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Pflegeversicherung DAK

Pflegeversicherung DAK – Beitrag, Leistungen & Antrag

Schon jetzt sind über 2,5 Millionen Deutsche pflegebedürftig. Damit zumindest ein Zuschuss zu den anfallenden Kosten gezahlt wird, kann der gesetzlich Versicherte einen Antrag auf Pflegegeld der DAK stellen.

Die Pflegeversicherung der DAK

  • Gesetzlich Versicherte sind automatisch Mitglied in der Pflegeversicherung
  • Der Beitragssatz beträgt derweil 1,95% – die Hälfte trägt der Arbeitgeber
  • Kinderlose Paare müssen einen Aufschlag von 0,25% entrichten
  • Die gesetzliche Pflegeversicherung die Grundversorgung dar

Pflegegeld beantragen bei der DAK

  • Pflegegeldhöhe ist von der Pflegestufe abhängig
  • Pflegestufen sind in 0, I, II und III unterteilt
  • Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen
  • Das Gutachten berücksichtigt den zeitlichen Pflegeaufwand pro Tag
  • Innerhalb von 10 Jahren muss minimal 2 Jahre die Pflegeversicherung bestanden haben
  • Versicherte muss minimal 6 Monate erheblich pflegbedürftig sein
  • Leistungen werden erst ab der Antragstellung gewährt

Pflegegeld der DAK 2013

  • Änderungen berücksichtigen die Bedürfnisse der Demenz-Patienten
  • Berücksichtigung von Pflegehilfsmitteln, Verhinderungspflege, wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
  • Bürokratieabbau beim Zuschuss für den Wohnfeldumbau
  • Bedürfnisse der pflegenden Angehörigen werden gefördert
  • Verbesserungen der Bedingungen in Pflegeheimen

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Mittels dem Button „Zum Versicherungsvergleich>>“ ist der interne Tarifrechner erreichbar, der zur Beitragsermittlung und für die individuelle Bedarfsermittlung genutzt werden kann.

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Die DAK zählt als die älteste, deutsche Krankenkasse, die bereits im Jahr 1773 in der ursprünglich preußischen Stadt Breslau gegründet wurde. 85 Jahr später fand die Gründung des „Verein der Handlungs-Commis“ in Hamburg statt, der als zweiter Vorläufer der heutigen DAK angesehen wird. Im Laufe ihres Bestehens wurde daraus eine Krankenkasse, die sich mit den Belangen von Angestellten auseinandersetzte. Heute ist die DAK-Gesundheit, die aus Zusammenschlüssen mit der DAK und einigen Betriebskrankenkassen besteht, für jeden gesetzlich Versicherten offen. Zu dem Versicherungsangebot gehört auch die Pflegeversicherung der DAK. Der Pflegeversicherung Beitrag der DAK wird automatisch durch den Arbeitgeber abgeführt.

Definition Pflegeversicherung

In die Pflegebedürftigkeit zu kommen, ist in der heutigen Zeit schon längst nicht mehr nur ein Thema des Alters. Auch junge Menschen kann es durch eine Krankheit oder einen Unfall unerwartet treffen, so dass sie auf fremde oder familiäre Hilfe angewiesen sind. Bereits jetzt sind etwa 2,5 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig und die Experten gehen davon aus, dass diese Zahl in den nächsten Jahrzehnten deutlich ansteigen wird. Da eine Pflege, sei es nun im Heim oder in den eigenen vier Wänden, sehr teuer werden kann, ist anzuraten, eine Pflegeversicherung zu besitzen. Durch die DAK wird eine Art Teilkaskoschutz gewährt, der etwa 50 Prozent der anfallenden Kosten übernimmt. Wenn die Versorgung durch Angehörigen übernommen wird, kann ein Pflegegeld der DAK beansprucht werden.

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung der DAK

Bereits seit 1995/1996 gilt die Pflegeversicherung als ein Zweig der Sozialversicherung. Dies wurde nötig, da eine Pflege in einem Heim beispielsweise die komplette Rente sowie die Ersparnisse förmlich auffrisst. Aber häufig reicht dies noch nicht einmal aus, so dass die Angehörigen zur Kasse geben werden oder es muss gar Sozialhilfe beantragt werden. Grundsätzlich zählt die Pflegeversicherung zu den Pflichtversicherungen, was bedeutet, dass jeder gesetzlich Versicherte automatisch der Pflegeversicherung angehört, wenn er sozialversichert ist. Dann wird ein Beitrag zur Pflegeversicherung der DAK fällig. Der gesamte Beitragssatz der Pflegeversicherung der DAK beträgt zur Zeit 1,95 Prozent. Die Hälfte zur Pflegeversicherung vom Beitragssatz der DAK trägt der Arbeitgeber. Wenn Ehepaare kinderlos bleiben, dann muss ein zusätzlicher Aufschlag von 0.25 Prozent zum regulären Pflegeversicherungsbeitrag der DAK gezahlt werden. An diesem Teil zur Pflegeversicherung des Beitragssatz der DAK beteiligt sich der Arbeitgeber hingegen nicht, so dass der Aufschlag vollständig beim Arbeitnehmer verbleibt. Wie hoch letztendlich der Beitrag zur Pflegeversicherung der DAK ausfällt, ist genauso einkommensabhängig, wie auch für den Rest der Sozialversicherung. Damit in der Pflegeversicherung der Beitrag der DAK stabil bleiben kann, sind die Ausgaben budgetiert. Dies bedeutet, dass die Krankenkasse sicherzustellen hat, dass die Ausgaben keineswegs die Einnahmen übersteigen dürfen. Allerdings kann dies zu Lasten der Pflegeversorgung gehen und ist der Grund dafür, warum von einer Basisversorgung oder einer Teilkasko für die Pflege gesprochen wird.

Die Pflegestufen der DAK

Wie hoch das Pflegegeld der DAK ausfallen wird, ist nicht vom Pflegeversicherungsbeitrag der DAK abhängig, sondern vielmehr von der Pflegestufe der DAK abhängig. Laut dem Gesetzgeber werden vier unterschiedliche Stufen der Pflegebedürftigkeit vorgesehen, die bei der Stufe 0 beginnen und bis zur Stufe III reichen. Und danach bemessen sich die Leistungen der Pflegeversicherung der DAK. Bevor ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der DAK gestellt werden kann, muss der pflegebedürftige Patient entsprechend eingestuft werden. Dies bedeutet, er muss die Pflegestufe beantragen durch die DAK. Das Gutachten für die Einstufung erstellt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK). Darin wird die Frage zugrunde gelegt, wie hoch der tägliche Pflegeaufwand ausfällt. In der Regel beginnt der Zeitaufwand mit 1,5 Stunden und reicht bis zu einem Aufwand von minimal 5 Stunden. Je höher also der zeitliche Aufwand ist und je pflegeintensiver der Patient ist, umso größer sind die Chancen, in die entsprechende Pflegestufe eingeordnet zu werden. Darüber hinaus müssen die Voraussetzungen gegeben sein, um das Pflegegeld beantragen zu können. Wenn innerhalb der vergangenen zehn Jahre mindestens zwei Jahre die Pflegeversicherung bestand, dann ist die Vorversicherungszeit für die Inanspruchnahme der Leistungen erfüllt. Wenn mitversicherte Kinder pflegebedürftig werden, dann gilt die Vorversicherungszeit, die durch die Eltern erworben wurde. Ebenfalls ist ein Mensch erst dann pflegebedürftig, wenn er für mindestens sechs Monate in einem erheblichem Umfang Hilfe benötigen wird, und dies in den Bereichen Körperpflege, Beweglichkeit, Ernährung sowie hauswirtschaftliche Versorgung. Besteht der Bedarf nicht in allen vier Bereichen, dann gilt der Versicherte noch nicht als pflegebedürftig.

Das Pflegegeld der DAK 2013

Im Bereich der Pflegeversicherung sind 2013 Änderungen eingetreten, die vor allem die Demenz-Patienten betreffen und dessen außergewöhnlichen Bedürfnisse stärker berücksichtigen. Dies kann sich auch auswirken, wenn der Patient die Pflegestufe beantragen durch die DAK will. Können Sie keiner Pflegestufe bei der DAK zugeordnet werden, sind also der Stufe 0 angehörig, dann können sie nun ebenfalls das Pflegegeld beantragen durch die DAK. Der Anspruch liegt bei monatlich 120 Euro, wenn die Pflege durch die Angehörige durchgeführt wird, und bei 225 Euro, wenn die Pflege durch einen Pflegedienst ausgeführt wird. Ebenfalls werden wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege zugestanden, wenn ein Antrag auf Leistungen zur Pflegeversicherung der DAK gestellt wird. Ebenso wurden die Leistungen der Pflegeversicherung der DAK für die Demenzpatienten erhöht, die bereits anderen Pflegstufen der DAK zugeordnet sind, erhöht. Weiterhin gehört zu den Neuerungen, dass die Bürokratie abgebaut werden soll. Bisher wurden die Einkommensverhältnisse genauestens überprüft, wenn es um die Höhe des Zuschusses ging, wenn das individuelle Wohnfeld umgebaut werden musste. Der Eigenanteil des Versicherten wird jedoch mit der Neuregelung nicht mehr berücksichtigt. Auch die pflegenden Angehörigen können von der Pflegereform profitieren. So werden dessen Bedürfnisse ebenfalls stärker einbezogen, falls sie eine Reha-Kur oder eine Vorsorgekur benötigen. Auch für den Pflegebedürftigen wird dann entsprechend im Rahmen einer Kurzzeitpflege gesorgt. Und ebenso werden die Bedingungen in den Pflegeheimen deutlich verbessert. Hierbei geht es zum einen um die medizinische Versorgung, denn es sollen mehr Vereinbarungen zwischen den Ärzten und Heimen möglich sein. Weiterhin wird für mehr Transparenz in den Pflegeheimen gesorgt. So haben sie die Pflegekassen darüber zu informieren, in welcher Form die medizinische und medikamentöse Versorgung der Pflegebedürftigen sichergestellt wird.

Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung DAK

Leistungen können nur dann gewährt werden, wenn ein Antrag auf Pflegegeld bei der DAK gestellt wird. Dafür ist ein Antrag auf Pflegegeld-Formular bei der DAK erhältlich. Zu bedenken ist, dass die Leistungen erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt werden können, frühestens jedoch ab dem Moment, ab dem die Voraussetzungen für den Anspruch vollständig erfüllt sind. Da verschiedene Leistungen zur Verfügung stehen, die beansprucht werden können, muss der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung der DAK genauestens durchgearbeitet werden. Es empfiehlt sich dabei, dass der Pflegebedürftige Hilfe erhält, wenn das Antrag auf Pflegegeld-Formular der DAK ausgefüllt wird. Denn gerade dann, wenn der Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung der DAK nicht ordnungsgemäß ausgefüllt ist, kann dies bares Geld kosten. Denn gerade am Anfang, wenn möglicherweise noch Umbauarbeiten in der eigenen Wohnung nötig sind oder eine Kombination von Geld- und Sachleistungen gewünscht wird, ist ein erhöhter Bedarf vorhanden. Weiterhin werden Kurse für Angehörige finanziert, damit die Pflege auf bestem Niveau durchgeführt werden kann. Ebenso können Übergangsregelungen getroffen werden, damit der Pflegebedürftige umgehend die nötige Hilfe zugesprochen bekommt.

Das Pflegegeld aufstocken

Da es sich bei dem Pflegegeld lediglich um eine Basisversorgung handelt, sollte noch für eine private Zusatzpflegeversicherung gesorgt werden, die dafür sorgt, dass der Pflegebedürftige sowie seine Angehörigen völlig sorglos in die finanzielle Zukunft schauen können. Denn darüber lassen sich alle weiteren Kosten mittels einem monatlichen Pflegegeld absichern.

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Auch wenn die DAK zu den größten Krankenkassen zählt, hat der Versicherte das Recht, in eine andere Krankenkasse wechseln zu können, wenn die Leistungen dort besser zu den eigenen Lebensumständen passen. Mittels dem internen Tarifrechner, der sich hinter dem Link „Zum Versicherungsvergleich“ verbirgt, lassen sich die Beiträge berechnen und weitere Informationen abfragen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich