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Pflegegeld für Enkelkinder

Wer ein Pflegegeld für seine Enkel beantragen will, muss dies bei der gesetzlichen Krankenkasse oder bei dem privaten Krankenversicherer tun, bei dem das Kind unter Vertrag ist. Grundsätzlich stehen Kindern die gleichen Pflegeleistungen zu wie Erwachsenen, doch der Nachweis der Pflegebedürftigkeit ist sehr schwer zu führen. Im ersten Lebensjahr wird ein Pflegegeld für die Enkelkinder deshalb nur selten genehmigt.

Pflege bei Kindern unterliegt Besonderheiten

  • Medizinischer Dienst legt Pflegestufe fest
  • Wichtigstes Kriterium ist der Betreuungsbedarf gleichaltriger Kinder
  • Der Nachweis ist nur schwer zu führen

Auch Großeltern dürfen pflegen

  • Großeltern sind zur Pflege berechtigt
  • Sie dürfen Pflegegeld für das Enkelkind beantragen

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Neben der gesetzlichen Pflegeversicherung kann sich der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung empfehlen. Die Pflegeleistung muss dann den höheren Betreuungsbedarf bei Kleinkindern berücksichtigen. Im besten Fall führt man einen Versicherungsvergleich vor dem Vertragsabschluss durch, um den günstigsten Versicherer zu identifizieren. Der Online-Vergleich wird unter dem Feld „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen.

Wer ein Pflegegeld für seine Enkel beantragen will, muss dies bei der gesetzlichen Krankenkasse oder bei dem privaten Krankenversicherer tun, bei dem das Kind unter Vertrag ist. Grundsätzlich stehen Kindern die gleichen Pflegeleistungen zu wie Erwachsenen, doch der Nachweis der Pflegebedürftigkeit ist sehr schwer zu führen. Im ersten Lebensjahr wird ein Pflegegeld für die Enkelkinder deshalb nur selten genehmigt.

Pflege bei Kindern unterliegt Besonderheiten

  • Medizinischer Dienst legt Pflegestufe fest
  • Wichtigstes Kriterium ist der Betreuungsbedarf gleichaltriger Kinder
  • Der Nachweis ist nur schwer zu führen

Auch Großeltern dürfen pflegen

  • Großeltern sind zur Pflege berechtigt
  • Sie dürfen Pflegegeld für das Enkelkind beantragen

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Neben der gesetzlichen Pflegeversicherung kann sich der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung empfehlen. Die Pflegeleistung muss dann den höheren Betreuungsbedarf bei Kleinkindern berücksichtigen. Im besten Fall führt man einen Versicherungsvergleich vor dem Vertragsabschluss durch, um den günstigsten Versicherer zu identifizieren. Der Online-Vergleich wird unter dem Feld „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen.

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Was auf den ersten Blick etwas missverständlich klingt, kann viel zu schnell bittere Realität werden. In der Regel denkt man bei dem Begriff Pflegegeld im Zusammenhang mit Kindern allenfalls an die Betreuung der Kleinen durch die Großeltern, weil die Eltern berufstätig sind oder weil sie aus unterschiedlichsten Gründen nicht in der Lage sind, für ihren Nachwuchs zu sorgen. Doch auch kleine Kinder können zum Pflegefall werden, wenn sie behindert zur Welt kommen oder in sehr jungen Jahren aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit pflegebedürftig werden. Ist es den Eltern dann nicht möglich, für die Pflege zu sorgen, kann diese Leistung von den Großeltern wahrgenommen werden. In diesem Fall steht ihnen ein Pflegegeld für Enkelkinder zu. Die Beantragung dieser Leistung unterliegt bei Kindern einigen Besonderheiten, die man kennen muss, bevor man einen Antrag auf Pflegegeld für das Enkelkind stellt.

Anbieter

Wie bei jedem Pflegegeldantrag wird auch ein Antrag auf Pflegegeld für das Enkelkind bei der Pflegekasse gestellt, bei der das Kind versichert ist. Dies wird die gesetzliche Krankenkasse oder die private Krankenversicherung sein, die das Kleinkind unter Vertrag hat. Grundsätzlich haben auch kleine Kinder ein Anrecht auf die Zahlung von Pflegegeld. Hier gibt es zunächst keine Unterschiede zwischen dem Pflegegeld und den Sachleistungen der Pflege-Pflichtversicherung. Allerdings werden bei der Beurteilung der Pflegestufe andere Kriterien angelegt als bei Erwachsenen. Diese Kriterien sollte man von Anfang an berücksichtigen, wenn man ein Pflegegeld für die Enkel beantragen will.

Pflege bei Kindern unterliegt Besonderheiten

Wenn ein Antrag auf Pflegegeld für das Enkelkind bei der Pflegekasse gestellt wird, greift das übliche Verfahren der Antragsprüfung durch die Pflegekasse. Der Medizinische Dienst der Krankenkasse wird prüfen, ob eine Einstufung in eine Pflegekasse nötig ist. Bei Bedarf wird er diese Einstufung vornehmen. Wer Pflegegeld für den Enkel beantragen will, hat also einen Besuch eines Gutachters zu erwarten. Im Rahmen seines Besuchs wird ermittelt, ob der Betreuungsbedarf für das Kind bei bestimmten festgelegten Kriterien höher ist als der Bedarf eines gleichaltrigen Kindes. Will man Pflegegeld für das Enkelkind beantragen, muss man also beweisen, dass der Betreuungsbedarf für das Kind höher ist als der Betreuungsbedarf eines gleichaltrigen Kindes. Da Kleinkinder aber immer ein größeres Maß an Betreuung verlangen, wird es insbesondere im ersten Lebensjahr sehr schwer werden, Pflegegeld für den Enkel zu beantragen. In der Regel muss man mit einer Ablehnung rechnen, wenn man Pflegegeld für das Enkelkind beantragen will, weil der Bedarf an Pflegeleistung bei Kleinkindern nicht nachzuweisen ist.

Auch Großeltern dürfen pflegen

Wollen Großeltern Pflegegeld für den Enkel beantragen, tun sie dies bei der Pflegekasse des Kindes. Einschränkungen hinsichtlich der Berechtigung für das Pflegegeld für Enkelkinder gibt es nicht, deshalb können auch Großeltern die Pflege des Kleinkindes übernehmen und Pflegegeld für das Enkelkind beantragen. Ungeachtet dessen, ob Eltern oder Großeltern den Antrag auf Pflegegeld für das Enkelkind stellen, wird aber der Medizinische Dienst der Krankenkasse eine sorgfältige Überprüfung der Pflegebedürftigkeit durchführen. Ob der Antrag auf Pflegegeld für das Enkelkind dann genehmigt wird, bleibt immer der Prüfung des Einzelfalls überlassen.

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Ungeachtet der Schwierigkeiten, denen sich Eltern und Großeltern ausgesetzt sehen, wenn sie ein Pflegegeld für das Enkelkind beantragen wollen, ist auch der Abschluss einer zusätzlichen privaten Pflegeversicherung für Kinder möglich. Sie regelt schon frühzeitig die Leistungen der privaten Pflegeversicherung für ein Pflegegeld für Enkelkinder und kann deshalb als Zusatzversicherung sinnvoll sein. Wer ein privates Pflegegeld für Enkelkinder abschließen will, muss bedenken, dass die nötigen Pflegeleistungen aufgrund der ständigen Betreuung von Kleinkindern deutlich höher sind als die gleichen Leistungen für Erwachsene. Deshalb ist für Kinder ein höherer Versicherungsschutz erforderlich. Vor dem Vertragsabschluss führt man am besten einen Beitragsvergleich durch. Er wird zeigen, welcher Versicherer auch bei hohen Pflegeleistungen die günstigsten Kosten bietet. Der Online-Vergleich wird unter dem Feld „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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