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Pflegestufe Dialysepatient

Dialysepatienten erhalten nur dann Pflegegeld, wenn eine Pflegestufe anerkannt wurde. Zum Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ist zusätzlich zum Nachweis einer Pflegestufe ein Antrag notwendig.

Dialyse

  • bei schweren Nierenschädigungen notwendig
  • künstliche Blutwäsche
  • Behandlung muss lebenslang mehrmals in der Woche durchgeführt werden
  • eine Dialysebehandlung kann nur durch eine Spenderniere ersetzt werden

Pflegestufe für Dialysepatienten

  • wird nur vergeben, wenn zusätzlich zur Dialysebehandlung eine Pflegebedürftigkeit vorliegt

Einstufung in eine Pflegestufe

  • Einstufung erfolgt durch die gesetzliche Pflegeversicherung
  • Grundlage für die Einstufung ist ein Gutachten des MDK

Kriterien zur Einstufung

  • drei Alltagsbereiche werden berücksichtigt – Mobilität, Körperpflege, Ernährung
  • Pflegestufe I – bei mindestens zwei Verrichtungen aus mindestens einem der Alltagsbereiche tägliche Hilfe notwendig, mehrfach pro Woche hauswirtschaftliche Hilfe erforderlich
  • Pflegestufe II – mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten bei Verrichtungen aus den drei Alltagsbereichen Hilfe notwendig, mehrfach pro Woche hauswirtschaftliche Hilfe erforderlich
  • Pflegestufe III – täglich rund um die Uhr (auch nachts) Hilfe notwendig, mehrfach pro Woche hauswirtschaftliche Hilfe erforderlich

Antrag auf Pflegeleistungen

  • Antragsformulare bei der örtlichen Geschäftsstelle der gesetzlichen Krankenkasse oder online

Höhe der Leistungen für häusliche Pflege

  • Pflegestufe I – 305 Euro
  • Pflegestufe II – 525 Euro
  • Pflegestufe III – 700 Euro

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Um eine gute und günstige Pflegezusatzversicherung zu finden, klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“. Sie werden direkt auf unseren seiteninternen Tarifrechner geleitet. Nach dem Tarifvergleich kann eine Pflegezusatzversicherung online abgeschlossen werden.

Dialysepatienten erhalten nur dann Pflegegeld, wenn eine Pflegestufe anerkannt wurde. Zum Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ist zusätzlich zum Nachweis einer Pflegestufe ein Antrag notwendig.

Dialyse

  • bei schweren Nierenschädigungen notwendig
  • künstliche Blutwäsche
  • Behandlung muss lebenslang mehrmals in der Woche durchgeführt werden
  • eine Dialysebehandlung kann nur durch eine Spenderniere ersetzt werden

Pflegestufe für Dialysepatienten

  • wird nur vergeben, wenn zusätzlich zur Dialysebehandlung eine Pflegebedürftigkeit vorliegt

Einstufung in eine Pflegestufe

  • Einstufung erfolgt durch die gesetzliche Pflegeversicherung
  • Grundlage für die Einstufung ist ein Gutachten des MDK

Kriterien zur Einstufung

  • drei Alltagsbereiche werden berücksichtigt – Mobilität, Körperpflege, Ernährung
  • Pflegestufe I – bei mindestens zwei Verrichtungen aus mindestens einem der Alltagsbereiche tägliche Hilfe notwendig, mehrfach pro Woche hauswirtschaftliche Hilfe erforderlich
  • Pflegestufe II – mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten bei Verrichtungen aus den drei Alltagsbereichen Hilfe notwendig, mehrfach pro Woche hauswirtschaftliche Hilfe erforderlich
  • Pflegestufe III – täglich rund um die Uhr (auch nachts) Hilfe notwendig, mehrfach pro Woche hauswirtschaftliche Hilfe erforderlich

Antrag auf Pflegeleistungen

  • Antragsformulare bei der örtlichen Geschäftsstelle der gesetzlichen Krankenkasse oder online

Höhe der Leistungen für häusliche Pflege

  • Pflegestufe I – 305 Euro
  • Pflegestufe II – 525 Euro
  • Pflegestufe III – 700 Euro

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Dialysepatienten müssen sich in der Regel lebenslang der Dialysebehandlung unterziehen, es sei denn, ihr Leiden kann durch eine Nierentransplantation behoben werden. Zwar wird bei Dialysepatienten immer der Behindertenstatus anerkannt, eine Garantie dafür, auch Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, ist dies jedoch nicht. Die Pflegestufe ist beim Dialysepatient genau wie für alle anderen Pflegebedürftigen entscheidend für eine Leistungsbewilligung.

Dialyse – lebenslange Blutwäsche

Die Nieren übernehmen im menschlichen Körper eine lebenswichtige Funktion. Sie befreien den Körper von überflüssigem Wasser und schädlichen Substanzen und reinigen auf diese Weise das Blut. Wenn die Nieren nicht mehr diese Funktion nicht mehr übernehmen können, weil eine schwere Nierenschädigung vorliegt, müssen sich die Betroffenen einer künstlichen Blutwäsche – der Dialyse – unterziehen. Eine Dialysebehandlung muss mehrmals pro Woche durchgeführt werden und dauert jedes Mal mehrere Stunden. Die einzige Möglichkeit, eine lebenslange Dialysebehandlung zu verhindern, ist der Erhalt einer Spenderniere. Durch die aufwendige und zeitintensive Behandlung ist das alltägliche Leben von Dialysepatienten sehr stark beeinträchtigt. Menschen, die regelmäßig zur Dialyse müssen bekommen daher problemlos einen Behindertenstatus anerkannt. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sie damit auch Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Die Pflegeversicherung tritt nur dann ein, wenn zuvor eine Pflegestufe für den Dialysepatient bewilligt wurde.

Eine Pflegestufe als Dialysepatient erhalten

Eine Pflegestufe als Dialysepatient erhält nur, wer tatsächlich pflegebedürftig ist. Die Pflegebedürftigkeit wird vor der Bewilligung einer Pflegestufe als Dialysepatient vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) begutachtet. Dazu überprüft der MDK den Pflegebedarf in den drei Alltagsbereichen Mobilität, Körperpflege und Ernährung. Um die Pflegestufe I zu erhalten, muss der Pflegebedürftige bei mindestens zwei Verrichtungen aus mindestens einem der genannten Alltagsbereiche tägliche Hilfe benötigen. Pflegestufe II erhalten Menschen, die mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten bei Tätigkeiten aus den drei Alltagsbereichen Hilfe benötigen. Pflegestufe III wird nur dann vergeben, wenn der Patient rund um die Uhr, also auch nachts Hilfe und Betreuung benötigt. Zusätzlich muss für die Einstufung in alle Pflegestufen mehrfach in der Woche eine hauswirtschaftliche Unterstützung notwendig sein. Nach der Überprüfung des Pflegebedarfs durch den MDK vergibt die gesetzliche Pflegeversicherung dem Gutachten entsprechend eine Pflegestufe. Um letztendlich Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss der Pflegebedürftige einen Antrag stellen.

Einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen

Wer eine Pflegestufe als Dialysepatient erhält, kann einen Antrag auf Leistungen bei der gesetzlichen Pflegeversicherung stellen. Entsprechende Antragsformulare gibt es bei der örtlichen Niederlassung der Krankenkasse. Viele gesetzliche Krankenversicherungen halten Antragsformulare für die Pflegeversicherung auch online auf ihrer Website bereit. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung können auch Sach- oder Geldleistungen bestehen. In bestimmten Fällen ist auch eine Kombination aus Sach- und Geldleistungen möglich. Derzeit liegt der Leistungssatz für die häusliche Pflege in Pflegestufe I bei 305 Euro. Bei Pflegestufe II erhöht sich der Betrag auf 525 Euro und in Pflegestufe III gibt es 700 Euro. Allein aufgrund der Tatsache, dass eine regelmäßige Dialysebehandlung durchgeführt werden muss, wird keine Pflegeleistung bewilligt. Daher kommt es immer auf den individuellen Einzelfall an, ob Dialysepatienten Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten.

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Im Pflegefall ersetzt die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Pflegekosten. Daher ist eine zusätzliche Absicherung durch eine Pflegezusatzversicherung notwendig. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ leitet Sie automatisch auf unseren seiteninternen Tarifrechner. Damit können Sie die besten und günstigsten Tarife berechnen. Im Anschluss an den Tarifvergleich haben Sie Gelegenheit, die Pflegezusatzversicherung Ihrer Wahl online abzuschließen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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