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Pflege Bahr von "DEVK"

Die Pflege-Bahr-Versicherung ist eine staatlich geförderte Form der privaten Pflegezusatzversicherung. Die DEVK bietet mit ihrer DEVK-Förderpflege einen Tarif zum Pflege Bahr an.

DEVK Pflege Bahr – Abschlussvoraussetzungen

  • jeder gesetzlich Pflegeversicherte ab 18 Jahren kann abschließen
  • weder vor noch zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses dürfen Leistungen aus der Pflegeversicherung empfangen werden
  • kein Höchsteintrittsalter
  • keine Gesundheitsprüfung
  • keine Risikozuschläge
  • keine Leistungsausschlüsse

Leistungen

  • Pflegestufe 0 – 60 bis 147 Euro
  • Pflegestufe 1 – 150 bis 368 Euro
  • Pflegestufe 2 – 390 bis 956 Euro
  • Pflegestufe 3 – 600 bis 1470 Euro
  • Höhe der endgültigen Leistungen hängt vom Alter bei Vertragsabschluss ab

Beitragshöhe

  • hängt vom Alter bei Vertragsabschluss ab
  • je älter der Versicherte bei Vertragsabschluss ist, desto höher wird die Versicherungsprämie

staatliche Förderung

  • 60 Euro pro Jahr (monatlich 5 Euro)
  • Förderung muss beantragt werden
  • DEVK übernimmt die Beantragung

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Um die passende und beste Pflege Bahr geförderte Pflegezusatzversicherung zu finden, ist ein Versicherungsvergleich mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner sinnvoll. Über den Button „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie direkt auf den Vergleichsrechner zur Berechnung der besten und günstigsten Tarife.

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Schon heute sind rund 2,5 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Laut offizieller Hochrechnungen werden es im Jahr 2030 rund 3,5 Millionen Menschen sein. Private Vorsorge ist daher ein Thema, das für jeden wichtig ist. Die staatlich geförderte Pflege Bahr ist eine Möglichkeit, für den Pflegefall vorzusorgen. Der Tarif zum Pflege Bahr der DEVK, auch DEVK-Förderpflege genannt, bietet jedem gesetzlich Versicherten die Möglichkeit, eine zusätzliche Vorsorge für den Pflegefall zu treffen.

Pflege Bahr der DEVK – Pflegevorsorge für jeden

Grundsätzlich kann jeder gesetzlich Pflegeversicherte ab 18 Jahren den Pflege Bahr der DEVK abschließen. Zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses darf der Antragssteller jedoch nicht pflegebedürftig sein und auch in der Vergangenheit keine Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten haben. Es gibt weder ein Höchsteintrittsalter noch eine Gesundheitsprüfung. Des Weiteren gibt es beim Pflege Bahr der DEVK keine Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse.

Pflege Bahr der DEVK – Leistungen im Überblick

Beim Tarif zum Pflege Bahr der DEVK staffeln sich die Leistungen, genau wie bei jeder Pflegeversicherung, nach Pflegestufen. So zahlt die DEVK bei Vorlage der Pflegestufe 0 60 bis 147 Euro monatlich. In der Pflegestufe 1 betragen die Leistungen 150 bis 368 Euro. Für Pflegestufe 2 sind es 390 bis 956 Euro und für Pflegestufe 3 leistet die DEVK 600 bis 1470 Euro. Die Höhe der tatsächlichen Leistungen richtet sich nach dem Alter des Versicherten beim Abschluss der Versicherung. Die Auszahlung der Versicherungsleistungen erfolgt ohne Kostennachweis und ist steuerfrei.

Beiträge und staatliche Förderung

Die Höhe des Versicherungsbeitrags für eine Pflegezusatzversicherung mit Pflege Bahr bei der DEVK hängt vom Alter des Versicherten beim Vertragsabschluss ab. Mit zunehmendem Alter zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses steigt auch der Versicherungsbeitrag. Als staatliche Zulage zum Pflege Bahr gibt es 60 Euro pro Jahr, beziehungsweise 5 Euro pro Monat. Die staatliche Zulage muss grundsätzlich beantragt werden. Dies übernimmt die DEVK für ihre Versicherungsnehmer.

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Auch Pflege Bahr geförderte Pflegeversicherungen können sich in Preisen und Leistungen unterscheiden. Es lohnt sich daher ein Versicherungsvergleich mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner. Auf diesen gelangen Sie über das Feld „Zum Versicherungsvergleich“.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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