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Pflegegeld häusliche Pflege

  • Geld fĂĽr die Betreuung Zuhause
  • Keine Betreuung durch einen Pflegedienst

Pflegegeld: Ein wichtiges Unterscheidungskriterium

  • Wichtiges Unterscheidungskriterium: Eingeschränkte Alltagskompetenz ja oder nein?
  • Gutachter hat Fragenkatalog mit 13 Punkten hierfĂĽr
  • Bei eingeschränkter Alltagskompetenz: Höheres Pflegegeld – auĂźer in Pflegestufe 3

Die Leistungen fĂĽr die ambulante Pflege ohne Pflegedienst

  • Pflegestufe 0: Kein Geld sowie 120 Euro pro Monat (eingeschränkte Alltagskompetenz)
  • Pflegestufe 1: 235 Euro und 305 Euro monatlich
  • Pflegestufe 2: 450 Euro und 665 Euro monatlich
  • Pflegestufe 3: 700 Euro monatlich – sowohl bei eingeschränkter wie nicht eingeschränkter Pflegekompetenz

Anspruch auf Sachleistungen wird nicht aufgehoben

  • Auch bei häuslicher Pflege können Sachleistungen in Anspruch genommen werden
  • Ebenfalls Unterscheidung zwischen eingeschränkter und nicht eingeschränkter Alltagskompetenz
  • Pflegestufe 0: Kein Geld und 225 Euro monatlich
  • Pflegestufe 1: 450 und 665 Euro monatlich
  • Pflegestufe 2: 1100 und 1250 Euro monatlich
  • Pflegestufe 3: 1550 Euro monatlich in beiden Fällen

Jetzt das Pflegegeld fĂĽr die ambulante Betreuung berechnen

Wenn Sie Anspruch auf Pflegegeld bei einer Pflegestufe ohne Pflegedienst Betreuung haben und die exakte Höhe berechnen möchten, so klicken Sie einfach auf den unten folgenden Button. Dieser führt Sie zu unserem Rechner und hilft Ihnen dabei.

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Pflegegeld: Ein wichtiges Unterscheidungskriterium

  • Wichtiges Unterscheidungskriterium: Eingeschränkte Alltagskompetenz ja oder nein?
  • Gutachter hat Fragenkatalog mit 13 Punkten hierfĂĽr
  • Bei eingeschränkter Alltagskompetenz: Höheres Pflegegeld – auĂźer in Pflegestufe 3

Die Leistungen fĂĽr die ambulante Pflege ohne Pflegedienst

  • Pflegestufe 0: Kein Geld sowie 120 Euro pro Monat (eingeschränkte Alltagskompetenz)
  • Pflegestufe 1: 235 Euro und 305 Euro monatlich
  • Pflegestufe 2: 450 Euro und 665 Euro monatlich
  • Pflegestufe 3: 700 Euro monatlich – sowohl bei eingeschränkter wie nicht eingeschränkter Pflegekompetenz

Anspruch auf Sachleistungen wird nicht aufgehoben

  • Auch bei häuslicher Pflege können Sachleistungen in Anspruch genommen werden
  • Ebenfalls Unterscheidung zwischen eingeschränkter und nicht eingeschränkter Alltagskompetenz
  • Pflegestufe 0: Kein Geld und 225 Euro monatlich
  • Pflegestufe 1: 450 und 665 Euro monatlich
  • Pflegestufe 2: 1100 und 1250 Euro monatlich
  • Pflegestufe 3: 1550 Euro monatlich in beiden Fällen

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Wer in eine Pflegestufe durch einen dafür bestellten Gutachter eingestuft wurde und damit einen Anspruch auf Pflegegeld erworben hat, kann sowohl ambulant als auch stationär behandelt werden. Vereinfacht ausgedrückt: Das Pflegegeld, das in den Pflegestufen 1, 2 und 3 gezahlt wird, fließt entweder für die häusliche Pflege oder aber für eine Betreuung in einer entsprechenden Einrichtung. Zu diesen zählen beispielsweise Pflegeheime oder Krankenhäuser. Allerdings gibt es einen Sonderfall: Die ambulante Pflege kann durch einen Pflegedienst durchgeführt werden. Hierfür gewährt die die Pflegeversicherung allerdings kein Pflegegeld, sondern bezahlt den Dienst aus dem Pool für Sachleistungen. Es handelt sich also um ein Pflegegeld, dass bei einer Pflegestufe ohne Pflegedienst Betreuung gezahlt wird.

Pflegegeld: Ein wichtiges Unterscheidungskriterium

Wenn Pflegegeld bei einer Pflegestufe ohne Pflegedienst Betreuung gezahlt wird, gibt es ein wichtiges Unterscheidungskriterium, das unbedingt zu berücksichtigen ist. Dabei geht es um die Alltagskompetenz der zu pflegenden Person: Ist diese eingeschränkt oder nicht eingeschränkt? Bei einer eingeschränkten Alltagskompetenz ist das Pflegegeld höher – und zwar grundsätzlich in jeder der Pflegestufen mit Ausnahme der Pflegestufe 3. Die Rechtsgrundlage für diese Regelung bezüglich der Betreuung bei einer Pflegestufe ohne Pflegedienst ist § 37 SGB XI. Um festzustellen, ob eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt, hat der Gutachter einen Fragenkatalog mit 13 Punkten. Diese enthalten beispielsweise Themen wie eine mögliche Weglauftendenz oder ein Verkennen von Alltagssituationen. Diese Punkte müssen vom Gutachter eindeutig mit ja oder nein beantwortet werden.

Die Leistungen fĂĽr die ambulante Pflege ohne Pflegedienst

Das Pflegegeld bei einer Pflegestufe ohne Pflegedienst Betreuung beträgt in der Stufe 1 235 Euro monatlich, wenn keine eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt. Ist dies der Fall, so klettert es auf 305 Euro monatlich. Bei eingeschränkter Alltagskompetenz wird zudem auch in der Pflegestufe 0 ein Pflegegeld gezahlt. Es beträgt in diesem Fall 120 Euro monatlich. In der Stufe 2 liegen die Leistungen bei 440 und 525 Euro. In der Pflegestufe 3 werden ohne eingeschränkte Alltagskompetenz 700 Euro gezahlt. Die gleiche Summe fließt auch bei einer eingeschränkten Alltagskompetenz.

Anspruch auf Sachleistungen wird nicht aufgehoben

Zu berücksichtigen ist, dass durch eine häusliche Betreuung und die Zahlung von Pflegegeld der Anspruch auf Sachleistungen zudem nicht aufgehoben wird. Das Geld fließt zwar nicht an den Pflegedienst, aber wenn beispielsweise notwendige Anschaffungen gemacht werden müssen, zahlt die Versicherung. In der Pflegestufe 0 fließen bei eingeschränkter Alltagskompetenz bis zu 225 Euro. Ansonsten gibt es kein Geld. In der Pflegestufe 1 werden bis zu 450 bzw. bis zu 665 Euro gezahlt. In der Pflegestufe 2 betragen die Leistungen bis zu 1100 sowie bis zu 1250 Euro. In der Pflegestufe 3 werden in beiden Fällen bis zu 1550 Euro pro Monat gezahlt.

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Wenn Sie Pflegegeld bei einer Pflegestufe ohne Pflegedienst Betreuung erhalten möchten und sich für die genaue Höhe interessieren, die Sie bekommen können, nutzen Sie unseren Rechner. Mit diesem können Sie problemlos die exakten Bezüge berechnen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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