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Infos zur Grundpflege

Die Grundpflege übernimmt eine zentrale Rolle bei der Vergabe der Pflegestufen und die Höhe der Versicherungsleistungen im Pflegefall.

zur Grundpflege gehören

  • Ernährung: mundgerechte Zubereitung und Aufnahme der Nahrung
  • Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Blasen- und Darmentleerung
  • Mobilität: Aufstehen, Zu-Bett-Gehen, An- und Ausziehen der Kleidung, Sitzen, Stehen, Laufen, Aufsuchen und Verlassen der Wohnung

Zeitaufwand für die Grundpflege

  • Pflegestufe 1 – täglicher Zeitaufwand 90 Minuten für Grundpflege und hauswirtschaftliche Hilfe, mindestens 45 Minuten für Grundpflege
  • Pflegestufe 2 – täglicher Zeitaufwand 3 Stunden für Grundpflege und hauswirtschaftliche Hilfe, mindestens dreimal täglich Hilfe bei der Grundpflege
  • Pflegestufe 3 – täglicher Zeitaufwand 5 Stunden für Grundpflege und hauswirtschaftliche Hilfe, davon 4 Stunden für Grundpflege, Hilfebedarf rund um die Uhr
  • Pflegestufe 0 – Hilfebedarf bei der Grundpflege, zeitliche Bedingungen zum Erhalt von Pflegestufe 1 sind noch nicht erfüllt

Hilfebedarf in der Grundpflege

  • bestimmt die Einstufung in eine der Pflegestufen
  • bestimmt die Höhe der Versicherungsleistungen

Pflegetagebuch

  • zur zeitgenauen Erfassung des Hilfebedarfs in der Grundpflege
  • unter http://www.lpfa-nrw.de/tl_files/Landesstelle/02%20die%20Landesstelle/Veroeffentlichungen/Fachartikel%20der%20Landesstelle/Pflegetagebuch.pdf Vordruck erhältlich

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Eine Pflegezusatzversicherung ist ratsam, um die realen Pflegekosten optimal abzudecken. Berechnen Sie daher mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner die besten Tarife zur Pflegezusatzversicherung und schließen Sie anschließend für die Versicherung Ihrer Wahl einen Onlinevertrag ab. Auf den Tarifrechner gelangen Sie über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“.

Die Grundpflege übernimmt eine zentrale Rolle bei der Vergabe der Pflegestufen und die Höhe der Versicherungsleistungen im Pflegefall.

zur Grundpflege gehören

  • Ernährung: mundgerechte Zubereitung und Aufnahme der Nahrung
  • Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Blasen- und Darmentleerung
  • Mobilität: Aufstehen, Zu-Bett-Gehen, An- und Ausziehen der Kleidung, Sitzen, Stehen, Laufen, Aufsuchen und Verlassen der Wohnung

Zeitaufwand für die Grundpflege

  • Pflegestufe 1 – täglicher Zeitaufwand 90 Minuten für Grundpflege und hauswirtschaftliche Hilfe, mindestens 45 Minuten für Grundpflege
  • Pflegestufe 2 – täglicher Zeitaufwand 3 Stunden für Grundpflege und hauswirtschaftliche Hilfe, mindestens dreimal täglich Hilfe bei der Grundpflege
  • Pflegestufe 3 – täglicher Zeitaufwand 5 Stunden für Grundpflege und hauswirtschaftliche Hilfe, davon 4 Stunden für Grundpflege, Hilfebedarf rund um die Uhr
  • Pflegestufe 0 – Hilfebedarf bei der Grundpflege, zeitliche Bedingungen zum Erhalt von Pflegestufe 1 sind noch nicht erfüllt

Hilfebedarf in der Grundpflege

  • bestimmt die Einstufung in eine der Pflegestufen
  • bestimmt die Höhe der Versicherungsleistungen

Pflegetagebuch

  • zur zeitgenauen Erfassung des Hilfebedarfs in der Grundpflege
  • unter http://www.lpfa-nrw.de/tl_files/Landesstelle/02%20die%20Landesstelle/Veroeffentlichungen/Fachartikel%20der%20Landesstelle/Pflegetagebuch.pdf Vordruck erhältlich

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Um Leistungen aus gesetzlicher Pflegeversicherung und Pflegezusatzversicherung zu erhalten, ist die Einstufung in eine der Pflegestufen in mehrfacher Hinsicht von großer Bedeutung. Für die Vergabe einer Pflegestufe ist der Pflegebedarf in der Grundpflege entscheidend.

Was bedeutet Grundpflege?

Pflegestufen wurden eingeführt, um den Hilfebedarf pflegebedürftiger Menschen entsprechend der Schwere und Intensität zu klassifizieren und so bedarfsgerechte Leistungen aus der Pflegeversicherung möglich zu machen. Das entscheidende Kriterium zur Bestimmung des Pflegebedarfs ist für alle Pflegestufen die Grundpflege. Unter die Grundpflege fallen eine Vielzahl von Alltagsverrichtungen aus den Kategorien Ernährung, Körperpflege und Mobilität. Entscheidungskriterien im Bereich der Ernährung sind die mundgerechte Zubereitung sowie die Aufnahme der Nahrung. Waschen, Duschen, Baden und Zahnpflege sowie Kämmen, Rasieren und die Blasen- und Darmentleerung gehören zur Körperpflege. Der Bereich Mobilität umfasst das Zu-Bett-Gehen und Aufstehen, das Anziehen und Ausziehen der Kleidung, das Verlassen und Aufsuchen der Wohnung sowie Sitzen, Stehen und Laufen im Allgemeinen. Für die Einstufung in eine Pflegestufe ist Grundpflege insofern von Bedeutung, dass der Pflegebedürftige bei mehreren Verrichtungen der Grundpflege täglich Hilfe benötigen muss.

Der zeitliche Aufwand für die Grundpflege

Für die Einstufung in eine Pflegestufe sind Grundpflege und der dafür benötigte Zeitaufwand entscheidend. So wird zur Einstufung in eine Pflegestufe die Grundpflege in Minuten genau festgehalten, um letztendlich den täglichen Zeitaufwand der Pflege zu ermitteln. Die Einstufung in eine der Pflegestufen erfolgt durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Als Grundlage dient dazu ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Wird ein Antrag auf Einstufung gestellt, überprüft der MDK daher die Pflegesituation vor Ort, zu Hause beim Pflegebedürftigen. Es ist daher sinnvoll, rechtzeitig vor der Beantragung in Einstufung in eine der Pflegestufen die Minuten der Grundpflege genau in einem Pflegetagebuch festzuhalten.

Pflegetagebuch – zur Einstufung in eine Pflegestufe die Grundpflege in Minuten festhalten

Die meisten gesetzlichen Pflegeversicherungen raten dazu, für mindestens eine Woche ein Pflegetagebuch zu führen und darin als Hilfe zur Einstufung in eine der Pflegestufen die Minuten der Grundpflege genau festzuhalten. Die Pflege eines hilfebedürftigen Menschen umfasst täglich viele kleine und unterschiedliche Handgriffe, sodass es manchmal selbst für Pflegebedürftige und Pfleger schwierig ist, den tatsächlichen zeitlichen Aufwand für die einzelnen Hilfsmaßnahmen zu benennen. In einem Pflegetagebuch wird jede Verrichtung einzeln mit Uhrzeit und Dauer aufgelistet, sodass ein Pflegetagebuch einen genauen Einblick in den täglichen Pflegeaufwand gewährt, wenn dieses über einen längeren Zeitraum wirklich akribisch geführt wird. Die Landesstelle Pflegender Angehörige Nordrhein-Westfalen stellt unter http://www.lpfa-nrw.de/tl_files/Landesstelle/02%20die%20Landesstelle/Veroeffentlichungen/Fachartikel%20der%20Landesstelle/Pflegetagebuch.pdf ausführliche Informationen zu Pflegestufen, Pflegeversicherung und Grundpflege sowie einen Vordruck eines Pflegetagebuches zur Verfügung.

Pflegegeld und Grundpflege – der Zeitaufwand bestimmt die Leistungshöhe

Zum Erhalt von Pflegegeld sind Grundpflege und der Zeitaufwand zur Hilfe bei den einzelnen Verrichtungen entscheidend, denn die Höhe des Pflegegeldes orientiert sich an der Schwere der Pflegebedürftigkeit. Die Höhe der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung und auch aus der privaten Pflegezusatzversicherung ergibt sich aus der zugeteilten Pflegestufe. Je höher die Einstufung, desto höher wird auch die Leistung aus Pflegeversicherung. Zur Einstufung in eine Pflegestufe und damit auch zum Erhalt von Leistungen aus der Pflegeversicherung sind Grundpflege und die benötigte Hilfe bei der Haushaltsführung die entscheidenden Kriterien.

Die Voraussetzungen zum Erhalt einer Pflegestufe

Die Pflegestufe 1 gilt für Menschen mit einer erhebliche Pflegebedürftigkeit. Dazu muss mindestens einmal täglich Hilfe bei mindestens zwei Verrichtungen aus der Grundpflege benötigt werden sowie mehrmals pro Woche Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung notwendig sein. Der Zeitaufwand muss täglich mindestens 90 Minuten betragen, wobei mindesten 45 Minuten für die Grundpflege verwendet werden müssen. Pflegestufe 2 wird bei einer schweren Pflegebedürftigkeit vergeben. Dazu müssen in Pflegestufe 2 für Grundpflege mindestens 2 Stunden täglich verwendet werden. Insgesamt erfordert die Pflegestufe 2 für Grundpflege und hauswirtschaftliche Hilfe einen Zeitaufwand von 3 Stunden am Tag. Auf den Tag verteilt muss für die Grundpflege mindestens dreimal täglich Hilfe benötigt werden. Pflegestufe 3 ist für schwerst pflegebedürftige Menschen gedacht, die täglich 24 Stunden Hilfe benötigen. Der Zeitaufwand für Grundpflege und hauswirtschaftliche Hilfe muss mindestens 5 Stunden pro Tag umfassen, davon müssen mindestens 4 Stunden in die Grundpflege fallen. Die Pflegestufe 0 nimmt als sogenannte Pflegestufe ohne Grundpflege eine Sonderstellung ein. Sie gilt als Voreinstufung zu den eigentlichen Pflegestufen 1 bis 3 und wird als Pflegestufe ohne Grundpflege vergeben, wenn der Pflegebedarf den Voraussetzungen für Pflegestufe 1 noch nicht entspricht, aber dennoch ein täglicher Hilfebedarf besteht.

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Eine Pflegezusatzversicherung ist sinnvoll, denn die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten. Mit unserem seiteninternen Tarifrechner ermitteln Sie die besten Tarife zur Pflegezusatzversicherung und haben anschließend die Gelegenheit, eine Pflegezusatzversicherung direkt online abzuschließen. Klicken Sie auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“, um auf den Tarifrechner zu gelangen.“

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich