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Pflegestufe bei MS

Multiple Sklerose ist die häufigste Erkrankung des Nervensystems. Jedoch erfolgt die Einstufung in eine der Pflegestufen bei MS nicht automatisch, sondern ist vom Schweregrad der Pflegebedürftigkeit abhängig.

Multiple Sklerose

  • chronische Erkrankung des Nervensystems
  • bis heute unheilbar
  • Krankheitsausbruch meist zwischen dem 20. Und 40. Lebensjahr
  • zahlreiche Symptome – unter anderem Nervenschmerzen, Muskellähmungen, Sehstörungen
  • Krankheitsverlauf in Schüben

MS und Pflegestufen

  • MS führt nicht automatisch zur Vergabe einer Pflegestufe
  • Erhalt einer Pflegestufe hängt vom Schweregrad der Pflegebedürftigkeit ab

Pflegestufen – Bedingungen

  • Pflegestufe 0 – Pflegebedarf vorhanden, entspricht aber noch nicht dem Pflegebedarf in Pflegestufe 1
  • Pflegestufe 1 – Pflegeaufwand pro Tag 90 Minuten, Pflegeaufwand in der Grundpflege 45 Minuten
  • Pflegestufe 2 – Pflegeaufwand pro Tag 3 Stunden, Pflegeaufwand in der Grundpflege 2 Stunden
  • Pflegestufe 3 – Pflegeaufwand pro Tag 5 Stunden, Pflegeaufwand in der Grundpflege 4 Stunden

Pflegegeld bei MS

  • Anspruch auf Pflegegeld nur bei einer vorhandenen Pflegestufe
  • Höhe der Leistungen hängt von der Pflegestufe ab
  • unterschiedliche Leistungen für häusliche Pflege durch Angehörige, ambulante Pflege durch einen Pflegedienst, teilstationärer oder stationärer Pflege
  • Leistungen müssen beantragt werden
  • Antragsformulare gibt es online oder bei den Geschäftsstellen der Pflegeversicherung

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Eine Pflegezusatzversicherung finden Sie schnell und einfach durch einen Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner. Er berechnet die besten und günstigsten Pflegezusatzversicherungen für Sie. Anschließend kann ein Onlinevertragsabschluss erfolgen.

Multiple Sklerose ist die häufigste Erkrankung des Nervensystems. Jedoch erfolgt die Einstufung in eine der Pflegestufen bei MS nicht automatisch, sondern ist vom Schweregrad der Pflegebedürftigkeit abhängig.

Multiple Sklerose

  • chronische Erkrankung des Nervensystems
  • bis heute unheilbar
  • Krankheitsausbruch meist zwischen dem 20. Und 40. Lebensjahr
  • zahlreiche Symptome – unter anderem Nervenschmerzen, Muskellähmungen, Sehstörungen
  • Krankheitsverlauf in Schüben

MS und Pflegestufen

  • MS führt nicht automatisch zur Vergabe einer Pflegestufe
  • Erhalt einer Pflegestufe hängt vom Schweregrad der Pflegebedürftigkeit ab

Pflegestufen – Bedingungen

  • Pflegestufe 0 – Pflegebedarf vorhanden, entspricht aber noch nicht dem Pflegebedarf in Pflegestufe 1
  • Pflegestufe 1 – Pflegeaufwand pro Tag 90 Minuten, Pflegeaufwand in der Grundpflege 45 Minuten
  • Pflegestufe 2 – Pflegeaufwand pro Tag 3 Stunden, Pflegeaufwand in der Grundpflege 2 Stunden
  • Pflegestufe 3 – Pflegeaufwand pro Tag 5 Stunden, Pflegeaufwand in der Grundpflege 4 Stunden

Pflegegeld bei MS

  • Anspruch auf Pflegegeld nur bei einer vorhandenen Pflegestufe
  • Höhe der Leistungen hängt von der Pflegestufe ab
  • unterschiedliche Leistungen für häusliche Pflege durch Angehörige, ambulante Pflege durch einen Pflegedienst, teilstationärer oder stationärer Pflege
  • Leistungen müssen beantragt werden
  • Antragsformulare gibt es online oder bei den Geschäftsstellen der Pflegeversicherung

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Multiple Sklerose ist eine chronische Erkrankung des Nervensystems. Die MS zählt bis heute zu den unheilbaren Erkrankungen und begleitet die Betroffenen somit ein Leben lang. Dennoch ist nicht jeder MS-Kranke generell als pflegebedürftig einzustufen. Eine Einstufung in eine Pflegestufe bei MS erfolgt daher nicht automatisch, sondern hängt von der Schwere der Pflegebedürftigkeit ab. Der Erhalt einer der Pflegestufen bei MS und damit der Erhalt von Pflegegeld mit MS hängt immer vom Einzelfall ab.

Multiple Sklerose – die häufigste Erkrankung des Nervensystems

Die Multiple Sklerose ist die häufigste Erkrankung an Gehirn und Rückenmark – also dem zentralen Nervensystem. Allein in Deutschland leben rund 120000 MS Kranke. Die MS wird oftmals auch als die „Erkrankung mit tausend Gesichtern“ bezeichnet, denn die Symptome können so vielfältig sein wie bei kaum einer anderen Erkrankung. Der Ausbruch von MS erfolgt meist zwischen dem 20. und 40. Lebensjahr. Ursache sind Entzündungen der Nervenfasern von Rückenmark und Gehirn. Warum es letztendlich zu diesen Entzündungen kommt, ist jedoch bis heute noch unbekannt. Zu den vielfältigen Symptomen können unter anderem Sehstörungen, Nervenschmerzen und Muskellähmungen gehören. Der Krankheitsverlauf erfolgt in Schüben und verschlimmert sich mit jedem Schub. Bis heute ist die Multiple Sklerose nicht heilbar. Allerdings kann der Krankheitsverlauf mit der richtigen Therapie stark verlangsamt werden. Auch wenn die Betroffen ein Leben lang an dieser Erkrankung leiden, muss die Lebenserwartung nicht unbedingt geringer sein als bei gesunden Menschen und auch ein Pflegebedarf ist nicht zwangsläufig bei jedem Erkrankten vorhanden. Viele MS Patienten können viele Jahre lang ein fast normales Leben ohne fremde Hilfe führen. Daher gibt es nicht automatisch eine Pflegestufe für Multiple Sklerose.

Pflegestufen bei MS

Der Erhalt einer Pflegestufe ist für den Erhalt von Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegekasse und von privater Pflegezusatzversicherung wichtig, denn ohne Pflegestufe gibt es auch kein Pflegegeld. Ausnahme bildet nur die Pflegestufe 0, welche vergeben wird, wenn die Bedingungen zum Erhalt der Pflegestufe 1 noch nicht erfüllt sind, aber dennoch ein regelmäßiger Pflegebedarf besteht. Beim Erhalt der Pflegestufe 0 zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung einen kleinen Obolus von 120 Euro im Monat. Generell werden Pflegestufen jedoch nicht für bestimmte Erkrankungen vergeben, sondern nur beim Nachweis einer den Pflegestufen entsprechenden Pflegebedürftigkeit. Die Diagnose, an MS erkrankt zu sein, reicht daher nicht aus, eine Pflegestufe für Multiple Sklerose und damit Pflegegeld bei MS zu erhalten. Für MS Kranke gelten die gleichen Bedingungen zum Erhalt einer Pflegestufe wie für Menschen mit anderen Erkrankungen oder wie für Unfallopfer.

Bedingungen zum Erhalt einer Pflegestufe bei MS

Die Vergabe einer Pflegestufe bei MS erfolgt nach denselben Regeln wie die Einstufung bei jeder anderen Vorerkrankung oder nach Unfällen. Allgemein muss zum Erhalt einer Pflegestufe ein Versorgungsbedarf bei der Grundpflege nachgewiesen werden. Zur Grundpflege gehören alle alltäglichen Verrichtungen aus den Kategorien Körperpflege, Mobilität und Ernährung. Zum Erhalt der Pflegstufe 1 ist ein 90 minütiger Pflegebedarf täglich notwendig. 45 Minuten müssen davon für die Versorgung im Bereich der Grundpflege verwandt werden. Um die Pflegestufe 2 zu erhalten muss der tägliche Pflegebedarf mindestens 3 Stunden umfassen. Für die Grundpflege ist davon ein Pflegeaufwand von mindestens 2 Stunden notwendig. Die Pflegestufe 3 wird vergeben, wenn der tägliche Hilfebedarf mindesten 5 Stunden beträgt, wovon 4 Stunden auf die Versorgung bei der Grundpflege entfallen müssen. Auch Pflegestufen für MS Kranke werden nach diesen Richtlinien vergeben. Es kommt daher immer auf den Einzelfall an, ob eine Pflegestufe bei MS beantragt werden kann. Viele MS Kranke sind in der Lage, ihr Leben ohne fremde Hilfe zu meistern. Diese kann sich jedoch im Verlauf der Erkrankung ändern, sodass das jeweilige Stadium der Erkrankung eine große Rolle spielt.

Pflegegeld bei MS

Der Erhalt von Pflegegeld ist grundsätzlich von der Einstufung in eine Pflegestufe abhängig. Ohne Pflegestufe besteht kein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Dies gilt auch für MS Kranke. Die Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung richten sich in ihrer Höhe nach der vergebenen Pflegestufe. So entscheidet auch die Pflegestufe bei Multiple Sklerose Kranken die Höhe der Versicherungsleistungen. Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich jedoch nicht nur nach der vorliegenden Pflegestufe. Auch die Pflegeart spielt eine große Rolle für die Leistungshöhe. Dabei wird im Wesentlichen zwischen häuslicher Pflege durch Angehörige, ambulanter Pflege durch einen Pflegedienst sowie teilstationärer und vollstationärer Pflege unterschieden. Die Einstufung in eine Pflegestufe für Multiple Sklerose muss bei der gesetzlichen Pflegeversicherung beantragt werden. Diese führt die Einstufung auf der Grundlage eines MDK-Gutachtens durch. Pflegegeld bei MS muss ebenfalls bei der gesetzlichen Pflegeversicherung beantragt werden. Antragsformulare sind online auf der Homepage der zuständigen Pflegekasse oder bei der örtlichen Geschäftsstelle erhältlich.

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Durch die gesetzliche Pflegeversicherung wird nur ein Teil der Pflegekosten ersetzt. Eine zusätzliche private Pflegeversicherung ist daher sinnvoll. Berechnen Sie mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner die besten und günstigsten Tarife und schließen Sie im Anschluss an die Berechnung die Pflegezusatzversicherung Ihrer Wahl online ab. Zum Tarifvergleich gelangen Sie durch Anklicken des blauen Feldes „Zum Versicherungsvergleich“.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich