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Pflege Bahr steuerlich absetzbar?

Vorsorgeaufwendungen können seit 2010 von der Steuer abgesetzt werden. So auch die Pflege Bahr Versicherung, die zur Vorsorge zählt und die Kosten bei einer benötigten Pflege und Betreuung im Alter auffangen soll.

Abrechnung

  • kann von der Steuer abgesetzt werden
  • muss als Pflegezusatzversicherung angegeben werden
  • entsprechende Nachweise müssen erbracht werden
  • einige Versicherungsgesellschaften stellen entsprechende Belege aus

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Die Pflege Bahr Versicherung ist seit Januar 2013 als zusätzliche private Pflegeversicherung auf dem Markt und soll mit ihrer staatlichen Förderung auch all jenen einen zusätzlichen finanziellen Schutz bieten, die in keiner ungeförderten privaten Pflegeversicherung unterkommen. In der Regel sind dies ältere Menschen und Menschen mit einer Vorerkrankung. Nun fragen sich viele, ob die Pflege Bahr steuerlich absetzbar ist und in welchem Umfang die Pflege Bahr Steuer abgesetzt werden kann.

Der Hintergrund

Generell ist die Pflege Bahr steuerlich absetzbar. Der Weg dafür wurde von der Bundesregierung schon im Jahr 2010 geebnet, als beschlossen wurde, dass alle Vorsorgeaufwendungen durch die Steuer gefördert werden können. Und da die Pflege Bahr Versicherung zu den Vorsorgeaufwendungen gehört, ist die Pflege Bahr steuerlich absetzbar. Wenn Sie die Ausgaben dafür auf der Steuererklärung angeben möchten, dann müssen Sie für die Pflege Bahr Steuer nur einige wenige Dinge beachten.

So kann die Pflege Bahr Steuer abgerechnet werden

Um die Pflege Bahr Steuer Erleichterung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie in der Steuererklärung entsprechende Angaben machen. Die Pflege Bahr muss dabei als „Pflegezusatzversicherung“ gekennzeichnet werden. Zudem müssen Sie Ihre Angaben belegen können. So lohnt es, den Versicherungsvertrag in Kopie sowie einen Nachweis über die monatlichen Zahlungen beizulegen.

Hat man diese Angaben einmal gemacht, so kann man sie jedes Jahr aufs Neue in die Steuererklärung übernehmen. Nachweise müssen in der Regel dann nicht mehr erbracht werden. Einige Versicherungsgesellschaften stellen auch entsprechende Belege für das Finanzamt aus. Diese müssen dann nur angefügt werden und bedürfen keiner weiteren Erklärung.

Allgemeine Hinweise

Damit die Pflege Bahr steuerlich absetzbar ist, muss man auch Steuern zahlen. Wer beispielsweise Selbständig und als Kleinunternehmer registriert ist, kann keine steuerlichen Vorteile erwarten, da er auch keine Steuern zahlt. Gleiches gilt für Hausfrauen und Minijobber.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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