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5 statt 3 Pflegestufen

Das bisherige System der Pflegeversicherung sieht drei Pflegestufen vor. Nach Vorstellungen des Pflegebeirates der Bundesregierung sollen durch eine Pflegereform künftig fünf Pflegegrade eingeführt werden und Demenzkranke stärker profitieren.

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

  • bisheriges Kriterium der „Pflegebedürftigkeit“: körperliche Fähigkeiten
  • künftiges Kriterium der „Pflegebedürftigkeit“: tatsächliche Leistungsfähigkeit und Selbständigkeit
  • ersatzloser Wegfall der Zeitmessung bei Zuordnung zu einem Pflegegrad
  • Demenzkranke, geistig Behinderte und psychisch Erkrankte: verbesserte Anerkennungsmöglichkeit als Pflegefall
  • voraussichtlich 250.000 zusätzlich anzuerkennende Pflegefälle
  • bestandswahrende Umgruppierung bisheriger Pflegefälle
  • unbürokratischere Zuordnung zu Pflegegraden

Umstrittene Finanzierungskosten

  • Vorschlag Pflegebeirat: zusätzlich vier Milliarden
  • Vorsitzende Pflegebeirat: zusätzlich zwei Milliarden
  • Arbeitgeberverband: kostenneutrale Umschichtung
  • Paritätischer Wohlfahrtsverband: zusätzlich sechs Milliarden
  • Alternativkonzept SPD: zusätzlich fünf Milliarden
  • Bundesgesundheitsminister Bahr: keine öffentliche Positionierung

Fazit

  • Pflegereform: Möglichkeit zur Mängelbehebung durch Abstellung auf die Leistungsfähigkeit eines Menschen
  • bessere Berücksichtigung Demenzkranker
  • erforderliche Pflegebeitragserhöhung je Milliarde Euro Kostenerhöhung: 0,1 Prozentpunkte

Ausblick

  • konkrete Reformumsetzung hängt von Ausgang der Bundestagswahl 2013 ab
  • schnelle Pflegereform Anfang 2014 erscheint möglich
  • Umsetzungszeitbedarf nach Gesetzesverabschiedung: 18 Monate

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Wer eine private Pflegeversicherung abschließen möchte, dem bietet unser Tarifrechner eine ausgezeichnete Vergleichsmöglichkeit. Zu unserem Tarifrechner gelangen Sie über den Button mit der Aufschrift „Zum Versicherungsvergleich“.

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2013/06/2013-06-27-Bericht-des-Pflegebeirates.html http://www.derwesten.de/politik/kuenftig-soll-es-fuenf-statt-drei-pflegestufen-geben-id8118590.html http://www.vdek.com/magazin/ausgaben/2013-0708/politik-pflegebeirat.html http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/pflegereform/article/841647/pflegebericht-krux-zwei-milliarden.html

Das bisherige System der Pflegeversicherung sieht drei Pflegestufen vor. Nach Vorstellungen des Pflegebeirates der Bundesregierung sollen durch eine Pflegereform künftig fünf Pflegegrade eingeführt werden und Demenzkranke stärker profitieren.

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

  • bisheriges Kriterium der „Pflegebedürftigkeit“: körperliche Fähigkeiten
  • künftiges Kriterium der „Pflegebedürftigkeit“: tatsächliche Leistungsfähigkeit und Selbständigkeit
  • ersatzloser Wegfall der Zeitmessung bei Zuordnung zu einem Pflegegrad
  • Demenzkranke, geistig Behinderte und psychisch Erkrankte: verbesserte Anerkennungsmöglichkeit als Pflegefall
  • voraussichtlich 250.000 zusätzlich anzuerkennende Pflegefälle
  • bestandswahrende Umgruppierung bisheriger Pflegefälle
  • unbürokratischere Zuordnung zu Pflegegraden

Umstrittene Finanzierungskosten

  • Vorschlag Pflegebeirat: zusätzlich vier Milliarden
  • Vorsitzende Pflegebeirat: zusätzlich zwei Milliarden
  • Arbeitgeberverband: kostenneutrale Umschichtung
  • Paritätischer Wohlfahrtsverband: zusätzlich sechs Milliarden
  • Alternativkonzept SPD: zusätzlich fünf Milliarden
  • Bundesgesundheitsminister Bahr: keine öffentliche Positionierung

Fazit

  • Pflegereform: Möglichkeit zur Mängelbehebung durch Abstellung auf die Leistungsfähigkeit eines Menschen
  • bessere Berücksichtigung Demenzkranker
  • erforderliche Pflegebeitragserhöhung je Milliarde Euro Kostenerhöhung: 0,1 Prozentpunkte

Ausblick

  • konkrete Reformumsetzung hängt von Ausgang der Bundestagswahl 2013 ab
  • schnelle Pflegereform Anfang 2014 erscheint möglich
  • Umsetzungszeitbedarf nach Gesetzesverabschiedung: 18 Monate

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http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2013/06/2013-06-27-Bericht-des-Pflegebeirates.html http://www.derwesten.de/politik/kuenftig-soll-es-fuenf-statt-drei-pflegestufen-geben-id8118590.html http://www.vdek.com/magazin/ausgaben/2013-0708/politik-pflegebeirat.html http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/pflegereform/article/841647/pflegebericht-krux-zwei-milliarden.html

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Das bisherige System der Pflegeversicherung sieht drei Pflegestufen vor. Nicht die gleichen Leistungen wie körperlich beeinträchtigte Pflegebedürftige erhielten bislang u. a. Demenzkranke. Dies will der Pflegebeirat der Bundesregierung durch Änderung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit und durch eine Pflegeversicherung mit 5 Pflegestufen ändern. Der Pflegebeirat, dem 37 Fachvertreter aus Wissenschaft und Politik sowie von Krankenkassen, Pflegeträgern, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften angehören, legte im Juni 2013 nach 15-monatigen Beratungen seinen Abschlussbericht vor, der 5 neue Pflegestufen enthält.

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Der bisherige Pflegebedürftigkeitsbegriff stellte vor allem auf körperlichen Fähigkeiten ab. Während bislang die Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) bewerten müssen, wie viele Minuten für bestimmte Tätigkeiten benötigt werden, sollen im Rahmen der Pflegeversicherung mit 5 Pflegestufen künftig ausschließlich die tatsächliche Leistungsfähigkeit und Selbständigkeit (einschließlich der Merkmale soziale Teilhabe und Alltagskompetenz) über die Einordnung durch den MDK in 5 Pflegestufen entscheiden und die bisherige Zeitmessung ersatzlos entfallen. Durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 5 neue Pflegestufen würden Demenzkranke, geistig Behinderte und psychisch Erkrankte, die körperlich oft noch leistungsfähig sind, durch ein Gutachten des MDK bei 5 Pflegestufen leichter als Pflegefall anerkannt werden können. Der Pflegebeirat schätzt, dass nach den von ihm vorgeschlagenen neuen Kriterien durch den MDK in 5 Pflegestufen zusätzlich 250.000 Pflegefälle anerkannt würden.

Künftig 5 statt 3 Pflegestufen

Die vorgeschlagenen Pflegestufen 1-5 werden nach „geringer“, „erheblicher“, „schwerer“ und „schwerster“ Beeinträchtigung sowie nach „besonderer Bedarfskonstellation“ unterschieden. Der Pflegebeirat empfiehlt bei Einführung der Pflegestufen 1-5 die Umgruppierung von bisher in Pflegestufe 0 und 1 befindlichen Personen in die neuen Pflegegrade 2 und 3, während die bisherige Pflegestufe 2 dem Pflegegrad 4 und Pflegestufe 3 dem Pflegegrad 5 entspräche. Zudem soll künftig die Zuordnung eines Pflegefalls durch den MDK in 5 Pflegestufen unbürokratischer erfolgen.

Umstrittene finanzielle Verteilungsspielräume

Streit gibt es allerdings über die Verteilungsspielräume für die neue Pflegeversicherung mit 5 Pflegestufen. Die Vorschläge des Pflegebeirats zur Einrichtung von 5 statt 3 Pflegestufen würden vier Milliarden Euro kosten, die nur mit einer Beitragserhöhung der Pflegeversicherung um 0,4 auf 2,45 Prozentpunkte finanzierbar wären. Während die Arbeitgeberverbände für eine kostenneutrale Umschichtung der vorhandenen Finanzmittel innerhalb der Pflegestufen 1-5 plädieren, fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband zusätzliche Pflegeausgaben in Höhe von sechs Milliarden Euro. Die beiden Vorsitzenden des Pflegebeirates gehen bei 5 statt 3 Pflegestufen von zwei Milliarden Mehrausgaben und damit von einer Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte auf 2,25 Prozent aus. Die oppositionelle SPD hat ein eigenes Pflegekonzept vorgestellt, das Mehrausgaben von fünf Milliarden Euro vorsieht. Bundesgesundheitsminister Bahr hat noch nicht erkennen lassen, welche zusätzlichen Finanzmittel für die Pflegestufen 1-5 bereitgestellt werden könnten.

Fazit und Ausblick

Zusätzliche Finanzmittel für die Pflegestufen 1-5 würden bei der Behebung bisheriger Mängel der Pflegeversicherung helfen. Andererseits führt jede durch 5 statt 3 Pflegestufen entstehende Erhöhung des Finanzierungsvolumens um eine Milliarde Euro zu einer Beitragserhöhung in der Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkte durch 5 neue Pflegestufen. Hohe Lohnnebenkosten durch 5 statt 3 Pflegestufen könnten sich langfristig negativ auf die Anzahl der Arbeitsplätze in Deutschland auswirken. Wie rasch und mit welcher finanziellen Ausgestaltung 5 neue Pflegestufen eingeführt wird, hängt maßgeblich von der am 22. September 2013 gewählten Bundesregierung ab. Allerdings kündigten nicht nur der Bundesgesundheitsminister (FDP) und der Pflegeexperte Zöller (CSU), sondern auch die oppositionelle SPD mit Unterstützung der Gewerkschaften an, sich für eine schnelle Pflegereform einzusetzen. Beiratsvorsitzender Zöller hält eine Pflegeversicherung mit 5 Pflegestufen bereits für Anfang 2014 möglich. Der Zeitbedarf für den Umbau der Pflegeversicherung wird vom Pflegebeirat auf 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes geschätzt.

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Auch nach einer Pflegereform werden die Mittel aus der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um alle im einzelnen Pflegefall entstehenden Pflegekosten abzudecken. Wer daher eine private Pflegeversicherung abschließen möchte, dem bietet unser Tarifrechner eine ausgezeichnete Vergleichsmöglichkeit aller Pflegeversicherungsangebote. Zu unserem Tarifrechner gelangen Sie über den Button mit der Aufschrift „Zum Versicherungsvergleich“.

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2013/06/2013-06-27-Bericht-des-Pflegebeirates.html http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/P/Pflegebeduerftigkeitsbegriff/Materialen/UEberleitung_heutiger_Leistungsempfaenger_Kimmel_Kowalski_Pick.pdf http://www.derwesten.de/politik/kuenftig-soll-es-fuenf-statt-drei-pflegestufen-geben-id8118590.html http://www.finanzen.de/news/14373/pflegebeirat-uebergibt-umstrittenen-bericht-zur-pflegereform http://www.vdek.com/magazin/ausgaben/2013-0708/politik-pflegebeirat.html http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/pflegereform/article/841647/pflegebericht-krux-zwei-milliarden.html

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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