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Pflegeversicherung Münchener Verein

Pflegeversicherung Münchener Verein – Beitrag, Leistungen & Test | Antrag ohne Gesundheitsprüfung

Der Münchner Verein bietet eine Pflegetagegeldversicherung in verschiedenen Varianten an. Auf Wunsch kann in die Tagegeldversicherung eine Pflege-Bahr-Förderung eingeschlossen werden, sodass die Pflegeversicherung ohne Gesundheitsfragen beim Münchener Verein abgeschlossen werden kann.

Tarif Select Care

  • Pflegetagegeldversicherung
  • Leistungen ab Pflegestufe 0 wählbar – Tagessatz 5 bis 40 Euro
  • Pflegestufe I – Tagessatz von 10 bis 80 Euro
  • Pflegestufe II – Tagessatz von 10 bis 120 Euro
  • Pflegestufe III – Tagessatz von 20 bis 150 Euro
  • auf Wunsch Einmalleistung zwischen 1000 und 10000 Euro
  • Version Basis – Leistungen nur bei stationärer Pflege
  • Version Optimal – Leistungen bei stationärer und häuslicher Pflege
  • Abschluss mit Gesundheitsfragen, wenn keine Pflege-Bahr-Förderung enthalten
  • Abschluss ohne Gesundheitsfragen, wenn Pflege-Bahr-Förderung gewünscht

Pflege-Bahr-Förderung

  • staatliche Förderung von 60 Euro pro Jahr
  • Versicherungsbeitrag mindestens 10 Euro pro Monat
  • Leistung in Pflegestufe III mindestens 600 Euro
  • keine Gesundheitsfragen beim Abschluss

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Eine Zusatzpflegeversicherung ist sinnvoll, doch die Tarife unterscheiden sich zum Teil erheblich. Durch einen Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ können Sie mit unserem Tarifrechner die besten Angebote berechnen und im Anschluss eine Pflegezusatzversicherung online abschließen.

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Von der Kindheit bis hin zum Greisenalter kann jeder zu jeder Zeit zum Pflegefall werden. Deshalb gibt es seit 1995 die gesetzliche Pflegeversicherung im Rahmen der Sozialversicherung. Doch diese garantiert lediglich eine Grundsicherung und deckt bei Weitem nicht alle Kosten im Pflegefall. Mit einer Pflegeversicherung vom Münchener Verein kann die Kostenlücke zuverlässig geschlossen werden.

Pflegevorsorge – es gibt verschieden Möglichkeiten

Nur durch die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung können die real entstehenden Kosten im Pflegefall nicht getragen werden. In der Regel muss davon ausgegangen werden, dass die gesetzliche Pflegeversicherung noch nicht einmal die Hälfte aller Kosten trägt. Eine zusätzliche private Vorsorge ist daher für jeden dringen notwendig, wenn im Pflegefall eine hohe finanzielle Belastung vermieden werden soll. Seit vielen Jahren stehen zur zusätzlichen und privaten Absicherung unterschiedliche Versicherungsmodelle zur Pflegeversicherung zur Verfügung. Je nach Bedarf kann wahlweise eine Pflegetagegeld-, eine Pflegekosten- oder Pflegerentenversicherung abgeschlossen werden. Diese drei grundsätzlichen Versicherungsmodelle werden seit Januar 2013 durch die neue, staatlich geförderte Pflege-Bahr-Versicherung ergänzt. Die Pflegeversicherung vom Münchener Verein ist als private Pflegetagegeldversicherung mit oder ohne Pflege-Bahr sowie als reine Pflege-Bahr-Versicherung erhältlich.

Münchener Verein Pflegeversicherung im Test – Tarif Select Care

Bei der Pflegeversicherung Select Care handelt es sich um eine Pflegetagegeldversicherung. Ein Leistungsanspruch besteht auf Wunsch bereits ab Pflegestufe 0. Der Pflegetagessatz kann individuell in jeder Pflegestufe vereinbart werden. Falls eine Absicherung in Pflegestufe 0 gewünscht wird, kann der Tagessatz zwischen 5 und 40 Euro festgelegt werden. In Pflegestufe I kann der Tagessatz zwischen 10 und 80 Euro liegen und in Pflegestufe II besteht die Auswahl zwischen Tagessätzen von 10 bis 120 Euro. In Pflegestufe III wird ein Tagessatz von 20 bis 150 Euro angeboten. Damit bietet diese Münchener Verein Pflegeversicherung im Test und Vergleich zu anderen Pflegetagegeldversicherungen eine sehr große Flexibilität bei der Wahl des Tagessatzes. Auf Wunsch kann eine Einmalleistung der Pflegeversicherung beim Münchener Verein mit in den Versicherungsumfang eingeschlossen werden. Für die Einmalzahlung ist in Stufen ein Betrag von 1000 Euro bis 10000 Euro wählbar. Eine Einmalzahlung der Pflegetagegeldversicherung ist sinnvoll, wenn pflegebedingt größere Veränderungen im Wohnumfeld vorgenommen werden müssen und ist für die Münchener Verein Pflegeversicherung im Test und Vergleich zu anderen Pflegetagegeldversicherung ein großes Plus. Der Pflegegeld-Tarif Select Care ist in einer Basis-Version nur für die stationäre Pflege oder als Version Optimal für häusliche und stationäre Pflege erhältlich. Auf Wunsch kann die Pflegeversicherung beim Münchener Verein als reine Pflegetagegeldversicherung oder als Pflegetagegeldversicherung mit Pflege-Bahr-Förderung abgeschlossen werden. Enthält die Versicherung die Pflege-Bahr-Förderung ist diese Pflegeversicherung ohne Gesundheitsfragen beim Münchener Verein abschließbar. Die reine Pflegetagegeldversicherung ohne Pflege-Bahr bietet der Münchener Verein als Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung, dafür aber mit leichten Gesundheitsfragen an.

Der Unterschied zwischen Gesundheitsfragen und Gesundheitsprüfung

Wer sich auf dem Versicherungsmarkt umsieht und nach einer Zusatz-Pflegeversicherung sucht, wird immer wieder auf die Begriffe „Gesundheitsfragen“ und „Gesundheitsprüfung“ stoßen. Doch worin genau liegt der Unterschied? Selbstverständlich ist es Ziel und Zweck einer jeden Versicherung, das Risiko für Versicherer und Versicherten so gering wie möglich zu halten. Damit die Beiträge für die Versicherungsnehmer möglichst günstig bleiben und die Einnahmen des Versicherers trotz erbrachter Leistungen gesichert werden, soll in einem Versicherungsvertrag vor Eintreten des Leistungsfalls eine möglichst lange Zeit der Beitragszahlung gewährleistet sein. Gesundheitsfragen oder eine Gesundheitsprüfung beim Abschluss eines Vertrages verringern deshalb das Risiko. Eine Gesundheitsprüfung beinhaltet detaillierte Fragen zu Vorerkrankungen und unter Umständen auch eine Schweigepflichtentbindung des behandelnden Arztes. Diese Fragen müssen vom Antragsteller wahrheitsgemäß und bei Bedarf mit Hilfe des Hausarztes beantwortet werden. Eine Gesundheitsprüfung beinhaltet in der Regel strenge Aufnahmekriterien. Unabhängig von der gewählten Version der Zusatzversicherung bietet der Münchener Verein die Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung an. Werden lediglich Gesundheitsfragen oder „einfache Gesundheitsfragen“ als Aufnahmekriterium zugrunde gelegt, handelt es sich dabei um wesentlich weniger Fragen und auch die Schweigepflichtentbindung des Arztes entfällt. Nach welchen Erkrankungen die Versicherung fragt, bleibt jedem Anbieter überlassen. Generell wird die Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung beim Münchener Verein angeboten. Abhängig davon, ob die Pflegetagegeldversicherung mit oder ohne staatliche Förderung gewählt wird, bietet der Münchener Verein die Pflegeversicherung ohne Gesundheitsfragen oder mit einfachen Gesundheitsfragen an.

Pflege-Bahr-Förderung

Soll eine Versicherung durch den Pflege-Bahr mit jährlich 60 Euro gefördert werden, muss sie bestimmten Förderbedingungen entsprechen. So muss die Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung beim Münchener Verein zusätzlich auch eine Münchener Verein Pflegeversicherung ohne Gesundheitsfragen sein, denn eine staatliche Förderung wird nur dann bewilligt, wenn die Versicherung ohne Gesundheitsfragen abschließbar ist. Ein weiteres Kriterium für die Pflege-Bahr-Förderung ist der Abschluss ohne Altersbeschränkung. Auch dieses Kriterium erfüllt die Pflegeversicherung ohne Gesundheitsfragen beim Münchener Verein. Wird die Pflegetagegeldversicherung inklusive Pflege-Bahr beim Münchener Verein als Pflegeversicherung ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen, muss der Tagessatz so gewählt werden, dass in Pflegestufe III das monatlich ausgezahlte Tagegeld mindestens 600 Euro beträgt. Jeder muss individuell entscheiden, welche Versicherungsvariante die passende ist. Allgemein lässt sich jedoch sagen, dass ein Pflege-Bahr-Zusatz immer dann sinnvoll ist, wenn aufgrund des persönlichen Gesundheitsstatus der Abschluss einer Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung beim Münchener Verein sinnvoll erscheint und auch der Abschluss einer Münchener Verein Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung schwierig werden könnte.

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Der Abschluss einer Zusatzpflegeversicherung ist dringend ratsam, wenn hohe Kosten im Pflegefall vermieden werden sollen. Nutzen Sie daher unseren Tarifrechner für einen umfassenden Versicherungsvergleich. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ leitet Sie direkt auf den Vergleichsrechner.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich