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Pflege Bahr von "Provinzial"

Ein Pflegezusatzversicherung mit Pflege Bahr hat den Vorteil einer staatlichen Förderung. Auch die Provinzial bietet eine staatlich geförderte Pflege-Bahr-Zusatzversicherung an.

staatliche Förderung

  • 5 Euro pro Monat oder 60 Euro pro Jahr bei einem Versicherungsbeitrag von mindesten 10 Euro monatlich

Abschlussbedingungen

  • Abschlussalter mindestens 18 Jahre
  • Mitglied der gesetzlichen Pflegeversicherung
  • keine Gesundheitsprüfung, wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses keine Pflegebedürftigkeit vorliegt
  • Wartezeit von 5 Jahre vor erstmaligem Leistungserhalt

Leistungen

  • Pflegetagegeld nach Pflegestufen gestaffelt
  • keine Einmalzahlung – stattdessen monatliche Auszahlung
  • Höhe des Tagegeldes individuell wählbar, maximal 1918 Euro in Pflegestufe 2
  • Pflegestufe 0 und 1 – 20 Prozent des Tagegeldes
  • Pflegestufe 2 – 40 Prozent des Tagegeldes
  • Pflegestufe 3 – 100 Prozent des Tagegeldes
  • keine Beitragsbefreiung im Pflegefall

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Die Tarife zur Pflegezusatzversicherung mit Pflege Bahr können sehr unterschiedlich sein. Nutzen Sie daher unseren seiteninternen Vergleichsrechner, um die besten und günstigsten Tarife zu ermitteln. Über das Feld „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie auf den Tarifrechner. Anschließend kann ein Onlinevertrag abgeschlossen werden.

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Im Pflegefall reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aus, um alle Kosten zu decken. Daher ist eine zusätzliche private Vorsorge ratsam. Eine Pflegezusatzversicherung Pflege Bahr bei der Provinzial kann helfen, die Kostenlücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den realen Pflegekosten zu schließen.

Staatliche Förderung

Die Förderpflege nach Pflege Bahr von der Provinzial fällt unter die staatlichen Förderbedingungen für Pflegezusatzversicherungen. Das bedeutet, bei einem Mindestbeitrag von 10 Euro monatlich gibt es einen staatlichen Zuschuss von 5 Euro pro Monat oder 60 Euro pro Jahr zum Versicherungsbeitrag. Die staatliche Förderung muss bei Abschluss der Versicherung beantragt werden. Damit eine Pflegezusatzversicherung unter die Pflege-Bahr-Förderung fällt, muss sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Dazu gehören die Aufnahmebedingungen.

Pflegezusatzversicherung mit Pflege Bahr von der Provinzial – allgemeine Abschlussvoraussetzungen und Aufnahmebedingungen

Die Pflegezusatzversicherung mit Pflege Bahr bei der Provinzial kann jeder abschließen, der mindestens 18 Jahre alt und in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert ist. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich, sofern zum Zeitpunkt des Abschlusses keine Pflegebedürftigkeit besteht. Vor dem erstmaligen Erhalt von Pflegeleistungen gibt es eine Wartezeit von 5 Jahren.

Die Leistungen der Förderpflegen nach Pflege Bahr bei der Provinzial

Die Leistung der Förderpflege nach Pflege Bahr bei der Provinzial besteht aus einem Pflegetagegeld. Es wird nach Pflegestufen gestaffelt monatlich ausgezahlt. Eine Einmalzahlung ist ausgeschlossen. Die Höhe des Pflegetagegeldes kann individuell vereinbart werden, wobei die maximale Höchstleistung 1918 Euro in Pflegestufe 3 beträgt. Bei Vorlage der Pflegestufe 0 oder 1 erhält der Versicherte 20 Prozent des vereinbarten Pflegetagegeldes. In Pflegestufe 2 steigt die Versicherungsleistung auf 40 Prozent des Tagegeldes und bei Einstufung in die Pflegestufe 3 leistet die Provinzial das vereinbarte Tagegeld in voller Höhe. Beim Eintritt einer Pflegebedürftigkeit gibt es bei der Pflegezusatzversicherung mit Pflege Bahr bei der Provinzial keine Beitragsbefreiung.

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Eine Pflegezusatzversicherung mit Pflege-Bahr-Förderung kann helfen, die Kostenlücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse und den tatsächlichen Pflegekosten zu reduzieren. Doch Beiträge und Leistungen der einzelnen Anbieter können sehr unterschiedlich ausfallen. Klicken Sie zur Berechnung der besten und günstigsten Tarife auf den Button „Zum Versicherungsvergleich“ und nutzen Sie unseren seiteninternen Vergleichsrechner.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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