Ein Pflegezusatzversicherung mit Pflege Bahr hat den Vorteil einer staatlichen Förderung. Auch die Provinzial bietet eine staatlich geförderte Pflege-Bahr-Zusatzversicherung an.
staatliche Förderung
- 5 Euro pro Monat oder 60 Euro pro Jahr bei einem Versicherungsbeitrag von mindesten 10 Euro monatlich
Abschlussbedingungen
- Abschlussalter mindestens 18 Jahre
- Mitglied der gesetzlichen Pflegeversicherung
- keine Gesundheitsprüfung, wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses keine Pflegebedürftigkeit vorliegt
- Wartezeit von 5 Jahre vor erstmaligem Leistungserhalt
Leistungen
- Pflegetagegeld nach Pflegestufen gestaffelt
- keine Einmalzahlung – stattdessen monatliche Auszahlung
- Höhe des Tagegeldes individuell wählbar, maximal 1918 Euro in Pflegestufe 2
- Pflegestufe 0 und 1 – 20 Prozent des Tagegeldes
- Pflegestufe 2 – 40 Prozent des Tagegeldes
- Pflegestufe 3 – 100 Prozent des Tagegeldes
- keine Beitragsbefreiung im Pflegefall
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Die Tarife zur Pflegezusatzversicherung mit Pflege Bahr können sehr unterschiedlich sein. Nutzen Sie daher unseren seiteninternen Vergleichsrechner, um die besten und günstigsten Tarife zu ermitteln. Über das Feld „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie auf den Tarifrechner. Anschließend kann ein Onlinevertrag abgeschlossen werden.
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Im Pflegefall reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aus, um alle Kosten zu decken. Daher ist eine zusätzliche private Vorsorge ratsam. Eine Pflegezusatzversicherung Pflege Bahr bei der Provinzial kann helfen, die Kostenlücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den realen Pflegekosten zu schließen.
Staatliche Förderung
Die Förderpflege nach Pflege Bahr von der Provinzial fällt unter die staatlichen Förderbedingungen für Pflegezusatzversicherungen. Das bedeutet, bei einem Mindestbeitrag von 10 Euro monatlich gibt es einen staatlichen Zuschuss von 5 Euro pro Monat oder 60 Euro pro Jahr zum Versicherungsbeitrag. Die staatliche Förderung muss bei Abschluss der Versicherung beantragt werden. Damit eine Pflegezusatzversicherung unter die Pflege-Bahr-Förderung fällt, muss sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Dazu gehören die Aufnahmebedingungen.
Pflegezusatzversicherung mit Pflege Bahr von der Provinzial – allgemeine Abschlussvoraussetzungen und Aufnahmebedingungen
Die Pflegezusatzversicherung mit Pflege Bahr bei der Provinzial kann jeder abschließen, der mindestens 18 Jahre alt und in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert ist. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich, sofern zum Zeitpunkt des Abschlusses keine Pflegebedürftigkeit besteht. Vor dem erstmaligen Erhalt von Pflegeleistungen gibt es eine Wartezeit von 5 Jahren.
Die Leistungen der Förderpflegen nach Pflege Bahr bei der Provinzial
Die Leistung der Förderpflege nach Pflege Bahr bei der Provinzial besteht aus einem Pflegetagegeld. Es wird nach Pflegestufen gestaffelt monatlich ausgezahlt. Eine Einmalzahlung ist ausgeschlossen. Die Höhe des Pflegetagegeldes kann individuell vereinbart werden, wobei die maximale Höchstleistung 1918 Euro in Pflegestufe 3 beträgt. Bei Vorlage der Pflegestufe 0 oder 1 erhält der Versicherte 20 Prozent des vereinbarten Pflegetagegeldes. In Pflegestufe 2 steigt die Versicherungsleistung auf 40 Prozent des Tagegeldes und bei Einstufung in die Pflegestufe 3 leistet die Provinzial das vereinbarte Tagegeld in voller Höhe. Beim Eintritt einer Pflegebedürftigkeit gibt es bei der Pflegezusatzversicherung mit Pflege Bahr bei der Provinzial keine Beitragsbefreiung.
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Eine Pflegezusatzversicherung mit Pflege-Bahr-Förderung kann helfen, die Kostenlücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse und den tatsächlichen Pflegekosten zu reduzieren. Doch Beiträge und Leistungen der einzelnen Anbieter können sehr unterschiedlich ausfallen. Klicken Sie zur Berechnung der besten und günstigsten Tarife auf den Button „Zum Versicherungsvergleich“ und nutzen Sie unseren seiteninternen Vergleichsrechner.