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Pflegeversicherung Provinzial

Pflegeversicherung Provinzial – Beitrag, Leistungen & Test | Antrag

Die Provinzial bietet eine private Pflegeversicherung an, die sich in den Leistungen an den Auszahlungen der sozialen Pflegeversicherung orientiert. Jedoch sind die Beiträge nicht an das monatlichen Einkommen gekoppelt, sondern immer an das Eintrittsalter.

Der Beitrag

  • berechnet sich am Eintrittsalter
  • Versicherung darf das Geschlecht und eventuelle Vorerkrankungen nicht in die Beitragsberechnung einbeziehen
  • Kinder bis zum 18. oder 25. Lebensjahr sind beitragsfrei mitversichert
  • für Geringverdiener oder Versicherte ohne Einkommen gibt es spezielle Tarife

Die Leistungen

  • orientieren sich an der Pflegestufe und an der Art der Pflege
  • häusliche, teilstationäre oder vollstationäre Pflege ist möglich
  • zudem können Zusatzleistungen über die Pflegeversicherung abgerechnet werden

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Den richtigen Beitragssatz für die Pflegeversicherung können Sie sich ganz unkompliziert und schnell mit Hilfe eines Versicherungsvergleiches berechnen lassen. Den dafür benötigten Vergleichsrechner finden Sie über den Button „Zum Versicherungsvergleich“.

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Die Provinzial bietet ihren Versicherten neben vielen anderen lukrativen und wichtigen Versicherungen auch eine Pflegeversicherung an, die auf privater Basis einen Schutz im Falle einer Pflegebedürftigkeit bietet. Der Versicherungsschutz wie auch die Beiträge orientieren sich bei der Provinzial Pflegeversicherung generell am Eintrittsalter. Welche Varianten und Möglichkeiten es bei der Pflegeversicherung der Provinzial gibt, soll nun näher betrachtet werden.

Der Beitrag der Provinzial Pflegeversicherung

Der Provinzial Pflegeversicherung Beitrag berechnet sich grundsätzlich nach dem Eintrittsalter. Die Versicherungsgesellschaft darf das Geschlecht des Versicherten wie auch dessen Gesundheitszustand nicht in die Kalkulation des Beitrages einbeziehen. Hat der Versicherte Kinder, so sind diese bei der Pflegeversicherung der Provinzial bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei mitversichert. Befinden sich die Kinder in der Ausbildung, verlängert sich die Beitragsfreiheit bis maximal zum 25. Lebensjahr. Und auch Ehepaare, wo ein oder beide Partner lediglich über ein geringes oder über gar kein Einkommen verfügen, können mit Ermäßigungen beim Beitragssatz rechnen. Zudem darf der monatliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung der Provinzial nicht höher ausfallen als der Höchstbetrag bei der sozialen Pflegeversicherung.

Die Leistungen der Pflegeversicherung

Generell muss man davon ausgehen, dass eine Pflegeversicherung immer nur eine Teilabsicherung im Falle eines Pflegebedarfs darstellen kann. Sie bietet nur einen Zuschuss, damit im Pflegefall eine menschenwürdige und möglichst selbstbestimmte Pflege stattfinden kann.

Die Leistungen der Provinzial Pflegeversicherung orientieren sich an der Pflegestufe. Zudem wird unterschieden, ob die Pflege in häuslicher Atmosphäre, als teilstationäre Pflege oder als vollstationäre Pflege in Anspruch genommen wird. Folgende Leistungen sind pro Monat möglich:

Häusliche Pflege

  • Pflegestufe I: 215,00 Euro
  • Pflegestufe II. 420,00 Euro
  • Pflegestufe III: 675,00 Euro

Teilstationäre Pflege

  • Pflegestufe I: 420,00 Euro
  • Pflegestufe II: 980,00 Euro
  • Pflegestufe III: 1.470,00 Euro

Vollstationäre Pflege

  • Pflegestufe I: 1023,00 Euro
  • Pflegestufe II: 1297,00 Euro
  • Pflegestufe III: 1.470,00 Euro

Die Beantragung der Provinzial Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung der Provinzial kann wie alle anderen Versicherungen über einen Versicherungsmakler, auf schriftlichem Wege oder über das Internet beantragt werden. Je früher man die Versicherung abschließt, umso geringer fallen auch die monatlichen Beiträge aus. Zudem kann man eine Ersparnis erzielen, wenn man den Beitrag pro Quartal oder jährlich begleicht.

Sollte die Versicherung in Anspruch genommen werden müssen, so kann sich der Versicherte oder ein gesetzlicher Vertreter an die Versicherung wenden und den Anspruch erklären. Die Versicherung wird den Anspruch überprüfen und die monatliche Auszahlung der Pflegeversicherung veranlassen. Das Geld wird immer an den Versicherten oder einen gesetzlichen Vertreter ausgezahlt. Unbefugten haben somit keinen Zugriff. Der Anspruch auf die Versicherungsleistungen muss immer schriftlich angezeigt werden.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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