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Pflege Bahr von "SDK"

Die Pflege Bahr SDK ist eine der Versicherungsgesellschaften, die Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben eine Bahr Pflege SDK anbietet, die eine solide zusätzliche Absicherung für den Pflegefall anbietet. Und dies mit kleinen Preisen und Beiträgen, die auch von Geringverdienern und jungen Menschen aufgebracht werden können.

Preise

  • ab 10 Euro Monatsbeitrag
  • plus 5 Euro staatliche Förderung
  • keine Aufschläge bei Vorerkrankungen
  • keine Gesundheitsfragen

Leistungen

  • entsprechen den gesetzlichen Vorgaben
  • Pflegestufe 0 – 10%
  • Pflegestufe I – 20%
  • Pflegestufe II – 30%
  • Pflegestufe III – 100%
  • Wartezeit von fĂĽnf Jahren
  • entfällt nur bei Unfall

Preise und Leistungen der SDK berechnen und vergleichen

Überblick ist gut – Kontrolle ist besser. Wenn auch Sie genau abklären wollen, wie hoch die Preise wie auch die Leistungen der SDK Bahr Pflege Versicherung sind, dann können Sie dies mit Hilfe von unserem Vergleichsrechner tun. Er erstellt Ihnen ganz individuell ein Angebot, welches auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Den Rechner erreichen Sie über den Button „Zum Vergleichsrechner“.

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Die SDK – die Süddeutsche Krankenversicherung – bietet im Rahmen ihres Portfolios eine Pflege Bahr SDK an, die sich an den gesetzlichen Vorgaben orientiert und somit eine gute zusätzliche Absicherung für den Pflegefall bietet.

Die Preise der Bahr Pflege SDK

Bei der Pflege Bahr SDK geht es darum, mit einem kleinen Beitrag und somit kleinen Preisen eine solide zusätzliche Absicherung für den Pflegefall zu erreichen. Und so beträgt der Mindestbeitrag pro Monat 10 Euro. Hinzu kommt die staatliche Förderung, die pro Monat 5 Euro beträgt und den Beitrag auf 15 Euro erhöht. Besonders für junge Menschen ist diese Vorsorge mit der Bahr Pflege SDK empfehlenswert, da die kleinen Preise das monatliche Budget nicht allzu sehr belasten und trotz alledem eine gute Absicherung erzielt werden kann.

Die Leistungen der Pflege Bahr SDK

Die Leistungen der Bahr Pflege SDK entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. Diese schreiben vor, dass man:

  • in Pflegestufe 0 – 10%
  • in Pflegestufe I – 20%
  • in Pflegestufe II – 30%
  • und in Pflegestufe III – 100%

vom Monatsgeld erhält. Das Monatsgeld entspricht der Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung für Pflegestufe III.

Allgemeiner Hinweis: Eine Begrenzung beim Eintrittsalter ist nicht gesetzt. Um Anspruch auf Leistungen haben zu können, muss eine Mindestvertragsdauer von zwei Jahren vorliegen. Zudem muss eine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt werden. Die Wartezeit entfällt nur dann, wenn man durch einen Unfall die Pflegebedürftigkeit erreicht hat.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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