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Pflegeversicherung der VDK

Der VdK bietet für seine Mitglieder drei verschiedene Kooperationsprodukte zur Pflegeversicherung an.

Pflegerentenversicherung in Kooperation mit der ERGO

  • Abschluss bis 80 Jahre möglich
  • keine Gesundheitsprüfung notwendig
  • weltweiter Versicherungsschutz
  • Wartezeit 3 Jahre, im Pflegefall nach Unfall sofortiger Leistungsanspruch
  • Höhe der Pflegerente von 150 bis 2000 Euro wählbar
  • nach Pflegestufen gestaffelte Leistungen
  • Leistungsanspruch ab Pflegestufe 0
  • beitragsfrei im Pflegefall
  • auch für Ehe- und Lebenspartner abschließbar

staatlich geförderte Pflegeversicherung in Kooperation mit dem Münchner Verein

  • staatliche Förderung von 60 Euro im Jahr möglich
  • Eintrittsalter ab 18 Jahren
  • keine Gesundheitsprüfung
  • maximale Leistung in Pflegestufe III 680 Euro
  • Leistungsanspruch ab Pflegestufe 0
  • beitragsfrei im Pflegefall
  • Vertrag mit Dynamik

Pflegerentenversicherung in Kooperation mit der Ideal

  • Abschluss bis 75 Jahre möglich
  • mit Gesundheitsprüfung
  • weltweiter Versicherungsschutz
  • bei Einmalzahlung des Versicherungsbeitrags anteilige Kapitalentnahme möglich
  • Einmalzahlung in Höhe von 6 Pflegerenten zu Beginn der Pflegebedürftigkeit als Zusatz möglich
  • Todesfallleistung von bis zu 100 % des bis dahin geleisteten Beitrags einschließbar
  • Tod oder Pflegebedürftigkeit des Partners – nachträglicher Einschluss ohne Gesundheitsprüfung möglich

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Klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ und nutzen Sie unseren Vergleichsrechner, um die besten und preisgünstigsten Zusatz-Pflegeversicherungen zu berechnen. Anschließend kann eine Pflegezusatzversicherung online abgeschlossen werden.

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Eine private Pflegevorsorge ist unerlässlich, denn die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen geringen Teil der realen Pflegekosten. Mitglieder des VdK haben die Möglichkeit, eine entsprechende Vorsorge durch ausgewählte Versicherungsprodukte namhafter Anbieter über den VdK zu treffen.

Der Sozialverband VdK

Das zentrale Anliegen des Sozialverbandes VdK liegt darin, die Rechte von Rentnern, Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen, Pflegebedürftigen, älterer Arbeitnehmer und Arbeitsuchenden zu vertreten. Im Rahmen dieser Verbandstätigkeit bietet der VdK seinen Mitgliedern auch ausgewählte Produkte zur Pflegeversicherung an. Die Angebote der VdK Pflegeversicherung sind Kooperationsprodukte mit der ERGO, dem Münchner Verein sowie der Ideal Versicherung. Durch Gruppenversicherungsverträge erhalten die Mitglieder des Sozialverbandes die Produkte der namhaften Versicherungsgesellschaften als Pflegeversicherung des VdK zu günstigen Konditionen. Zur Auswahl stehen zwei Versicherungsprodukte zur Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung beim VdK sowie ein Modell zur Pflegeversicherung mit Gesundheitsprüfung.

Pflegeversicherung des VdK in Kooperation mit der ERGO

Bei der der VdK Pflegeversicherung in Kooperation mit der ERGO Versicherung handelt es sich um eine Pflegerentenversicherung. Sie kann bis zu einem Alter von 80 Jahren als Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung beim VdK abgeschlossen werden. Ein erster Leistungsanspruch besteht nach einer Wartezeit von 3 Jahren. Dabei kann die Höhe der monatlichen Pflegerente zwischen 150 und 2000 Euro frei gewählt werden. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls entfällt die Wartezeit und die VdK Pflegeversicherung erbringt sofort die vertraglich vereinbarten Leistungen. Der volle Leistungsanspruch besteht bei Einstufung in die Pflegestufe III. Jedoch wird bereits ab Pflegestufe 0 eine anteilige Pflegerente ausgezahlt. Ab Eintritt des Pflegefalles besteht die Pflegeversicherung des VdK beitragsfrei weiter. Sie ist auch für Ehepartner und Lebenspartner eines VdK-Mitglieds als Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung über den VdK abschließbar.

Pflegeversicherung des VdK mit staatlicher Förderung in Kooperation mit dem Münchner Verein

In Kooperation mit dem Münchner Verein bietet der VdK eine Pflegeversicherung mit staatlicher Förderung nach dem Modell Pflege-Bahr an. Diese VdK Pflegeversicherung kann ab einem Eintrittsalter von 18 Jahren abgeschlossen werden. Gemäß den staatlichen Förderbedingungen werden alle Anträge auf Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung vom VdK bewilligt. Es besteht ein weltweiter Versicherungsschutz bei einer Wartezeit von 3 Jahren. In Pflegestufe III erhält der Versicherte maximal 660 Euro Pflegezuschuss, in den Pflegestufen 0 bis II wird eine anteilige, nach Pflegestufen gestaffelte Leistung von 10, 20 und 30 % erbracht. Die Höhe der Leistungen im Pflegefall kann in einem flexiblen Baukastensystem vom Versicherungsnehmer gewählt werden. Im Pflegefall profitiert der Pflegebedürftige von der automatisch im Versicherungsvertrag der VdK Pflegeversicherung enthaltenen Beitragsbefreiung. Ebenfalls enthalten in dieser Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung des VdK ist eine Dynamik, sodass bei steigenden Pflegekosten die Höchstleistungen entsprechend angepasst werden können.

Pflegeversicherung des VdK in Kooperation mit der Ideal

Auch bei der Pflegeversicherung des VdK in Kooperation mit der Ideal handelt es sich um eine Pflegerentenversicherung. Im Gegensatz zu der Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung beim VdK ist der Abschluss dieser Pflegerentenversicherung nur bis zu einem Höchstalter von 75 Jahren möglich. Zur Bewilligung des Antrages ist eine positive Gesundheitsprüfung notwendig. Dafür besteht die Möglichkeit einer anteiligen Kapitalentnahme, sofern der Versicherungsvertrag mit der Zahlung eines Einmalbetrages oder mit einem kombinieten Beitrag aus Einmalzahlung und monatlichem Beitrag abgeschlossen wurde. Auf Wunsch kann eine zusätzliche Einmalzahlung in Höhe von 6 Pflegerenten zu Beginn der Pflegebedürftigkeit mit in den Versicherungsumfang eingeschlossen werden. Auch eine Todesfallleistung von bis zu 100 % des bis dahin geleisteten Beitrags ist auf Wunsch in der Versicherung enthalten. Nachträglich können in einem bestehenden Vertrag auch der Tod oder die Pflegebedürftigkeit des Partners mit aufgenommen werden. Dazu ist keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig.

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Eine zusätzliche Vorsorge für den Pflegefall ist unerlässlich. Doch die Angebote zur Zusatz-Pflegeversicherung unterscheiden sich in ihren Leistungen und in den Versicherungsbeiträgen. Mit unserem Vergleichsrechner berechnen Sie die besten und günstigsten Zusatz-Pflegeversicherungen. Ein Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ bringt Sie direkt zum Tarifcheck.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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