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Pflegegeld Erhöhung

Durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) wurden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung angehoben und vor allem für Demenzkranke verbessert. Dennoch werden durch die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung die Pflegekosten nicht komplett abgedeckt, sodass eine zusätzliche Absicherung sinnvoll ist.

Statistische Werte

  • aktuell in Deutschland 2,5 Millionen pflegebedürftige Menschen
  • für das Jahr 2030 wird mit rund 3,4 Millionen Pflegebedürftigen gerechnet

Pflege-Neuausrichtungsgesetz

  • Leistungen der Pflegeversicherung wurden erhöht und vor allem für Demenzkranke verbessert
  • Erhöhung des Pflegegeldes bereits 2012
  • 2013 erneute Erhöhung sowie erstmalig Zahlung von Pflegegeld in Pflegestufe 0

Erhöhung des Pflegegeldes ab 2013 nach Pflegestufen

  • Pflegestufe 0 – 120 Euro
  • Pflegestufe 1 – 305 Euro
  • Pflegestufe 2 – 525 Euro
  • Pflegestufe 3 – 700 Euro (keine Erhöhung)

Pflegestufe 0

  • ab 2013 Erhöhung des Betreuungsgeldes von 100 auf 200 Euro
  • zusätzliche Zahlung des Pflegegeldes von 120 Euro möglich

Beitragserhöhung seit 2013

  • bis 2012 – Beitragssatz von 1,95 %, für Kinderlose 2,2 % des Bruttoeinkommens
  • ab Januar 2013 – Beitragssatz von 2,05 %, für Kinderlose 2,3 % des Bruttoeinkommens

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung

  • dienen der Grundabsicherung
  • decken nur einen Teil der realen Pflegekosten

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Eine Pflegezusatzversicherung ist für jeden sinnvoll, denn die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die realen Pflegekosten nur zum Teil ab. Die besten und günstigsten Tarife berechnen Sie schnell und einfach mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner. Klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um den Tarifrechner zu starten. Im Anschluss an die Berechnung kann auf Wunsch ein direkter Onlineabschluss einer Pflegezusatzversicherung erfolgen.

Durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) wurden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung angehoben und vor allem für Demenzkranke verbessert. Dennoch werden durch die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung die Pflegekosten nicht komplett abgedeckt, sodass eine zusätzliche Absicherung sinnvoll ist.

Statistische Werte

  • aktuell in Deutschland 2,5 Millionen pflegebedürftige Menschen
  • für das Jahr 2030 wird mit rund 3,4 Millionen Pflegebedürftigen gerechnet

Pflege-Neuausrichtungsgesetz

  • Leistungen der Pflegeversicherung wurden erhöht und vor allem für Demenzkranke verbessert
  • Erhöhung des Pflegegeldes bereits 2012
  • 2013 erneute Erhöhung sowie erstmalig Zahlung von Pflegegeld in Pflegestufe 0

Erhöhung des Pflegegeldes ab 2013 nach Pflegestufen

  • Pflegestufe 0 – 120 Euro
  • Pflegestufe 1 – 305 Euro
  • Pflegestufe 2 – 525 Euro
  • Pflegestufe 3 – 700 Euro (keine Erhöhung)

Pflegestufe 0

  • ab 2013 Erhöhung des Betreuungsgeldes von 100 auf 200 Euro
  • zusätzliche Zahlung des Pflegegeldes von 120 Euro möglich

Beitragserhöhung seit 2013

  • bis 2012 – Beitragssatz von 1,95 %, für Kinderlose 2,2 % des Bruttoeinkommens
  • ab Januar 2013 – Beitragssatz von 2,05 %, für Kinderlose 2,3 % des Bruttoeinkommens

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung

  • dienen der Grundabsicherung
  • decken nur einen Teil der realen Pflegekosten

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Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt seit Jahren stetig an und auch in Zukunft muss damit gerechnet werden, dass immer mehr Menschen pflegebedürftig werden. Gesetzliche und private Pflegeversicherung sind daher so wichtig wie nie. Im Rahmen des neuen Pflege-Ausrichtungsgesetzes wurden die Pflegeleistungen und das Pflegegeld erhöht.

Demografischer Wandel und Statistik

Schon seit vielen Jahren ist unsere Gesellschaft einem demografischen Wandel unterzogen. Ein immer größer werdender Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung durch eine niedrige Geburtenrate und einem gleichzeitigen Anstieg der Lebenserwartung führt dazu, dass immer mehr Menschen pflegebedürftig werden und Pflegekräfte nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Bereits heute leben in Deutschland rund 2,5 Millionen pflegebedürftiger Menschen. Im Jahr 2030 werden etwa 3,4 Millionen Menschen pflegebedürftig sein und das bei einer zurückgehenden Gesamtbevölkerung. Insgesamt ist darüber hinaus mit einem starken Anstieg beim Pflegebedarf Demenzkranker zu rechnen. Schon heute können viele Betroffene die monatlichen Pflegekosten nicht alleine aufbringen und in Zukunft werden Pflegekosten um ein Vielfaches ansteigen. Daher wurde bereits 1995 die gesetzliche Pflegeversicherung als Pflichtversicherung im Rahmen der Sozialversicherungen eingeführt. Um den steigenden Pflegekosten insgesamt und einer besseren Versorgung von Demenzkranken entgegenzukommen, wurde im Jahr 2012 das Pflege-Ausrichtungsgesetz erneuert und aktualisiert. Dabei wurden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung insgesamt erweitert und verbessert und das Pflegegeld ab 1.1.2013 erhöht. Die Erhöhung beim Pflegegeld in 2013 ist selbstverständlich für alle gesetzlichen Pflegeversicherungen gültig. Für alle Versicherten der gesetzlichen Pflegeversicherungen ist beim Pflegegeld für 2013 die Höhe von der jeweiligen Pflegestufe abhängig. Wie hoch die einzelnen Leistungen genau ausfallen, kann bei nahezu allen gesetzlichen Krankenversicherungen auf der jeweiligen Homepage unter der Rubrik Pflegeversicherung anhand einer Pflegegeld Tabelle ab 2013 nachgelesen werden.

Änderungen beim Pflegegeld ab 01.01.13 im Einzelnen

Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt. Für die häusliche Pflege durch Angehörige zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung Pflegegeld. Das Pflegegeld der gesetzlichen Pflegekasse steht zur freien Verfügung und hängt in seiner Höhe von der Pflegestufe ab. Gemäß des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG) erhalten Demenzkranke Pflegegeld vom 1.1.13 an, auch wenn sie noch nicht in eine der klassischen Pflegestufen 1 bis 3 eingestuft sind. Speziell für Menschen, die zwar einen erheblichen Betreuungsbedarf nachweisen können, die Kriterien zur Einstufung in die Pflegestufe 1 jedoch noch nicht erfüllen, wurde die Pflegestufe 0 als eine Art Vorstufe zu den regulären Pflegestufen 1 bis 3 eingeführt. Bei Eingruppierung in die Pflegestufe 0 zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung erstmalig 120 Euro Pflegegeld ab Januar 2013. Für die Pflegestufen 1 und 2 gab es eine Pflegegelderhöhung ab 2013. So wurde in der Pflegestufe 1 das Pflegegeld zum 01.01.13 von vormals 235 Euro auf 305 Euro angehoben. In Pflegestufe 2 betrug das Pflegegeld vor 2013 440 Euro. Durch das PNG wurde das Pflegegeld zu Januar 2013 in der Pflegestufe 2 auf 525 Euro angehoben. Nur für die Pflegestufe 3 kam es zu keiner Änderung in der Pflegegeldhöhe ab 2013. In der höchsten Pflegestufe beträgt das Pflegegeld in Deutschland auch 2013 700 Euro.

Erweiterte Leistungen bei Pflegestufe 0 seit 2013

Bis zum Inkrafttreten des PNG wurden bei Einstufung in der Pflegestufe 0 ausschließlich für die häusliche Pflege durch Angehörige Leistungen in Form eines Betreuungsgeldes gewährt. So erhielten die Angehörigen bis Dezember 2012 100 Euro Betreuungsgeld. Ab Januar 2013 wurde das Betreuungsgeld dann auf 200 Euro erhöht. Betreuungsgeld ist jedoch nicht mit Pflegegeld gleichzusetzen. In beiden Fällen handelt es zwar um Geldleistungen, während das Betreuungsgeld jedoch direkt an die pflegenden Angehörigen gezahlt wird, steht das Pflegegeld zur freien Verfügung. Seit Januar 2013 kann daher in der Pflegestufe 0 zusätzlich zum Betreuungsgeld bei der häuslichen Pflege durch Angehörige erstmalig ein Pflegegeld in Höhe von 120 Euro bezogen werden. Eine solche zusätzliche Zahlung von Pflegegeld vor dem 1.1.2013 gab es hingegen nicht.

Die Pflegegelderhöhung hat eine Beitragserhöhung zur Folge

Die gesetzliche Pflegeversicherung gehört zu den Sozialversicherungen. Das bedeutet, jeder, der in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist oder im Rahmen der Familienversicherung abgesichert ist, ist damit auch automatisch pflegeversichert. Genau wie bei der Krankenversicherung wird auch der Beitrag für die Pflegeversicherung je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Versicherten getragen. Dabei richtet sich die Beitragshöhe nach der Höhe des Einkommens. So lag bis 2012 der Beitragssatz bei 1,95 Prozent und für Kinderlose bei 2,2 Prozent des Bruttoeinkommens. Mit der letzten Erhöhung der Leistungen und beim Pflegegeld in 1 2013 wurde auch der Beitragssatz auf 2,05 Prozent, beziehungsweise auf 2,3 Prozent des Bruttoeinkommens für Kinderlose angehoben.

Trotz Leistungserhöhung weitere Vorsorge notwendig

Seit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung wurden Pflegegeld und Sachleistungen der Sozialversicherung als Grundabsicherung im Pflegefall konzipiert. Insofern war es niemals das Ziel der gesetzlichen Pflegeversicherung, die Gesamtkosten im Pflegefall abzusichern. Die Erhöhung beim Pflegegeld ab 2013 war in der Geschichte der gesetzlichen Pflegeversicherung keineswegs die erste Leistungsanpassung. So wurde das Pflegegeld ab 01.01.12 bereits schon einmal angehoben und mit der Anhebung beim Pflegegeld für 2013 erneut aktualisiert. Dennoch sollte jedem Versicherten klar sein, dass die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung immer nur einen Teil der Kosten decken können. Wer eine wirklich optimale Rund-um-Absicherung wünscht, sollte daher auf eine private Zusatzversicherung nicht verzichten.

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Unser seiteninterner Vergleichsrechner berechnet die besten und günstigsten Tarife zur privaten Pflegezusatzversicherung für Sie. Klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um mit dem Tarifvergleich zu beginnen. Im Anschluss an die Berechnung können Sie auf Wunsch die Pflegezusatzversicherung Ihrer Wahl gleich online abschließen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich