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Pflegeversicherung Mannheimer

Pflegeversicherung Mannheimer – Beitrag, Leistungen & Test | Pflegegeld beantragen

Die Mannheimer Versicherung bietet zwei verschiedene Versicherungsmodelle zur Zusatzpflegeversicherung an.

Pflegekostenversicherung – Tarif ZP 13

  • Leistungen ab Pflegestufe 0
  • bei häuslicher Pflege durch Angehörige gibt es ein zusätzliches Pflegegeld
  • für technische Pflegehilfsmittel Kostenübernahme bis zu 80 % des Rechnungsbetrages – innerhalb von 2 Jahren maximal 5200 Euro
  • Pflege im Ausland – je nach Pflegestufe bis zu 700 Euro monatliches Pflegegeld
  • Abschluss bis zum 60. Lebensjahr möglich

Pflegetagegeldversicherung – Tarif ZP PT

  • Tagessatz frei wählbar bis maximal 100 Euro
  • Leistungen ab Erreichen der Pflegestufe II
  • in Pflegestufe II – 70 % des vereinbarten Tagessatzes
  • in Pflegestufe III – 100 % des vereinbarten Tagessatzes
  • Beitragsfreiheit im Pflegefall

Pflegegeld beantragen

  • Antrag kann bei Hauptsitz der Mannheimer gestellt werden oder bei einer Geschäftsstelle abgegeben werden
  • bei der Antragstellung ist ein Nachweis über die vorliegende Pflegestufe zu erbringen
  • die durch die gesetzliche Pflegeversicherung attestierte Pflegestufe wird akzeptiert

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Eine Zusatzpflegeversicherung ist sinnvoll und ratsam. Um die beste Pflegezusatzversicherung mit dem günstigsten Versicherungsbeitrag zu finden, klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ und nutzen Sie den seiteninternen Tarifrechner. Im Anschluss des Tarifvergleichs haben Sie die Möglichkeit, einen Onlinevertrag für eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen.

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Immer mehr Menschen benötigen Pflege und Betreuung und das nicht immer erst in hohem Alter. Pflegebedürftig können auch schon Kinder oder junge Erwachsene werden. Die gesetzliche Pflegeversicherung erstattet nur einen Teil der Pflegekosten, sodass eine zusätzliche private Absicherung für jeden in jedem Alter notwendig ist. Das gesetzliche Pflegegeld kann durch die Mannheimer Pflegekostenversicherung oder Pflegetagegeldversicherung optimal aufgestockt werden, sodass insgesamt rund 80 Prozent der Pflegekosten abgedeckt werden können.

Pflegekostenversicherung der Mannheimer – Tarif ZP 13

Die Pflegekostenversicherung im Tarif ZP 13 erbringt Leistungen ab Pflegestufe 0 im Falle häuslicher Pflege, bei stationärer und teilstationärer Pflege. Wird die Pflege durch Familienangehörige oder andere nahe stehende Personen übernommen, erhält der Versicherte, je nach Pflegestufe, ein zusätzliches Pflegegeld von der Mannheimer bis zu 700 Euro monatlich. In Pflegestufe 0 beträgt das Pflegegeld der Mannheimer 240 Euro monatlich, wenn die Pflege durch Angehörige erfolgt. Übernimmt ein Pflegedienst die Pflege, kann das Pflegegeld der Mannheimer bis zu 450 Euro betragen. Für technische Hilfsmittel bei der Pflege übernimmt die Mannheimer Pflegekostenversicherung bis zu 80 % des Rechnungsbetrages abzüglich der von der gesetzlichen Pflegeversicherung erbrachten Leistung. Eine Kostenübernahme für Hilfsmittel darf jedoch in einem Zeitraum von zwei Jahren die Gesamtsumme von 5200 Euro nicht überschreiten. Für die Pflege im Ausland zahlt die Pflegekostenversicherung je nach Pflegestufe maximal 700 Euro. Die Pflegekostenversicherung der Mannheimer Versicherung kann bis zum 60. Lebensjahr abgeschlossen werden. Um Pflegegeld zu beantragen muss bei der Mannheimer ein Antrag auf Pflegegeld gestellt werden.

Pflegetagegeldversicherung der Mannheimer – Tarif ZP PT

Der Tarif ZP PT ist eine Pflegetagegeldversicherung. Das Pflegegeld der Mannheimer kann in diesem Tarif je nach Pflegestufe bis zu einem maximalen Tagessatz von 100 Euro gewählt werden. Dabei erbringt die Versicherung Leistungen ab Erreichen der Pflegestufe II. In Pflegestufe II beträgt das Pflegegeld der Mannheimer 70 % des vereinbarten Tagessatzes. In Pflegestufe III erfolgt eine 100 %ige Auszahlung. Ab Eintreten des Pflegefalls läuft die Versicherung beitragsfrei weiter. Um Pflegegeld zu beantragen muss bei der Mannheimer auch im Tarif ZP PT ein Antrag gestellt werden.

Pflegegeld beantragen bei der Mannheimer

Um Pflegegeld zu beantragen muss bei der Mannheimer genau wie bei der gesetzlichen Pflegeversicherung ein Antrag gestellt werden. Bei der Antragsstellung ist der Nachweis über die Einstufung in eine der Pflegestufen zu erbringen. Liegt bereits zum Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Krankenkasse eine Einstufung vor, wird die zugewiesene Pflegestufe von der Zusatzversicherung akzeptiert und übernommen. Um Pflegegeld zu beantragen muss die Mannheimer schriftlich kontaktiert werden. Der Antrag kann an den Hauptfirmensitz geschickt werden oder in einer der örtlichen Geschäftsstellen abgeben werden.

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Eine Zusatzpflegeversicherung ist sinnvoll, denn die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Pflegekosten. Mit unserem Tarifrechner berechnen Sie die besten Pflegeversicherungen für Ihren Bedarf. Klicken Sie auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ und beginnen Sie mit dem Tarifvergleich.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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