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Pflegegeld SVB

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Das Pflegegeld wurde im Jahr 1995 von der Bundesregierung eingerichtet, um allen pflegebedürftigen Menschen die bestmögliche Pflege und Versorgung zukommen lassen zu können. Zudem soll so sichergestellt werden, dass trotz der Einschränkungen durch die Pflege immer noch ein menschenwürdiges und möglichst selbstbestimmtes Leben für den Betroffenen möglich ist. Auch die SVB – die Sozialversicherungsanstalt für Bauern – zahlt an ihre Versicherten bei Bedarf ein Pflegegeld aus. Wie ein Antrag auf Pflegegeld der SVB gestellt werden muss und wann das Pflegegeld der SVB zur Auszahlung kommt, soll nun etwas näher erläutert werden.

Wem das Pflegegeld der SVB gebührt

Die SVB zahlt dann ein Pflegegeld an ihre Versicherten aus, wenn sie auf Grund einer Behinderung eine intensive Betreuung und Versorgung benötigen. Die Behinderung kann geistiger, psychischer oder auch körperlicher Natur sein. Zudem kommt es zur Auszahlung des Pflegegeldes, wenn eine Sinnesbehinderung vorliegt. Das Ausmaß der Betreuung und Pflege muss 60 Stunden pro Monat überschreiten. Zudem muss der Zustand des Betroffenen, der diese Pflege und Betreuung verlangt, mindestens 6 Monate andauern. Hinzu kommt, dass die SVB von den Betroffenen verlangt, dass diese ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Pflegegeld wird demnach nicht an Versicherte bezahlt, die im Ausland leben.

Die Höhe des Pflegegeldes

Die Höhe des Pflegegeldes orientiert sich generell am Pflegebedarf. Die SVB arbeitet mit 7 Stufen, in die die Betroffenen eingeteilt werden können.

  • Stufe 1: 154,20 bei mindestens 60 Stunden pflege pro Monat
  • Stufe 2: 284,30 Euro bei mindestens 85 Stunden Pflege pro Monat
  • Stufe 3: 442,90 Euro bei mindestens 120 Stunden Pflege pro Monat
  • Stufe 4: 664,30 Euro bei mindestens 160 Stunden Pflege pro Monat
  • Stufe 5: 902,30 Euro bei mindestens 180 Stunden Pflege pro Monat und dem Vorliegen eines außergewöhnlichen Pflegeaufwandes
  • Stufe 6: 1260,00 Euro bei mindestens 180 Stunden Pflege pro Monat rund um die Uhr
  • Stufe 7: 1655,80 Euro bei mindestens 180 Stunden Pflege pro Monat und der zielgerichteten Bewegung der Gliedmaßen

Der Antrag auf Pflegegeld der SVB

Der Antrag auf Pflegegeld der SVB kann formlos oder mit Hilfe eines Formulars direkt bei der SVB gestellt werden. Antragsberechtigt ist nicht nur die zu pflegende Person, sondern auch ein gesetzlicher Vertreter, ein Familienangehöriger oder ein Angehöriger des Haushalts.

Das Pflegegeld der SVB kommt erst ab dem Tag zur Auszahlung, an dem der Antrag auf das Pflegegeld der SVB gestellt wurde. Rückwirkende Zahlungen, die über diesen Termin hinausgehen, sind nicht vorgesehen. Das Geld wird einmal pro Monat an die pflegebedürftige Person oder dessen gesetzlichen Vertreter ausgezahlt.

Die Überprüfung des Anspruchs auf Pflegegeld der SVB

Wenn der Antrag auf Pflegegeld der SVB bei der SVB eingegangen ist, wird die Untersuchung bezüglich des Anspruchs in der Regel bei einem Hausbesuch durchgeführt. Auf Wunsch des Versicherten kann während diesem Hausbesuch eine Vertrauensperson anwesend sein.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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