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Pflegegeld AOK Bayern

Pflegegeld AOK Bayern – Beiträge, Leistungen & Test | Antrag Pflegeversicherung

Die AOK Bayern zahlt ihren Versicherten dann Pflegegeld, wenn eine Pflegebedürftigkeit nachgewiesen werden kann. Die Höhe des Pflegegeldes ist gesetzlich geregelt und richtet sich generell nach der Pflegestufe. Der Antrag auf Pflegegeld der AOK Bayern kann mit Hilfe eines Formulars oder auch formlos gestellt werden. Beim Pflegegeld beantragen der AOK Bayern wird immer auf die Bedürfnisse der Versicherten geachtet.

Geltungsbereich

Das Pflegegeld ist auf den Zeitraum begrenzt, in dem die Pflege des Versicherten von Angehörigen, Freunden oder Bekannten sichergestellt wird. Somit gilt beim Pflegegeld beantragen bei der AOK Bayern kein fester Zeitraum.

Der Leistungsumfang

Das Pflegegeld orientiert sich an der Pflegestufe. Folgende Leistungen können beim Pflegegeld beantragen der AOK Bayern pro Monat abgerufen werden:

  • Pflegestufe I: 235 Euro
  • Pflegestufe II: 440 Euro
  • Pflegestufe III: 700 Euro

Handelt es sich bei der pflegebedürftigen Person um einen Demenzkranken, so weicht das Pflegegeld von den herkömmlichen Zahlungen ab.

  • Pflegestufe 0: 120 Euro
  • Pflegestufe I: 305 Euro
  • Pflegestufe II: 525 Euro
  • Pflegestufe III: 700 Euro

Pflegegeld und Zusatzleistungen berechnen

Über den Button „Zum Versicherungsvergleich“ ist es möglich, den Anspruch auf Pflegegeld zu ermitteln und die unterschiedlichen Möglichkeiten genau miteinander zu vergleichen. So kann das Geld schnell beantragt und die Pflege ausgeführt werden.

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Die Pflegegeldkassen übernehmen einen Großteil der Leistungen, die für die stationäre, teilstationäre oder häusliche Pflege anfallen. Die Höhe der finanziellen Zuschüsse ist gesetzlich geregelt und orientiert sich generell an der Pflegestufe. Wird der Versicherte von seinen Angehörigen zu Hause gepflegt, kann er zwischen unterschiedlichen Pflegesachleistungen und einem Pflegegeld wählen. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass beide Leistungen miteinander kombiniert werden.

Das Pflegegeld beantragen der AOK Bayern

Einen Antrag auf Pflegegeld der AOK Bayern können all jene Versicherten stellen, die zu Hause ehrenamtlich gepflegt werden wollen. Die Beiträge für das Pflegegeld sind dabei nach der vorhandenen Pflegestufe gestaffelt. So erhält der Versicherte bei Pflegestufe I einen monatlichen Beitrag von 235 Euro. Liegt Pflegestufe II vor, so beträgt der monatliche Beitrag 440 Euro und bei Pflegestufe III ist dieser bei 700 Euro pro Monat angesiedelt.

Hinweis: Bei demenzkranken Menschen fällt das Pflegegeld höher aus. So erhalten sie bereits bei Pflegestufe 0 eine finanzielle Zuwendung oder auch Sachleistungen. Das Pflegegeld beläuft sich in diesem Fall bei Pflegestufe 0 auf 120 Euro pro Monat. Pflegestufe I bringt eine monatliche Unterstützung von 305 Euro und Pflegestufe II eine Unterstützung von 525 Euro pro Monat. Liegt die Pflegestufe III vor, gibt es wie bei allen Pflegebedürftigen mit dieser Einstufung ein Pflegegeld in Höhe von 700 Euro pro Monat.

Die AOK Bayern sorgt zudem dafür, dass durch regelmäßige Besuche von Pflegefachkräften eine optimale Versorgung der zu pflegenden Personen sichergestellt werden kann. Die Fachkräfte beraten und geben Tipps rund um die Pflege. Zudem helfen sie beim Beantragen weiterer Leistungen. Dieser Service wird komplett von der AOK Bayern finanziert und wird dem Versicherten somit nicht in Rechnung gestellt.

Weitere finanzielle Unterstützungen

Das Pflegegeld kann unter bestimmten Umständen weiter aufgestockt werden. So kann eine Verhinderungspflege mit bis zu 1.550 Euro pro Jahr finanziert werden. Auch für eine Kurzzeitpflege kann weitere finanzielle Unterstützung bei der AOK Bayern angefordert werden. Zusätzliche Betreuungsleistungen werden mit bis zu 2.400 Euro pro Jahr finanziert. Und auch Veränderungen im Wohnumfeld oder die Finanzierung von Hilfsmitteln können das Pflegegeld erhöhen.

Der Antrag auf Pflegegeld der AOK Bayern

Pflegegeld beantragen AOK Bayern kann jeder Pflegebedürftige, dessen Angehörige oder gesetzliche Vertreter im Auftrag des Pflegebedürftigen. Der Antrag auf Pflegegeld der AOK Bayern kann mittels eines Formulars oder auch formlos gestellt werden. Wichtig ist jedoch, dass die Beantragung schriftlich erfolgt. Ist der Antrag auf Pflegegeld der AOK Bayern eingegangen, wird sich diese mit dem Antragsteller in Verbindung setzen und den Antrag aif Pflegegeld der AOK Bayern überprüfen. Wurde bei dieser Überprüfung die Pflegebedürftigkeit und somit der Anspruch auf Pflegegeld festgestellt, so wird das Pflegegeld in Höhe der Pflegestufe zur Auszahlung gebracht.

Tests zum Pflegegeld der AOK Bayern

Da sich das Pflegegeld der AOK Bayern in einem gesetzlich festgelegten Rahmen bewegt, gab es noch keine weitreichenden Tests bezüglich der Qualität und der Arbeitsweise der Krankenkasse. Alle Krankenkassen sind dazu verpflichtet, beim Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit das Pflegegeld an ihre Versicherten auszuzahlen. Bewertet werden kann daher nur der Service und die Beratung bezüglich der Beantragung und der Bearbeitung. Hier schneidet die AOK Bayern generell sehr gut ab.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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