Pflege-Versicherungen vergleichen
und bis zu 86,4% sparen

 Deutschlands großer Preisvergleich

 Jetzt Marktführer + Testsieger vergleichen

100% Weiterempfehlung

Anleiter GmbH hat 4,97 von 5 Sternen 13 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Pflegekasse 2013

Die Pflegekassen sind die Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie wurde zum 01. Januar 1995 als Pflichtversicherung in Deutschland eingeführt, und sie ist die fünfte Säule des deutschen Sozialversicherungssystems.

Die Aufgaben

  • Geld- und Sachleistungen für Pflegebedürftige
  • Prävention, Behandlung und Rehabilitation

Die Leistungen

  • Pflegegeld und Pflegesachleistungen
  • Festlegung nach Pflegestufe

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Da die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung nur einen Teil der anfallenden Kosten im Pflegefall übernimmt, ist eine private geförderte oder ungeförderte Ergänzung unabdingbar. Der passende Tarif wird im Online-Vergleich unter dem Link „Zum Versicherungsvergleich“ ermittelt.

Die Pflegekassen sind die Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie wurde zum 01. Januar 1995 als Pflichtversicherung in Deutschland eingeführt, und sie ist die fünfte Säule des deutschen Sozialversicherungssystems.

Die Aufgaben

  • Geld- und Sachleistungen für Pflegebedürftige
  • Prävention, Behandlung und Rehabilitation

Die Leistungen

  • Pflegegeld und Pflegesachleistungen
  • Festlegung nach Pflegestufe

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Da die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung nur einen Teil der anfallenden Kosten im Pflegefall übernimmt, ist eine private geförderte oder ungeförderte Ergänzung unabdingbar. Der passende Tarif wird im Online-Vergleich unter dem Link „Zum Versicherungsvergleich“ ermittelt.

 


 

Die Pflegekassen sind die Träger der Sozialen Pflegeversicherung (PV), die in Deutschland zum 01. Januar 1995 eingeführt wurde. Die gesetzlichen Regelungen zu Aufgaben, Leistungen und Trägerschaft finden sich im 11. Sozialgesetzbuch (SGB XI). Der Gesetzgeber hat die Pflegeversicherung ebenso wie die Krankenversicherung zur Pflichtversicherung erklärt, sie ist neben der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung der jüngste Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems. Die vornehmliche Aufgabe der Pflegeversicherung und ihrer Träger ist die Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit für Personen, die aufgrund einer festgestellten Pflegebedürftigkeit eine solidarische und praktikabel ausgerichtete Unterstützung benötigen.

Anbieter

Die Pflegeversicherung wird von den Pflegekassen getragen, die bei den Krankenkassen eingerichtet wurden. Jeder Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung ist bei der seiner Krankenkasse zugehörigen Pflegekasse versichert, wer in der privaten Krankenversicherung versichert ist, schließt mit seinem Krankenversicherer einen Vertrag über die Pflegeversicherung ab. Zwar wurden die Pflegekassen bei den Krankenkassen errichtet, doch die Wahrnehmung ihrer Aufgaben und ihrer Geschäftstätigkeit erfolgt unabhängig von den Krankenversicherern. Die Pflegekasse ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts, die in einer Selbstverwaltung tätig ist. Mit der Einführung der Pflegeversicherung als Pflichtversicherung sollten die Gemeinden von den Leistungen der Sozialhilfe entlastet werden, doch auch Privatpersonen, die vor der Einführung am 01. Januar 1995 Kosten für die Pflege in stationären Einrichtungen aufbringen mussten und die keine staatliche Hilfe beanspruchen konnten, sollten mit der Pflegeversicherung finanziell entlastet werden. Heute ist allerdings allgemein anerkannt, dass die Leistungen aus der Pflege-Pflichtversicherung allenfalls einen rudimentären Schutz im Pflegefall darstellen, da die Kosten die gesetzlich festgelegten Leistungen deutlich überschreiten.

Die Aufgaben

Die Aufgaben der Pflegekasse sind im 11. Sozialgesetzbuch geregelt. Danach kommt die soziale Pflege-Pflichtversicherung für Sach- und Geldleistungen und für Dienstleistungen auf, die auf eine Versorgung im Pflegefall abstellen. Die Pflegekasse muss die Versorgung koordinieren und dabei stets die Effektivität und die Wirtschaftlichkeit der Leistungen im Auge behalten. Die Kassen übernehmen Schulungen und Pflegekurse für Personen, die mit der Pflege von Angehörigen befasst sind. Die Kassen ziehen dazu alle Beiträge der Pflegeversicherung selbst ein, sie verwalten ihre finanziellen Mittel, und sie haben dem Gesetzgeber darüber Rechenschaft abzulegen. Zu ihren vornehmlichen Aufgaben gehört die Zusammenarbeit mit den Trägern der Renten- und der Krankenversicherung, hier steht die Prävention mit der Behandlung und der Rehabilitation von Pflegebedürftigen im Vordergrund. Schließlich sind die Kassen dafür zuständig, Verträge mit den Erbringern von Pflegeleistungen zu schließen, damit Pflegesachleistungen erbracht werden können. Auch die flächendeckende Versorgung in der Pflege ist von den Kassen sicherzustellen und in den politischen Gremien zu vertreten.

Die Leistungen

Wer sich schon einmal näher mit den Leistungen der Pflegekasse beschäftigen musste, weiß gut, dass die Zahlungen im Pflegefall niemals ausreichen, um die tatsächlichen Kosten einer soliden Pflege zu decken. Bei der Pflegeversicherung handelt es sich also nicht um eine Vollversicherung, sie wird regelmäßig nur einen Ausschnitt der Kosten abdecken. Ungeachtet dessen werden die Hilfen nach dem festgestellten Grad der Pflegebedürftigkeit gezahlt. Während Angehörige für die Pflege ein Pflegegeld erhalten, werden alternativ die Kosten bei einer professionellen ambulanten oder einer stationären Pflege gezahlt. Auch Pflegehilfsmittel oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen werden übernommen. Seit Januar 2013 werden Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz mit einem erhöhten Pflegegeld unterstützt, und Versicherte, die bei der Grundpflege und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung lediglich in die Pflegestufe Null eingeordnet werden, erhalten ebenso eine Unterstützung durch die Pflegekasse. Die Einstufung in eine Pflegestufe wird durch die Kasse anhand von 13 Kriterien geprüft.

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Die Pflege-Pflichtversicherung ist zwar als Pflichtversicherung konzipiert, dennoch reichen ihre Leistungen nicht aus, um die Kosten im Pflegefall vollständig zu übernehmen. Jeder Versicherte ist gut beraten, eine zusätzliche private Pflegeversicherung abzuschließen, die mit einer geförderten Pflegeversicherung kombiniert sein kann. Welcher Tarif zur privaten Absicherung am besten geeignet ist, zeigt ein Blick auf den Online-Vergleichsrechner, der unter dem Button „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen wird.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich