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Ist Pflegegeld steuerfrei?

“Nichts ist so sicher wie der Tod und die Steuer.“ Ein Ausspruch, der vielen Verbrauchern auch dann in den Kopf kommt, wenn es um das Pflegegeld und alle anderen Leistungen der Pflegeversicherung geht. Wann sind diese steuerpflichtig und wann nicht? Kann man sie steuerlich geltend machen und was gilt es dabei zu beachten?

Wann steuerpflichtig?

  • wenn man Pflegegeld oder Sachleistungen als gewerblich pflegende Person einnimmt
  • für ambulante Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen
  • für pflegende Personen, die keine Angehörigen der Pflegebedürftigen sind

Wann nicht steuerpflichtig?

  • wenn man die Leistungen als Pflegebedürftiger bezieht
  • wenn man als Angehöriger die Pflege und Versorgung ausführt

Wie steuerlich geltend machen?

  • bei gewerblicher Einnahme kann es unter Einnahmen in der Steuererklärung angegeben werden
  • es gilt der reguläre Steuersatz
  • besondere Vergünstigungen erhalten lediglich pflegende Angehörige und die Betroffenen selbst

Vorteile erkennen & Leistungen berechnen

Wenn auch sie genau wissen möchten, welche steuerlichen Möglichkeiten bei Ihnen mit den unterschiedlichen Leistungen der Pflegeversicherung möglich sind, dann nutzen Sie für die entsprechende Berechnung bitte unseren Vergleichsrechner. Sie erreichen Ihn über den Button „Zum Vergleichsrechner“.

“Nichts ist so sicher wie der Tod und die Steuer.“ Ein Ausspruch, der vielen Verbrauchern auch dann in den Kopf kommt, wenn es um das Pflegegeld und alle anderen Leistungen der Pflegeversicherung geht. Wann sind diese steuerpflichtig und wann nicht? Kann man sie steuerlich geltend machen und was gilt es dabei zu beachten?

Wann steuerpflichtig?

  • wenn man Pflegegeld oder Sachleistungen als gewerblich pflegende Person einnimmt
  • für ambulante Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen
  • für pflegende Personen, die keine Angehörigen der Pflegebedürftigen sind

Wann nicht steuerpflichtig?

  • wenn man die Leistungen als Pflegebedürftiger bezieht
  • wenn man als Angehöriger die Pflege und Versorgung ausführt

Wie steuerlich geltend machen?

  • bei gewerblicher Einnahme kann es unter Einnahmen in der Steuererklärung angegeben werden
  • es gilt der reguläre Steuersatz
  • besondere Vergünstigungen erhalten lediglich pflegende Angehörige und die Betroffenen selbst

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Das Thema Pflegegeld und alle anderen Leistungen der Pflegeversicherung sind seit langem ein viel diskutiertes Gesprächsthema. Gibt es doch besonders im Bereich der Inanspruchnahme, der Auszahlung und der Versteuerung noch viele Informationslücken. Für den Bereich Versteuerung sollen an dieser Stelle die wichtigsten Fragen beantwortet werden. Welche Leistungen der Pflegeversicherung sind steuerpflichtig? Wird das Pflegegeld auf Einkommenssteuer angerechnet? Und wie verhält sich das Pflegegeld zur Lohnsteuer?

Die Pflegeversicherung und die Steuer

Über zwei Millionen Menschen beziehen in Deutschland Pflegegeld. Die meisten davon fragen sich, ob sie das Geld versteuern müssen oder ob es eventuell sogar auf andere Einnahmen angerechnet werden kann. Besonders dann, wenn man weitere Sozialleistungen erhält, mag diese Frage auf den ersten Blick nicht ganz unberechtigt sein. Rechnet der Staat doch sonst auch alle zusätzlichen Leistungen an und ermöglicht lediglich einen kleinen Selbstbehalt.

Die gute Nachricht daher gleich an erster Stelle. Für alle die, die Pflegegeld aufgrund einer Pflegestufe beziehen, ist das Pflegegeld steuerfrei. Zudem wird es nicht auf andere Einnahmen angerechnet oder deshalb gekürzt.

Welche Leistungen der Pflegeversicherung sind steuerpflichtig?

Leistungen der Pflegeversicherung – im besonderen Sinne das Pflegegeld – sind dann steuerpflichtig, wenn der Pflegende nicht in einem Angehörigenverhältnis zum Pflegebedürftigen steht und die Pflege somit nicht aus dem familiären Hintergrund erfolgt. Es würde in solch einem Fall eine gewerbsmäßige Pflege vorliegen, welche der normalen Steuerpflicht unterliegt und somit keine besonderen steuerlichen Privilegien verdient. Somit ist Pflegegeld zu versteuern, wenn der Pflegende nicht aus dem familiären Umfeld des Pflegebedürftigen stammt.

Auch Sachleistungen aus der Pflegeversicherung, die beispielsweise das Pflegeheim oder der ambulante Pflegedienst erhält, sind steuerpflichtig und müssen zum normalen Steuersatz versteuert werden. Somit müssen unter Umständen einige Leistungen der Pflegeversicherung bei Steuer angegeben werden.

Welche Leistungen der Pflegeversicherung sind steuerfrei?

Für den Pflegebedürftigen ist das Pflegegeld nicht steuerpflichtig. Es ist eine zusätzliche Einnahme, die weder auf anderes Einkommen angerechnet werden kann, noch steuerlich in irgend einer Art und Weise bedacht wird.

Auch wenn Angehörige die pflege übernehmen und dafür das Pflegegeld erhalten, sind sie nicht gezwungen, das Pflegegeld zu versteuern. Hier gilt eine Sonderregelung im Steuergesetz, die dies möglich macht.

Sachleistungen unterliegen niemals der Steuerfreiheit. Da diese immer von gewerblichen Pflegeeinrichtungen entgegen genommen werden, müssen diese voll versteuert werden.

Muss das Pflegegeld in Einkommensteuer erwähnt werden?

Das Pflegegeld in Einkommensteuererklärung muss dann erwähnt werden, wenn man es auf gewerblicher Ebene als Einkommen bezogen hat. Dann muss es als normales Einkommen angegeben und das Pflegegeld muss versteuert werden. Pflegende Angehörige ist das Pflegegeld nicht steuerpflichtig. Sie müssen es daher auch nicht in der Einkommenssteuer angeben.

Wo findet man die Pflegeversicherung in Lohnabrechnung?

Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird von den Krankenkassen mit der Krankenversicherung eingezogen. In der Lohnabrechnung findet man den Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung einzeln aufgelistet. Er steht unter der Lohnsteuer, Kirchensteuer, dem Solidaritätszuschlag und dem Anteil zur Krankenversicherung. Allerdings nur, wenn man nicht privat versichert ist. Dann taucht diese Angabe nicht in der Lohnabrechnung aus, da man diesen selbst abführt und sich der Arbeitgeber nicht darum kümmern muss.

Kann der Pflegeversicherungsbeitrag bei Steuer geltend gemacht werden?

Muss man das Pflegegeld versteuern, kann man es auch bei der Steuer geltend machen. Dies gilt allerdings nur, wenn man das Pflegegeld als Einnahmen bezieht. Dann kann es im Rahmen dieser Einnahmen angegeben werden. Erhält man das Pflegegeld hingegen als pflegebedürftige Person, so kann man es nicht steuerlich geltend machen. Auch dann nicht, wenn man das Geld für seine pflegerischen Leistungen als Angehöriger erhält.

Wie funktioniert die Versteuerung der Leistungen der Pflegeversicherung?

Müssen Leistungen der Pflegeversicherung versteuert werden, dann gilt für sie der normale Steuersatz. Sie können also ganz normal in der Einkommensteuer angegeben werden. Vergünstigungen oder gar Steuerbefreiungen gelten nur für die Pflegebedürftigen und deren Angehörige, die die Pflege übernehmen und das Pflegegeld dafür erhalten.

Allgemeine Informationen

Die Steuer ist ein heikles Thema, welche von vielen Verbrauchern nur sehr kritisch und mit viel Bedacht angepackt wird. Ständig neue Steuerentscheidungen machen es auch nicht leichter, mit diesem Thema umzugehen. Deshalb sollte man sich im Falle von Unsicherheiten immer an das zuständige Finanzamt wenden, um dort die aktuellen Bestimmungen erfragen zu können. Dafür bieten die Ämter Beratungstermine an, die kostenlos sind. So lässt sich unter anderem auch klären, für das Pflegegeld ein Progressionsvorbehalt gilt oder nicht. Auf Wunsch kann dort auch die Steuererklärung vorgelegt werden. Die Mitarbeiter überprüfen diese und schauen nach, ob alles richtig eingetragen wurde.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich