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Pflegestufe ADHS

ADHS Patienten erhalten nur im Ausnahmefall eine Pflegestufe. Wird eine Pflegestufe bewilligt, erfolgt die Einstufung nur bei Kindern.

ADHS

  • tritt im Kindesalter auf
  • rund 60 % der Betroffenen leiden bis ins Erwachsenalter an Symptomen und Folgen
  • Symptome bei Kindern – Überaktivität, Impulsivität
  • Symptome bei Erwachsenen – Konzentrations- und Leistungsschwäche
  • Folgen für den Alltag – schlechter Ausbildung, häufiger Jobwechsel, viele Umzüge, höher Scheidungsrate

Pflegestufe bei ADHS

  • bei ADHS nur in Ausnahmefällen
  • in Ausnahmen Bewilligung der Pflegestufe I für ADHS Kinder

Pflegestufen für Kinder

  • Beurteilung der Pflegebedürftigkeit unterliegt anderen Maßstäben als bei Erwachsenen
  • als Pflegebedarf gilt nur der Pflegebedarf, der über den Pflegebedarf eines gesunden Kindes gleichen Alters hinausgeht
  • Pflegetagebuch erleichtert die Bewilligung einer Pflegestufe

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Zur zusätzlichen Absicherung ist eine private Pflegeversicherung sinnvoll. Ein Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ führt Sie direkt auf den seiteninternen Tarifrechner zur Berechnung der besten Pflegeversicherungsangebote. Anschließend können Sie eine Versicherung online abschließen.

ADHS Patienten erhalten nur im Ausnahmefall eine Pflegestufe. Wird eine Pflegestufe bewilligt, erfolgt die Einstufung nur bei Kindern.

ADHS

  • tritt im Kindesalter auf
  • rund 60 % der Betroffenen leiden bis ins Erwachsenalter an Symptomen und Folgen
  • Symptome bei Kindern – Überaktivität, Impulsivität
  • Symptome bei Erwachsenen – Konzentrations- und Leistungsschwäche
  • Folgen für den Alltag – schlechter Ausbildung, häufiger Jobwechsel, viele Umzüge, höher Scheidungsrate

Pflegestufe bei ADHS

  • bei ADHS nur in Ausnahmefällen
  • in Ausnahmen Bewilligung der Pflegestufe I für ADHS Kinder

Pflegestufen für Kinder

  • Beurteilung der Pflegebedürftigkeit unterliegt anderen Maßstäben als bei Erwachsenen
  • als Pflegebedarf gilt nur der Pflegebedarf, der über den Pflegebedarf eines gesunden Kindes gleichen Alters hinausgeht
  • Pflegetagebuch erleichtert die Bewilligung einer Pflegestufe

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ADHS ist eine Erkrankung, von der nicht wie oftmals angenommen nur Kinder und Jugendliche betroffen sind. Die Beschwerden und die damit verbundenen Lebenseinschränkungen setzen sich häufig bis ins Erwachsenalter hinein fort. Ein Anspruch auf eine Pflegestufe für ADHS und damit auf Leistungen aus der Pflegeversicherung besteht jedoch in den wenigsten Fällen.

ADHS – nicht nur Kinder sind betroffen

ADHS ist eine Erkrankungen von der immer wieder berichtet wird und von der alle reden – doch kaum jemand weiß so richtig, was ADHS genau ist. ADHS wird häufig mit einer Hyperaktivität bei Kindern gleichgesetzt. In Wahrheit ist ADHS jedoch eine Störung, die sich bei rund 60 % der Betroffenen bis ins Erwachsenenalter fortsetzt. Dabei wandelt sich mit dem Alter des Patienten auch das Beschwerdebild der Erkrankung. ADHS, mit vollem Namen Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung, äußert sich in einer Überaktivität, verbunden mit einer großen Impulsivität und tritt bereits im Kindesalter auf. Entgegen oft gehörter Auffassungen ist ADHS jedoch keine ausgesprochene Kindeserkrankung. Die Mehrzahl der Betroffen leidet auch im Erwachsenenalter noch an den Beschwerden und vor allem an den Folgen von ADHS. Mit Zunahme des Lebensalters wandeln sich Überaktivität und Impulsivität in eine innere Ruhelosigkeit, verbunden mit einer allgemeinen Konzentrations- und Leistungsschwäche. Für erwachsene Patienten führt ADHS oftmals zu nachhaltigen und unangenehmen Konsequenzen im Berufs- und Privatleben. So sind die typischen Folgen einer ADHS Erkrankung eine schlechtere Berufsausbildung, als die Begabung des Betroffenen ermöglicht hätte. Häufige Jobwechsel sowie viele Umzüge belasten ebenfalls das Erwachsenenleben von ADHS Kranken. Zudem wurde bei ADHS Patienten eine erhöhte Scheidungsrate festgestellt. Doch wie unangenehm und belastend die Auswirkungen von ADHS auf das gesamte Leben der Betroffenen auch sein mögen, in den seltensten Fällen wird eine Pflegestufe für ADHS bewilligt und damit ein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung ermöglicht.

Pflegestufe für ADHS – nur im Ausnahmefall

ADHS ist eine Störung mit weitreichenden Konsequenzen für das Leben der Betroffenen. Dennoch wird das tägliche Leben durch ADHS nicht in dem Maße eingeschränkt, dass eine Pflegebedürftigkeit dadurch entsteht. Erwachsene mit ADHS sind trotz der Erkrankung in der Lage ihren Alltag zu bewältigen. Ziel und Sinn der Pflegeversicherung ist jedoch die Unterstützung der Menschen, die ihren Alltag in vielerlei Hinsicht nicht alleine bewältigen können und dazu Hilfe und Pflege bedürfen. Grundvoraussetzung, um überhaupt Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, ist die Einstufung in eine Pflegestufe. Dazu erstellt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) im Auftrag der gesetzlichen Pflegeversicherung ein Gutachten. In diesem Gutachten wird die Schwere der Pflegebedürftigkeit anhand der drei Bereiche Mobilität, Körperpflege und Ernährung festgestellt. Die Pflegeversicherung stuft den Antragsteller anschließend auf Basis des MDK Gutachtens in eine Pflegestufe ein. Eine Pflegestufe für ADHS Patienten wird nur in Ausnahmefällen erteilt. Dabei handelt es sich ausschließlich um Kinder, die an ADHS erkrankt sind. Nach der Beantragung einer Pflegestufe für ADHS Kinder wird jedoch allenfalls die Pflegestufe I zugeteilt. Eine höhere Pflegestufe ausschließlich aufgrund einer ADHS Erkrankung kann in der Praxis ausgeschlossen werden.

Pflegestufen für Kinder

Unabhängig davon, ob eine Pflegestufe für ADHS Kinder oder Kinder mit einer Erkrankung oder Behinderung beantragt wird, unterliegt die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit bei Kindern anderen Maßstäben als bei Erwachsenen. Ausgehend davon, dass auch gesunde Kinder altersabhängig ein gewisses Maß der Pflege bedürfen, wird bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit lediglich der Pflegeaufwand berücksichtig, der über das Maß des Pflegebedarfs eines gesunden Kindes gleichen Alters hinausgeht. Nur wenn ein ADHS Kind aufgrund seiner Erkrankung mehr Pflege benötigt als ein gesundes Kind gleichen Alters wird eine Pflegestufe für ADHS anerkannt und bewilligt. Eltern von ADHS Kindern, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen möchten, sollte daher bereits vor der Beantragung einer Pflegestufe möglichst ein Pflegetagebuch führen, indem der Pflegeaufwand täglich minutengenau notiert wird. Dabei ist es hilfreich, bei der Auflistung der Pflegeleistungen die drei Kriterien zur Beurteilung des Pflegebedarfs – Ernährung, Körperpflege und Mobilität – zu berücksichtigen.

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Jeder kann zum Pflegefall werden. Daher ist es sinnvoll, rechtzeitig für eine zusätzliche Absicherung durch eine private Pflegeversicherung zu sorgen. Klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ und berechnen Sie mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner die besten Angebote zur Pflegeversicherung. Nach dem Tarifvergleich kann ein Versicherungsvertrag online abgeschlossen werden.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich