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Pflegeversicherung AOK Hessen

Bei der AOK Hessen kann zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung ein Pflegegeldversicherung auf privater Basis abgeschlossen werden.

Pflegegeldversicherung der AOK Hessen 

  • ein vertraglich festgelegter Tagessatz bestimmt die maximale Leistung im Pflegefall
  • Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach der Pflegestufe
  • zum Erhalt des Pflegegeldes muss ein Antrag gestellt werden
  • Pflegegeld kann nach Bedarf eingesetzt werden

Pflegestufen

  • Pflegestufe 0 – leicht Pflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe 1 – erhebliche Pflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe 2 – schwere Pflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe 3 – schwerste Pflegebedürftigkeit

Leistungen werden nach Feststellung einer Pflegestufe erbracht.

Antrag auf Pflegegeld bei der AOK Hessen

Formularvordrucke unter http://www.aok.de/hessen/leistungen-service/leistungen-und-beitraege-formular-antrag-pflege-24794.php

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Bei der AOK Hessen kann zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung eine Zusatz-Pflegegeldversicherung abgeschlossen werden. Eine weiterführende Absicherung auf privater Basis ist dringen anzuraten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung deckt bei weitem nicht die Kosten, die im Pflegefall tatsächlich entstehen. Um im Bedarfsfall Pflegegeld zu erhalten, muss ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei der AOK Hessen gestellt werden.

Das Versicherungsprinzip der Pflegegeldversicherung

Pflegeversicherungen als Zusatzversicherung können in unterschiedlichen Varianten abgeschlossen werden. Die häufigste Variante ist die Pflegegeldversicherung. Diese Versicherungsform bietet auch die AOK Hessen an. Bei der Pflegegeldversicherung wird ein bestimmter Tagessatz vertraglich vereinbart, der beim Eintreten eines Pflegefalles von der Versicherung ausgezahlt wird. Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach der Höhe des vereinbarten Tagessatzes. Die Mitglieder der AOK Hessen haben automatisch neben ihrem gesetzlichen Krankenversicherungsschutz auch den gesetzlichen Pflegeversicherungsschutz bei der AOK. Eine zusätzliche Pflegegeldversicherung sinnvoll und ratsam, denn die Leistungen des gesetzlichen Schutzes reichen im Pflegefall nicht aus, um alle Kosten zu decken. Sollen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden, muss erst ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei der AOK Hessen gestellt werden. Damit der Antrag auf Pflegegeld von der AOK Hessen bewilligt wird, wird die Pflegebedürftigkeit des Antragstellers überprüft. Auch der Antrag auf Pflegegeld bei der AOK Hessen für die Zusatzpflegeversicherung kann erst bei Erreichen einer Pflegestufe erfolgreich gestellt werden.

Wann ist ein Antrag auf Pflegegeld bei der AOK Hessen erfolgreich?

Die gesetzliche und zusätzliche Pflegeversicherung erbringen grundsätzlich nur Leistungen, wenn ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung AOK Hessen gestellt wird. Sobald der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung AOK Hessen für die gesetzliche Versicherung vorliegt, wird die Pflegebedürftigkeit des Antragstellers vom MDK (medizinischer Dienst der Krankenkassen) überprüft und dem Pflegebedürftigen eine Pflegestufe zugeteilt. Das entsprechende Prüfungsformular wird vom MDK direkt an die AOK vermittelt. Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung richten sich letztendlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Im Falle der Zusatzversicherung muss ebenfalls ein Antrag auf Pflegegeld bei der AOK Hessen gestellt werden. Die Höhe der Leistungen richtet sich auch hier nach der bescheinigten Pflegestufe.

Die Pflegestufen

Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit wird jeder Patient nachdem er einen Antrag zu Leistungen aus der Pflegeversicherung AOK Hessen gestellt hat in eine der Pflegestufen eingruppiert. Pflegestufe 0 wird bei einer leichten Pflegebedürftigkeit erteilt. Zur Pflegestufe 1 gehören Patienten mit erheblicher Pflegebedürftigkeit. Bei einer schweren Pflegebedürftigkeit wird die Pflegestufe 2 bewilligt. Schwerstpflegebedürftige erhalten die Pflegestufe 3. Die erteilte Pflegestufe ist auch für den Antrag zu Leistungen aus der Pflegeversicherung AOK Hessen in Bezug auf die Zusatzversicherung von Bedeutung, denn der Pflegebedürftige erhält nur bei Pflegestufe 3 den Pflegegeld-Höchstsatz.

Was bedeutet Pflegegeld?

Wenn ein Antrag auf Pflegegeld bei der AOK Hessen für die Zusatzversicherung eingereicht wurde und ein Pflegegeld entsprechend der bescheinigten Pflegestufe bewilligt wurde, können der Pflegebedürftige und dessen Angehörige das monatliche Pflegegeld ganz nach Belieben einsetzen. So kann das Pflegegeld den pflegenden Angehörigen als finanzielle Unterstützung dienen, für einen Pflegedienst verwendet werden oder notwendige Maßnahmen zur Erleichterung der Pflege vorgenommen werden. Wird ein Antrag für Leistungen der Pflegeversicherung bei der AOK Hessen für die Versicherung im Rahmen der Sozialversicherung bewilligt, können die Leistungen entsprechend der vorliegenden Pflegestufe aus Pflegegeld oder Sachleistungen bestehen. Auch das Pflegegeld aus der Sozialversicherung kann für den privaten Pflegeaufwand oder für einen Pflegedienst verwendet werden.

Einen Antrag für Leistungen aus der Pflegeversicherung AOK Hessen stellen

Soll ein Antrag für Leistungen aus der Pflegeversicherung AOK Hessen gestellt werden, ist es sinnvoll diesen Antrag möglichst frühzeitig zu stellen. Nachdem der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei der AOK Hessen eingereicht wurde, wird zunächst die Schwere der Pflegebedürftigkeit durch den MDK festgestellt. Erst danach wird der Antrag für Leistungen aus der Pflegeversicherung AOK Hessen bewilligt oder abgelehnt. Dieses Verfahren dauert in der Regel mehrere Wochen. Formularvordrucke zum Antrag auf Pflegegeld bei der AOK Hessen gibt es auf der Homepage der AOK Hessen unter http://www.aok.de/hessen/leistungen-service/leistungen-und-beitraege-formular-antrag-pflege-24794.php. Der Formularvordruck kann am PC ausgefüllt werden. Anschließend muss der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung AOK Hessen beim Sachbearbeiter in der zuständigen Geschäftsstelle eingereicht werden.

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Eine zusätzliche Pflegeversicherung ist empfehlenswert, denn sie schützt vor den hohen Kosten im Pflegefall. Die Leistungen der Pflegeversicherung aus der Sozialversicherung reichen bei weitem nicht aus, um die tatsächlichen Pflegekosten zu decken. Nutzen Sie das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um mit unserem seiteninternen Tarifrechner die besten und günstigsten Zusatz-Pflegeversicherungen zu berechnen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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