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Pflegegeld & Grundsicherung

Viele Rentner beziehen eine so geringe Rente, dass sie zusätzlich auf Grundsicherung angewiesen sind. Kommt dann noch der Pflegefall hinzu, müssen zusätzlich zur Grundsicherung Leistungen der Pflegeversicherung beantragt werden. In der Regel ist dies erst einmal Pflegegeld, da immer versucht wird, den Betroffenen so lange wie möglich in der eigenen Wohnung zu betreuen und zu pflegen. Doch passt Pflegegeld und Grundsicherung zusammen oder wird beides aufeinander angerechnet?

Die Ausgangssituation

  • beide Leistungen sind Sozialleistungen
  • können generell nicht angerechnet werden
  • werden aus diesem Grund immer in vollem Umfang gewährt

Was bei der Beantragung beachten

  • Pflegegeld als solches deutlich kennzeichnen
  • das Amt für Grundsicherung darf nicht davon ausgehen, dass es sich um Einkommen handelt
  • entsprechende Unterlagen müssen beim Amt vorgelegt werden

Einnahmen berechnen & Angebote vergleichen

Wenn Sie wissen möchten, welche Möglichkeiten Ihnen im Bereich der Grundsicherung und des Pflegegeldes gegeben sind, dann nutzen Sie bitte unseren Vergleichsrechner. Er zeigt Ihnen alle Fakten rund um dieses Thema auf. Sie erreichen ihn über den Button „Zum Vergleichsrechner“.

Viele Rentner beziehen eine so geringe Rente, dass sie zusätzlich auf Grundsicherung angewiesen sind. Kommt dann noch der Pflegefall hinzu, müssen zusätzlich zur Grundsicherung Leistungen der Pflegeversicherung beantragt werden. In der Regel ist dies erst einmal Pflegegeld, da immer versucht wird, den Betroffenen so lange wie möglich in der eigenen Wohnung zu betreuen und zu pflegen. Doch passt Pflegegeld und Grundsicherung zusammen oder wird beides aufeinander angerechnet?

Die Ausgangssituation

  • beide Leistungen sind Sozialleistungen
  • können generell nicht angerechnet werden
  • werden aus diesem Grund immer in vollem Umfang gewährt

Was bei der Beantragung beachten

  • Pflegegeld als solches deutlich kennzeichnen
  • das Amt für Grundsicherung darf nicht davon ausgehen, dass es sich um Einkommen handelt
  • entsprechende Unterlagen müssen beim Amt vorgelegt werden

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Das Pflegegeld, welches seit 1995 allen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland zur Verfügung steht, soll dabei behilflich sein, eine personenbezogene und weitgehende selbstbestimmte Pflege zu ermöglichen, die auch dann in vollem Umfang stattfinden kann, wenn der Betroffene finanziell nicht so gut gestellt ist. Bei vielen Betroffenen würde die Rente nicht ausreichen, um die Pflege zu finanzieren. Auch dann nicht, wenn sie in den eigenen vier Wänden stattfindet. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Betroffene eine so niedrige Rente beziehen, dass sie zusätzlich auf eine Grundsicherung angewiesen sind. In diesem Zusammenhang kommen immer wieder Fragen auf, die sich um die Leistungen der Pflegeversicherung und Grundsicherung drehen. Wird das Pflegegeld auf Grundsicherung angerechnet? Oder kann man Pflegegeld und Grundsicherung beziehen? All diese Fragen sollen an dieser Stelle geklärt werden.

Was ist Grundsicherung

Die Rentenarmut ist ein Thema, welches gerne aus den Köpfen der Menschen verdrängt wird. Dabei ist es sehr aktuell und wird in den nächsten Jahren noch viel präsenter werden. Viele Bezieher von gesetzlichen Renten leben unter dem Existenzminimum. Damit das Rentenalter nicht zu einem finanziellen Desaster wird und die Betroffenen ihren Lebensunterhalt bestreiten können, gibt es die Grundsicherung, welches die Einkünfte der Rentner auf das Existenzminimum anhebt. Erhalten kann man diese Leistungen, wenn die Kinder finanziell nicht aushelfen können und müssen und wenn man dadurch seine eigene finanzielle Lage verbessern kann.

Da von der Rentenarmut meist Rentner ab dem 65. Lebensjahr betroffen sind, hat man es hier auch mit dem Klientel zu tun, welches am häufigsten auf Leistungen aus der Pflegeversicherung angewiesen ist. Altersbedingte Krankheiten sind ebenso verbreitet wie die benötigte Unterstützung bei der Pflege und Betreuung. Aus diesem Grund muss Pflegegeld zur Grundsicherung beantragt werden, um die Pflege und Betreuung finanziell ermöglichen zu können.

Pflegegeld und Grundsicherung – geht das zusammen?

Pflegegeld und Grundsicherung können generell miteinander kombiniert werden. Bei beiden Leistungen handelt es sich um Sozialleistungen, die sich in diesem ganz besonderen Fall ergänzen und nicht gegenseitig aufheben. Als Betroffener muss man somit keine Angst haben, dass die Grundsicherung sinkt oder gar wegfällt, weil man Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt hat. Ganz im Gegenteil. Beide Leistungen – Pflegegeld und Grundsicherung – werden weiter in vollem Umfang zur Auszahlung gebracht, da der Gesetzgeber geregelt hat, dass es hier keine Kürzungen geben darf.

Warum die Leistungen der Pflegeversicherung bei Grundsicherung nicht angerechnet werden dürfen

Die Leistungen der Pflegeversicherung bei Grundsicherung dürfen nicht angerechnet werden, weil es sich hierbei nicht um kein Einkommen handelt. Es ist eine zweckgebundene Leistung, die rein für die Pflege und Betreuung eingesetzt wird. Würde das Pflegegeld auf Grundsicherung angerechnet, so würde sich der finanzielle Rahmen der Betroffenen nicht erweitern und die Pflege wäre trotz Pflegegeld nicht möglich. Aus diesem Grund werden Leistungen der Pflegeversicherung und Grundsicherung immer voll ausgezahlt. Das Pflegegeld wird somit zusätzlich gewährt.

Was bei der Beantragung der Leistungen beachtet werden sollte

Bezieht man Grundsicherung, so schaut das Amt immer sehr genau, ob und in welchem Umfang an den Leistungen gespart werden kann. Schließlich handelt es sich dabei um staatliche Leistungen, die aus Steuergeldern zur Verfügung gestellt werden. Und mit denen sollte bekanntlich recht sorgsam umgegangen werden.

Allein aus diesem Grund sollte man recht gewissenhaft bei der Beantragung von Pflegegeld und Grundsicherung vorgehen. So ist es unerlässlich, dass man dem Amt genau aufzeigt, das man Pflegegeld bekommt. Merkt dies nur, dass zusätzliche Eingänge auf dem Konto sind, könnte dies als Einkommen gewertet werden und die Grundsicherung sinkt oder fällt gar ganz weg. Zeigt man dem Amt jedoch deutlich an, dass es sich dabei um Pflegegeld handelt, kann die Grundsicherung nicht gekürzt werden. Bestenfalls sucht man dafür den Kontakt zum Amt und legt die entsprechenden Unterlagen der Pflegegeldkasse vor. So kann dies der bearbeitende Mitarbeiter sofort in den Unterlagen zur Grundsicherung vermerken und es kommt zu keinen Unstimmigkeiten oder Kürzungen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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