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Pflegestufe Leberzirrhose

Leberzirrhose ist eine langwierige und schleichende Erkrankung, die in den meisten Fällen zur Pflegebedürftigkeit führt. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, ist eine Einstufung in eine Pflegestufe zwingend notwendig.

Leberzirrhose

  • es kommt zum Abbau des Lebergewebes und damit zur Schrumpfung des Organs
  • verursacht durch chronische Entzündungen oder Alkoholmissbrauch
  • oft jahrzehntelanger Krankheitsverlauf ohne Beschwerden
  • Leberzirrhose kann nicht vollständig geheilt werden
  • im schlimmsten Fall Lebertransplantation notwendig
  • früher oder später werden die meisten Patienten pflegebedürftig

Leberzirrhose und Pflegestufen

  • Einstufung in eine Pflegestufe zum Erhalt von Pflegeleistungen erforderlich
  • Einstufung bei Leberzirrhose in allen Pflegestufen möglich
  • im Anfangsstadium der Erkrankung kann eine Pflegestufe auch abgelehnt werden
  • Einstufung muss bei der Pflegeversicherung beantragt werden
  • Einstufung erfolgt auf der Grundlage eines MDK Gutachtens über die Schwere der Pflegebedürftigkeit
  • besteht bereits eine Pflegestufe kann bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes eine Erhöhung der Pflegestufe beantragt werden

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Um sich zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung für den Pflegefall abzusichern, ist der Abschluss eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll. Berechnen Sie die besten Tarife mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner und schließen Sie im Anschluss an die Berechnung einen Onlinevertrag ab. Zum Tarifvergleich gelangen Sie über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“.

Leberzirrhose ist eine langwierige und schleichende Erkrankung, die in den meisten Fällen zur Pflegebedürftigkeit führt. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, ist eine Einstufung in eine Pflegestufe zwingend notwendig.

Leberzirrhose

  • es kommt zum Abbau des Lebergewebes und damit zur Schrumpfung des Organs
  • verursacht durch chronische Entzündungen oder Alkoholmissbrauch
  • oft jahrzehntelanger Krankheitsverlauf ohne Beschwerden
  • Leberzirrhose kann nicht vollständig geheilt werden
  • im schlimmsten Fall Lebertransplantation notwendig
  • früher oder später werden die meisten Patienten pflegebedürftig

Leberzirrhose und Pflegestufen

  • Einstufung in eine Pflegestufe zum Erhalt von Pflegeleistungen erforderlich
  • Einstufung bei Leberzirrhose in allen Pflegestufen möglich
  • im Anfangsstadium der Erkrankung kann eine Pflegestufe auch abgelehnt werden
  • Einstufung muss bei der Pflegeversicherung beantragt werden
  • Einstufung erfolgt auf der Grundlage eines MDK Gutachtens über die Schwere der Pflegebedürftigkeit
  • besteht bereits eine Pflegestufe kann bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes eine Erhöhung der Pflegestufe beantragt werden

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Leberzirrhose ist eine Erkrankung, die nicht vollkommen geheilt werden kann. Einmal ausgebrochen kann die Leberzirrhose allenfalls aufgehalten werden, im schlimmsten Fall führt sie jedoch zum Tode. Je nach Stadium und Fortschritt der Erkrankung kann es zur Pflegebedürftigkeit in unterschiedlichem Ausmaß kommen. Die Einstufung in eine Pflegestufe bei Leberzirrhose ist daher in den meisten Fällen irgendwann notwendig.

Leberzirrhose – eine schleichende Krankheit

Der Abbau gesunden Lebergewebes und damit eine Schrumpfung der Leber werden als Leberzirrhose bezeichnet. Chronische Entzündungen wie bei einer Hepatitis und Alkoholmissbrauch sind die häufigsten Auslöser der Erkrankung. Eine Leberzirrhose verursacht häufig über viele Jahre keinerlei Beschwerden und das ist das Tückische an der Erkrankung. Treten Beschwerden auf, besteht bereits eine dauerhafte Schädigung der Leber und der bis dahin stattgefundene Schrumpfungsprozess kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Zwar kann die Erkrankung in vielen Fällen medizinisch aufgehalten werden, manchmal ist die Schädigung jedoch bereits so groß, dass nur noch eine Lebertransplantation das Leben der Patienten retten kann. Patienten mit einer Leberzirrhose werden im Verlauf der Erkrankung meist unausweichlich pflegebedürftig. Zahlreiche Begleiterkrankungen können zudem den Gesundheitszustand der Patienten verschlechtern. Daher bedeutet das Endstadium der Erkrankung in den meisten Fällen eine schwerste Pflegebedürftigkeit. Durch eine Einstufung in eine Pflegestufe bei Leberzirrhose können im Pflegefall Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung sowie der Pflegezusatzversicherung beantragt werden.

Pflegestufe bei Leberzirrhose

Grundsätzlich muss zum Erhalt einer Pflegestufe eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit nachgewiesen werden. Für die Einstufung in eine der Pflegestufen I bis III oder in die Pflegestufe 0 ist die eigentliche Ursache der Pflegebedürftigkeit nicht von Belang. Entscheidend für die Höhe der Pflegestufe sind immer der Zustand des Pflegebedürftigen und das damit verbundene Ausmaß der Pflegebedürftigkeit. Pflegestufe I wird bei einer erheblichen Pflegebedürftigkeit vergeben. Um in die Pflegestufe II eingestuft zu werden, muss eine schwere Pflegebedürftigkeit vorliegen. Schwerst Pflegebedürftige erhalten die Pflegestufe III. In die Pflegestufe 0 wird eingestuft, wer zwar pflegebedürftig ist, die Kriterien zur Einstufung in die Pflegestufe I jedoch noch nicht erfüllt. Der Pflegebedarf wird nach dem Antrag auf Einstufung bei der gesetzlichen Pflegeversicherung vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) begutachtet. Dabei sind der Pflegebedarf bei der Grundversorgung sowie der Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung entscheidend. Zur Grundversorgung gehören alle alltäglichen Verrichtungen aus den Teilbereichen Ernährung, Körperpflege und Mobilität. Im Falle von Patienten mit einer Leberzirrhose hängt die Schwere der Pflegebedürftigkeit immer vom Stadium der Erkrankung und den damit verbundenen Begleiterscheinungen ab. Die Pflegestufe bei Leberzirrhose kann daher im individuellen Fall unterschiedlich hoch sein. Bei Patienten im Anfangsstadium der Erkrankung kann es sogar zu einer Ablehnung einer Pflegestufe bei Leberzirrhose kommen.

Die Einstufung in eine Pflegestufe ist nicht dauerhaft festgeschrieben

Patienten mit einer Leberzirrhose können oftmals schon Jahrzehnte an der Krankheit leiden, bevor erstmals Symptome auftreten. Mit dem Fortschreiten der Erkrankung verstärken sich in der Regel die Symptome und weitere Begleiterkranken kommen hinzu. Dementsprechend ändert sich im Laufe der Erkrankung in der Regel auch der Pflegebedarf des Patienten. Entspricht anfänglich der Pflegebedarf der Einstufung in die Pflegestufe I, kann sich die Pflegebedürftigkeit im Laufe der Zeit durchaus so weit steigern, dass sie den Kriterien der Pflegestufe III entspricht. Wurde bereits eine Pflegestufe bei Leberzirrhose vergeben, kann bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands ein Wiederholungsantrag auf Erhöhung der Pflegestufe bei Leberzirrhose gestellt werden. Der MDK begutachtet daraufhin erneut den Pflegebedarf und die Pflegeversicherung stuft den Pflegebedürftigen in eine neue Pflegestufe ein. Eine Einstufung in eine höhere Pflegestufe ist in Hinblick auf die Leistungshöhe der Pflegeleistungen sinnvoll.

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Eine Pflegezusatzversicherung kann die Kostenlücke zwischen den realen Pflegekosten und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung schließen. Berechnen Sie deshalb mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner die besten Tarife zur Pflegezusatzversicherung. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ führt Sie automatisch auf den Vergleichsrechner. Nach dem Tarifvergleich haben Sie Gelegenheit, eine Pflegezusatzversicherung online abzuschließen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich