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Pflege Bahr von "DBV"

Die Bahr Pflegeversicherung der DBV lohnt sich vor allen Dingen für all jene Versicherte, die hohe Leistungen und somit eine zuverlässige Absicherung suchen.

Preise

  • orientieren sich am Eintrittsalter
  • Versicherung ab 10 Euro pro Monat möglich
  • 5 Euro staatliche Förderung

Leistungen

  • Pflegestufe 0 – mindestens 60 Euro pro Monat
  • Pflegestufe I – mindestens 180 Euro pro Monat
  • Pflegestufe II – mindestens 420 Euro pro Monat
  • Pflegestufe III – mindestens 600 Euro pro Monat

Preise und Leistungen der DBV Pflege Bahr berechnen

Mit unserem Vergleichsrechner können Sie alle Preise wie auch Leistungen der DBV für Ihre individuellen Zwecke berechnen. Sie gelangen über den Button „Zum Vergleichsrechner“ zu Ihrem ganz persönlichen Vergleich.

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Gemeinsam mit der AXA bietet die DBV Winterthur eine Pflege Bahr Versicherung an, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen liegt. Und dies von Anfang an. Damit hebt sich die Pflege Bahr DBV von den Angeboten vieler anderer Anbieter deutlich ab. Denn nach einer Wartezeit von 5 Jahren erhält man Leistungen, die die Lücke zwischen den tatsächlichen Kosten und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung schließen können.

Die Preise der Pflege Bahr DBV

Die Preise der Pflege Bahr DBV orientieren sich wie bei allen anderen Bahr Pflegeversicherungen im ersten Schritt am Eintrittsalter. Je zeitiger man sich für einen zusätzlichen Schutz für den Pflegefall entscheiden kann, umso geringer fallen auch die monatlichen Beiträge und somit der Preis für die Pflege Bahr DBV aus. Zudem kann man selbst bestimmen, wie viel Geld man für die Pflege Bahr DBV aufbringen möchte. Denn die Versicherung kann auf Wunsch und unter bestimmten Voraussetzungen erweitert werden.

Die Leistungen der Pflege Bahr DBV

Bei den Leistungen ist die Pflege Bahr DBV deutlich großzügiger als viele andere Anbieter. So erhält man generell in jeder Pflegestufe ein Pflegegeld. In Euro bedeutet dies:

  • Pflegestufe 0 – mindestens 60 Euro pro Monat
  • Pflegestufe I – mindestens 180 Euro pro Monat
  • Pflegestufe II – mindestens 420 Euro pro Monat
  • Pflegestufe III – mindestens 600 Euro pro Monat

Hinweis: Um die Bahr Pflegeversicherung der DBV in Anspruch nehmen zu können, muss man Mitglied in einer gesetzlichen Pflegeversicherung sein. Der Wohnsitz des Versicherten muss sich in Deutschland befinden und zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung darf die Pflegebedürftigkeit noch nicht eingetreten sein.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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