Pflege-Versicherungen vergleichen
und bis zu 86,4% sparen

 Deutschlands großer Preisvergleich

 Jetzt Marktführer + Testsieger vergleichen

100% Weiterempfehlung

Anleiter GmbH hat 4,97 von 5 Sternen 13 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Pflegeversicherung KKH

Pflegeversicherung KKH – Beitrag, Leistungen & Test | Antrag Pflegegeld

Die Pflegeversicherung der KKH hilft Pflegebedürftigen bei der Bewältigung ihres schwierigen Alltags. Sie zeichnet sich besonders durch ihre günstigen Zusatztarife, die den Betroffenen einen größeren Leistungsumfang bieten, aus.

Leistungen

  • Stationäre und ambulante Pflege
  • Pflegegeld bei der Pflege durch Angehörige
  • Zusätzliche Betreuungsleistungen
  • Erforderliche Wohnungsumbaumaßnahmen
  • Betreuung von Demenzkranken
  • Pflegekurse für ehrenamtliche Pflegepersonen

Pflegestufen

  • Pflegestufe I für erhebliche Pflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe II für Schwerpflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe III für Schwerstpflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe 0 für Demenzkranke

Tarife und Beitragssatz der Pflegeversicherung der KKH

  • Zugrundelegung beitragspflichtiger Einnahmen von KKH-Mitgliedern
  • Unterschiedliche Beiträge für Paare mit und ohne Kinder
  • Keine Beiträge für familienversicherte Angehörige
  • Tarif KKH Mein Plus Förderpflege mit staatlichem Zuschuss
  • Tarif KKH Mein Plus Förderpflege Ergänzung für weitere Zusatzleistungen

Antrag

  • Formulare auf der Internetseite der KKH
  • Hilfe bei der Antragstellung
  • Antrag per Fax oder Post einreichen

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Dem Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der KKH folgen verschiedene Schritte wie die Begutachtung des Pflegebedürftigen, seine Zuordnung zu einer Pflegestufe und die Leistungsbewilligung. Der bewilligte Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif und nach der Pflegestufe des Versicherten. Der persönliche Tarif kann mit dem online Vergleichsrechner ermittelt werden. Den Vorgang können Sie mit dem seiteninternen Tarifrechner über die blaue Markierung „Zum Versicherungsvergleich“ starten.

1

 


 

Ob durch Unfallfolgen, Krankheit oder Behinderung – jeder Mensch kann altersunabhängig von heute auf morgen zum Pflegefall werden. Es ist also nicht nur Sache der älteren Generation, sich rechtzeitig über eine adäquate Pflegeversicherung zu informieren. Auch junge Menschen sollten sich mit diesem Thema frühzeitig auseinandersetzen. Die meisten Betroffenen sind im Extremfall ohne professionelle Hilfe mit ihrer unerwarteten Pflegefallsituation sowohl mental als auch finanziell völlig überfordert. Eine geeignete Pflegeversicherung sichert die Betroffenen finanziell ab und trägt so zur Erhaltung der Lebensqualität bei. Allerdings gibt es inzwischen unzählige Versicherer und Pflegekassen, deren unterschiedliche Pflegetarife und Leistungspakete kaum noch überschaubar sind. Ein „Versicherungsvergleich“ kann dabei helfen, den Überblick zu behalten und die für die eigenen Bedürfnisse optimale Pflegeversicherung zu finden. Der günstigste Tarif lässt sich bequem mit dem „online Tarifrechner“, den die Betreiber dieser Internetseite regelmäßig mit aktuellen Daten versorgen, ermitteln. Wenn Sie Ihren persönlichen Tarif berechnen möchten, klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“.

Leistungen

Damit der Pflegebedürftige die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen kann, muss er zunächst bei der KKH einen Antrag auf Pflegegeld oder gegebenenfalls auf erweiterte Leistungen stellen. Der Leistungsumfang ist sowohl abhängig vom gewählten Tarif als auch von der Pflegestufe des Versicherten. Ist der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der KKH bewilligt worden, erhält der Pflegbedürftige Unterstützung bei der Bewältigung seines Alltags. Dabei spielt es keine Rolle, ob er in einem Pflegeheim betreut, von einem ambulanten Pflegedienst versorgt oder von den Angehörigen zu Hause gepflegt wird. Die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst kann auch mit der Pflege durch Angehörige kombiniert werden. Dazu muss man dann neben den ambulanten Pflegeleistungen für die Betreuung durch Angehörige zusätzlich noch Pflegegeld beantragen bei der KKH. Darüber hinaus übernimmt die KKH bei Bedarf auch die Kosten für technische Hilfsmittel wie beispielsweise Pflegebetten oder Hausnotrufanlagen und für Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel. Werden bauliche Änderungen im Wohnbereich des Pflegebedürftigen erforderlich, können auch hierfür Zuschüsse beantragt werden. Für pflegende Angehörige oder sonstige ehrenamtliche Pflegepersonen bietet die KKH unentgeltliche Pflegekurse an. Termine für Pflegekurse können Interessierte bei den Servicezentren der KKH erfragen. Steht eine ehrenamtliche Pflegeperson dem Bedürftigen nicht in vollem Umfang für Hilfeleistungen im häuslichen Bereich oder bei Verrichtungen der Grundpflege zur Verfügung, weil sie beispielsweise einige Stunden pro Tag berufstätig ist, tritt die KKH ebenfalls ein. Die Pflegekasse gewährt in solchen Fällen einen Zuschuss für einen zeitweiligen Pflegeersatz, dessen Höhe sich nach der Pflegestufe des Versicherten richtet.

Voraussetzungen

Der Leistungsanspruch gegenüber der KKH ist von verschiedenen Faktoren abhängig. So muss der Versicherungsnehmer eine Vorversicherungszeit in der Pflegeversicherung erfüllen und den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der KKH ordnungsgemäß stellen. Darüber hinaus muss eine Pflegebedürftigkeit bestehen, die eine Zuordnung des Betroffenen zu einer entsprechenden Pflegestufe ermöglicht. Erst nachdem der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der KKH eingegangen ist, lässt die Pflegekasse den Umfang der Pflegebedürftigkeit feststellen. Dazu kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes, der neben der Pflegebedürftigkeit auch die Wohnverhältnisse und familiäre Situation berücksichtigt, zum Betroffenen nach Hause. Das Gutachten leitet der Medizinische Dienst an die Pflegekasse weiter, die sich hinsichtlich der Antragsbewilligung und der Zuordnung zur entsprechenden Pflegestufe an seinen Empfehlungen orientiert. Die Pflegestufe des Versicherten beeinflusst den Beitragssatz der Pflegeversicherung der KKH wesentlich.

Pflegestufen

Wird bei der begutachteten Person eine erhebliche Pflegebedürftigkeit festgestellt, erhält sie die Pflegestufe I. Das heißt, der Aufwand für die Pflege muss auf den Wochendurchschnitt umgerechnet mindestens 1,5 Stunden pro Tag in Anspruch nehmen. Davon müssen mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen. Die Pflegestufe II erhält ein Schwerpflegebedürftiger, wenn der zeitliche Pflegeaufwand im Wochendurchschnitt bei mindestens drei Stunden liegt und davon mindestens zwei Stunden für die Grundpflege benötigt werden. Schwerstpflegebedürftige, die jeden Tag fast rund um die Uhr, mindestens aber fünf Stunden pro Tag im Wochendurchschnitt die Hilfe des Pflegenden benötigen, erhalten die Pflegestufe III. Demenzkranke werden der Pflegestufe 0 zugeordnet und erhalten Zuschüsse für die erforderliche Betreuung durch Pflegepersonen.

Beiträge und Tarife

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung der KKH richtet sich nach den beitragspflichtigen Einnahmen der KKH-Mitglieder. Für familienversicherte Angehörige sind keine Beiträge fällig. Eltern und Paare ohne Kinder zahlen einen unterschiedlichen Pflegeversicherung Beitragssatz der KKH. Wer eine Pflegezusatzversicherung abschließen möchte, weil die gesetzliche Pflegeleistung meist nicht ausreichend ist, kann zusätzlich auch eine Förderung durch den Staat beantragen. Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der KKH Allianz kann durch den Tarif KKH Mein Plus Förderpflege ergänzt werden, damit der Versicherte den staatlichen Zuschuss erhält. Zahlt der Versicherungsnehmer für diesen Tarif einen Pflegeversicherung Beitragssatz der KKH, der mindestens 15 € pro Monat beträgt, erhält er einen staatlichen Zuschuss von 60 € pro Jahr. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die beiden Tarife KKH Mein Plus Förderpflege und KKH Mein Plus Förderpflege Ergänzung zu kombinieren. Der Pflegeversicherung Beitragssatz der KKH für den Tarif Mein Plus Förderpflege ist zwar sehr gering aber zu einem nur geringfügig höheren Pflegeversicherung Beitragssatz für den KKH Ergänzungstarif erhält man wesentlich umfangreichere Leistungen. So entfällt beim Ergänzungstarif die fünfjährige Wartezeit, bei Eintritt des Pflegefalles wird der Versicherte vom Beitrag befreit und der Tarif enthält zusätzlich auch noch eine kostenlose Patienten-Rechtsschutzversicherung.

Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der KKH Allianz

Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der KKH Allianz erfolgt mit Hilfe entsprechender Formulare, die je nach Art der beantragten Leistungen unterschiedliche Angaben erfordern. Wer Pflegegeld beantragen möchte bei der KKH oder andere Leistungsansprüche stellt, findet sämtliche Formulare für einen KKH Antrag auf Pflegegeld oder zusätzliche Leistungen auf der Internetseite der Pflegekasse (http://www.kkh.de/index.cfm?pageid=151). Der ausgefüllte KKH Antrag auf Pflegegeld oder sonstige Leistungen kann per Fax oder Post an das jeweils zuständige Pflegezentrum der KKH gesendet werden. Möchte man Pflegegeld beantragen bei der KKH, hat aber beispielsweise Probleme mit dem Ausfüllen der Formulare, erhält man Hilfe von der Pflegekasse.

Die Kaufmännische Krankenkasse KKH im Test

In den Jahren 2012 und 2013 wurde die KKH Allianz von Focus Money und dem Deutschen Finanz-Service Institut mehrfach für die Bereiche Service, Leistungen und Gesundheitsförderung ausgezeichnet. Durch die Kooperation der KKH Allianz mit der Allianz Private Krankenversicherung hat der Versicherte die Möglichkeit, durch entsprechende Zusatztarife Finanzierungslücken im Pflegebereich zu schließen. Ein Zusatzpflegetarif wurde von der Zeitschrift „Finanztest“ als Testsieger bewertet.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich