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Pflegegeld SVA

Pflegegeld SVA – Informationen, Gesetze & Tipps

Das Pflegegeld der SVA steht all jenen Versicherten zu, die Unterstützung bei der täglichen Pflege und Betreuung benötigen. Die Pflege und Betreuung muss von Angehörigen oder Freuden in den eigenen Räumen des Betroffenen durchgeführt werden.

Der Leistungsumfang

Wenn ein Antrag auf Pflegegeld der SVA oder ein Antrag auf Pflegegeld SVA der Bauern gestellt wird, richtet sich die Höhe der Leistungen nach der Einstufung in 7 vorhandene Stufen. Ausschlaggebend ist der Zeitaufwand für die Pflege und die Betreuung.

  • Stufe 1: mehr als 60 Stunden pro Monat
  • Stufe 2: mehr als 85 Stunden pro Monat
  • Stufe 3: mehr als 120 Stunden pro Monat oder eine starke Sehbehinderung oder die Nutzung eines Rollstuhls
  • Stufe 4: mehr als 160 Stunden pro Monat oder eine Blindheit, die Nutzung eines Rollstuhls und eine Inkontinenz
  • Stufe 5: mehr als 180 Stunden pro Monat und ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand mit dem Einhergehen von starken körperlichen Einschränkungen
  • Stufe 6: mehr als 180 Stunden pro Monat und einem Pflegeaufwand, der Tag und Nacht benötigt wird
  • Stufe 7: mehr als 180 Stunden pro Monat mit einer Tag- und Nachtbetreuung und dem Einsatz von lebenserhaltender Technik

Pflegegeld der SVA berechnen

Mit Hilfe unserer Vergleichsrechners können Sie bereits im Vorfeld die Höhe des Pflegegeldes errechnen und sich alle Voraussetzungen aufzeigen lassen. Klicken Sie hierfür den Button „Zum Versicherungsvergleich“.

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Das Pflegegeld wurde eingeführt, um allen pflegebedürftigen Menschen eine angemessene Pflege und Betreuung ermöglichen zu können. Zudem zielt es darauf hinaus, dass die Betroffenen so lange wie nur möglich ein selbstbestimmtes und uneingeschränktes Leben führen können. Wer einen Anspruch auf Pflegegeld hat, ist vom Gesetzgeber ganz klar geregelt. Auch die SVA – die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft – zahlt Pflegegeld an ihre Versicherten.

Wer Anspruch auf Pflegegeld der SVA hat

Einen Antrag auf Pflegegeld der SVA können all jene Versicherten stellen, die durch eine psychische, geistige oder körperliche Behinderung nicht in der Lage sind, sich selbstständig zu versorgen und zu pflegen. Die benötigte Unterstützung muss dabei ein Mindestausmaß von 60 Stunden pro Monat übersteigen.

Zudem muss der Zustand der Pflegebedürftigkeit für mindestens sechs Monate gegeben sein. Der Pflegebedürftige muss in Deutschland leben und sollte den Antrag auf Pflegegeld der SVA selbst stellen oder einen Angehörigen oder gesetzlichen Vertreter damit beauftragen.

Die Höhe des Pflegegeldes der SVA

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich immer nach dem Pflegebedarf. Die SVA arbeitet mit 7 Stufen, die entsprechend des Pflegebedarfs gestaffelt sind. Gerechnet wird in Stunden. Während man bei Stufe 1 von einem monatlichen Aufwand von mindestens 60 Stunden ausgeht, wird der Aufwand in Stufe 7 mit mehr als 180 Stunden pro Monat angegeben. Zudem müssen gravierende Einschränkungen vorliegen, die die eigene Versorgung nicht möglich machen. Hierzu gehören unter anderem technische Geräte, die die entsprechenden Voraussetzungen für Atmung und Nahrungsaufnahme schaffen.

Der Antrag auf Pflegegeld der SVA

Ein Antrag auf Pflegegeld der SVA muss immer schriftlich gestellt werden. Hierfür kann ein speziell angebotenes Formular verwendet werden oder aber der Antrag auf Pflegegeld der SVA wird formlos gestellt. Wichtig ist, dass die Leistungen erst dann gezahlt werden, wenn der Antrag bei der SVA eingegangen ist. Rückwirkende Leistungen sind nicht vorgesehen. Sollte sich das Pflegegeld im Laufe der Zeit erhöhen, so geschieht dies immer zum Monatsanfang. Auch hier kann rückwirkend nichts geltend gemacht werden.

Antrag auf Pflegegeld SVA der Bauern?

Die SVA hält für viele unterschiedliche Berufsgruppen ein Pflegegeld bereit. Und so kann auch ein Antrag auf Pflegegeld SVA der Bauern gestellt werden. Der Antrag läuft genauso ab wie bei jeder anderen Berufsgruppe. Und auch die Einstufung beim Antrag auf Pflegegeld SVA der Bauern ist den anderen Berufsgruppen angepasst. Trotz alledem ist es wichtig, dass die Berufsgruppe immer genau angegeben wird, da so die Pflegebedürftigkeit und der sonstige Aufwand besser eingeschätzt werden kann.

Möchten Sie also einen Antrag auf Pflegegeld SVA der Bauern stellen, so vergessen Sie nicht, ihr Betätigungsfeld genau anzugeben. Es kann nur zu Ihrem Vorteil sein.

Allgemeine Hinweise

Die Auszahlung des Pflegegeldes erfolgt monatlich am Anfang eines jeden Monats. Es ist dabei nicht relevant, ob ein allgemeiner Antrag oder ein Antrag auf Pflegegeld SVA der Bauern gestellt wurde. Sollte der Betroffene während der Zahlung des Pflegegeldes stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden, so ruht der Anspruch auf Pflegegeld bis zur Entlassung. Auch bei einem Aufenthalt in einer Rehabilitations- oder Kureinrichtung ruht der Anspruch. Sollte es Änderungen in der Pflege geben, so muss dies unverzüglich an die SVA gemeldet werden.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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