sehbehinderung

Blinde und stark sehbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Blindengeld. Bei einer entsprechenden Pflegebedürftigkeit ist zusätzliche der Erhalt von Pflegegeld möglich.

Blindengeld

  • finanzielle Unterstützung der Bundesländer für blinde und sehbehinderte Menschen
  • Voraussetzungen zum Erhalt von Blindengeld: vollständige Erblindung oder maximal 2% Sehkraft auf beiden Augen
  • Blindengeld muss beantragt werden, Sehbehinderung muss nachgewiesen werden
  • Höchstsatz 535 Euro pro Monat

Pflegegeld

  • Leistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung
  • Einstufung in eine Pflegestufe zum Erhalt notwendig
  • muss bei der Pflegeversicherung beantragt werden

Pflegestufen

  • für Blinde und Sehbehinderte gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei allen anderen Erkrankungen oder Behinderungen
  • Pflegestufe 1 erfordert einen 90 minütigen Pflegebedarf täglich – 45 Minuten für Grundpflege notwendig
  • Pflegestufe 2 erfordert einen 3 stündigen Pflegebedarf täglich – 2 Stunden für Grundpflege notwendig
  • Pflegestufe 3 erfordert einen 5 stündigen Pflegebedarf täglich – 4 Stunden für Grundpflege notwendig

Pflegestufe und Blindengeld

  • eine bestehende Pflegestufe und der Erhalt von Pflegegeld schließen den Erhalt von Blindengeld nicht aus, führen jedoch zu Kürzungen
  • bei Pflegestufe 1 Kürzung des Blindengeldes auf 394 Euro
  • bei Pflegestufe 2 und 3 Kürzung des Blindengeldes auf 359 Euro

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Eine Pflegezusatzversicherung ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse und schützt vor hohen Eigenleistungen im Pflegefall. Berechnen Sie mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner die besten Pflegezusatzversicherungen und schließen Sie anschließend die Versicherung Ihrer Wahl online ab. Auf den Tarifrechner gelangen Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.

Blinde und stark sehbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Blindengeld. Bei einer entsprechenden Pflegebedürftigkeit ist zusätzliche der Erhalt von Pflegegeld möglich.

Blindengeld

  • finanzielle Unterstützung der Bundesländer für blinde und sehbehinderte Menschen
  • Voraussetzungen zum Erhalt von Blindengeld: vollständige Erblindung oder maximal 2% Sehkraft auf beiden Augen
  • Blindengeld muss beantragt werden, Sehbehinderung muss nachgewiesen werden
  • Höchstsatz 535 Euro pro Monat

Pflegegeld

  • Leistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung
  • Einstufung in eine Pflegestufe zum Erhalt notwendig
  • muss bei der Pflegeversicherung beantragt werden

Pflegestufen

  • für Blinde und Sehbehinderte gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei allen anderen Erkrankungen oder Behinderungen
  • Pflegestufe 1 erfordert einen 90 minütigen Pflegebedarf täglich – 45 Minuten für Grundpflege notwendig
  • Pflegestufe 2 erfordert einen 3 stündigen Pflegebedarf täglich – 2 Stunden für Grundpflege notwendig
  • Pflegestufe 3 erfordert einen 5 stündigen Pflegebedarf täglich – 4 Stunden für Grundpflege notwendig

Pflegestufe und Blindengeld

  • eine bestehende Pflegestufe und der Erhalt von Pflegegeld schließen den Erhalt von Blindengeld nicht aus, führen jedoch zu Kürzungen
  • bei Pflegestufe 1 Kürzung des Blindengeldes auf 394 Euro
  • bei Pflegestufe 2 und 3 Kürzung des Blindengeldes auf 359 Euro

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Sehbehinderungen können in unterschiedlicher Schwere bis hin zur Erblindung erhebliche Einschränkungen im Alltag mit sich bringen. Bei vollständiger Erblindung besteht ein Anspruch auf Blindengeld. Darüber hinaus ist die Unterstützung durch Blindenhilfe oder bei einem echten Pflegebedarf auch durch Pflegegeld möglich.

Sehbehinderung – viele Gründe und viele Formen

Eine Sehbehinderung kann in vielen Formen und aus vielen Gründen bestehen. Zahlreiche Erkrankungen können eine Sehbehinderung zur Folge haben. Auch angeborene Formen der Sehbehinderung treten auf. Darüber hinaus steht der Begriff vom einfachen Tragen einer Brille bis hin zur vollständigen Erblindung für jegliche Form der Sehbehinderung. Gravierende Sehbehinderungen sowie die Erblindung führen zu zahlreichen Einschränkungen und Problemen im Alltagsleben. Für die Betroffenen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung. Dazu gehören Pflegegeld und Blindengeld sowie die Blindenhilfe.

Pflegegeld und Blindengeld – zwei unterschiedliche Unterstützungsformen

Blindengeld ist als eine finanzielle Förderung der Länder eine spezielle Geldleistung für Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen. Pflegegeld und Blindengeld haben nichts miteinander zu tun und können mit bestimmten Einschränkungen gleichzeitig empfangen werden. Pflegegeld ist eine Versicherungsleistung aus der gesetzlichen Pflegekasse oder aus einer privaten Pflegezusatzversicherung. Der Erhalt von Pflegegeld ist immer an eine Einstufung in eine Pflegestufe gebunden. Das bedeutet, je nach Pflegestufe muss zum Erhalt von Leistungen aus der Pflegeversicherung ein gewisser Schweregrad der Pflegebedürftigkeit vorliegen. Die Einstufungskriterien richten sich nicht nach dem Grund der Pflegebedürftigkeit, sondern nach dem Zeitaufwand für die Pflege und danach, bei welchen Alltagsverrichtungen Hilfe benötigt wird. Insofern erfolgt die Einstufung in eine Pflegestufe für Blinde nach denselben Kriterien wie bei jeder anderen Erkrankung.

Blindengeld und Blindenhilfe – eine besondere Unterstützung für Sehbehinderte

Für die Zahlung von Blindengeld sind die einzelnen Bundesländer verantwortlich. Blindengeld erhalten Blinde sowie hochgradig Sehbehinderte, deren Sehkraft maximal 2 % der normalen Sehkraft beträgt. Um Blindengeld zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden und die Sehbehinderung nachgewiesen werden. Derzeit beträgt der Höchstbetrag 535 Euro, Kürzungen sind jedoch beim Erhalt von Pflegegeld und Blindengeld möglich. Sind alle Bedingungen zum Erhalt von Sozialleistungen erfüllt, besteht für Blinde die Möglichkeit, Blindenhilfe zu empfangen. Die Blindenhilfe entspricht den normalen Sozialhilfeleistungen und wird zusätzlich zum Blindengeld gezahlt.

Pflegestufen für Blinde

Pflegestufen für Blinde entsprechen den herkömmlichen Pflegestufen für alle Pflegebedürftigen. Die Vergabe eine Pflegestufe hängt grundsätzlich nicht vom Grund, sondern von der Schwere der Pflegebedürftigkeit ab. In allen Pflegestufen ist ein gewisses Maß an Pflegebedarf bei der Grundpflege notwendig. Desweiteren entscheidet der Zeitaufwand die Höhe der Pflegestufe. Zum Erhalt der ersten Pflegestufe bei Sehbehinderung muss ein täglicher Hilfebedarf von mindestens 90 Minuten vorliegen. Davon müssen mindestens 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen. Zum Erhalt der zweiten Pflegestufe ist für Blinde und andere Pflegebedürftige ein Hilfebedarf von mindestens 3 Stunden am Tag notwendig. Für die Grundpflege müssen davon mindestens 2 Stunden verwendet werden. Die dritte Pflegestufe bei Sehbehinderung oder anderen Erkrankungen wird vergeben, wenn ein täglicher Pflegeaufwand von mindesten 5 Stunden notwendig ist. Für die Grundpflege müssen mindestens 4 Stunden benötigt werden. Eine Pflegestufe ist nur dann notwendig, wenn Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden sollen. Eine Pflegestufe und Blindengeld haben insofern nichts mit einander zu tun, als dass zum Erhalt von Blindengeld keine Pflegestufe für Blinde nachgewiesen werden muss.

Pflegestufe und Blindengeld

Allein die Tatsache einer bestehenden Pflegestufe und Blindengeld schließen sich nicht gegenseitig aus. Die Vergabe einer Pflegestufe für Blinde hat noch keine Auswirkungen auf die Zahlung von Blindengeld. Werden jedoch aufgrund der Pflegestufe bei Sehbehinderung Leistungen aus der Pflegekasse empfangen, hat dies Auswirkungen auf die Höhe des Blindengeldes. So verringert sich das Blindengeld bei gleichzeitigem Empfang von Pflegegeld gemäß der ersten Pflegestufe für Blinde von 535 Euro auf 394 Euro monatlich. Besteht die zweite oder dritte Pflegestufe für Sehbehinderung, beträgt das monatliche Blindengeld 359 Euro. Die Pflegestufen für Blinde wirken sich nicht nur beim Erhalt von Pflegeleistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung auf die Höhe des Blindengeldes aus. Werden Leistungen aus eine privaten Pflegezusatzversicherung empfangen, wird das Blindengeld entsprechend der vorliegenden Pflegestufen für Blinde ebenfalls gekürzt. Eine Pflegestufe und Blindengeld schließen sich also nicht gegenseitig aus. Allerdings hat die Pflegestufe Auswirkungen auf die Höhe des Blindengeldes.

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Eine günstige Pflegezusatzversicherung mit guten Leistungen finden Sie schnell und unkompliziert mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ führt Sie direkt zum Tarifrechner. Nach der Berechnung kann ein Onlinevertrag für eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen werden.

Blinde und stark sehbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Blindengeld. Bei einer entsprechenden Pflegebedürftigkeit ist zusätzliche der Erhalt von Pflegegeld möglich.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich