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Barmer Pflegeversicherung

Barmer Pflegeversicherung – Preise, Leistungen & AntragDie Barmer Ersatzkasse erbringt für ihre Mitglieder die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Zusätzlich können die Mitglieder der Barmer Ersatzkasse eine private Pflegeversicherung direkt bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse abschließen.

gesetzliche Pflegeversicherung bei der Barmer

  • Leistungen bei häuslicher, stationärer und teilstationärer Pflege
  • Leistungen können sein: monatliches Pflegegeld, sonstige Hilfsmaßnahmen
  • Leistungshöhe hängt von der Pflegestufe ab

Beitrag

  • für alle gesetzlichen Krankenkassen 2,05 % des Einkommens
  • für Kinderlose über 23 Jahren Beitragssatz von 2,3 %
  • Arbeitgeber und der Versicherte tragen jeweils die Hälfte des Beitrages
  • Beitragsbemessungsgrenze derzeit 3937,50 Euro

Antrag auf Pflegegeld

  • kann vom Versicherten oder pflegenden Angehörigen gestellt werden
  • Bewilligung des Antrages erst nach Einstufung in eine Pflegestufe durch den MDK

Pflegestufen

  • Pflegestufe 0 – Vorstufe zu den eigentlichen Pflegestufen – für Menschen, die ihren Alltag nicht mehr ohne Hilfe und/oder Betreuung bewältigen können
  • Pflegestufe I – bei erheblicher Pflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe II – bei schwerer Pflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe III – bei schwerster Pflegebedürftigkeit

Zusatzpflegeversicherung der Barmer

  • in Kooperation mit einem großen deutschen Versicherer
  • Tagegeldversicherung
  • in drei Tarifen abschließbar

Tarif GPT III (Pflegezusatzschutz Basis)

  • 100 % des Tagessatzes in Pflegestufe III
  • in Pflegestufe I und II kein Leistungsanspruch

Tarif GPT (Pflegezusatzschutz Komfort)

  • 60 % des Tagessatzes in Pflegestufe II
  • 100 % des Tagessatzes in Pflegestufe III
  • kein Leistungsanspruch in Pflegestufe I

Tarif GTP Premium (Pflegezusatzschutz Premium)

  • 30 % des Tagessatzes in Pflegestufe I
  • 60 % des Tagessatzes in Pflegestufe II
  • 100 % des Tagessatzes in Pflegestufe III
  • bei stationärer Pflege 100 % des Tagessatzes in allen drei Pflegestufen

Pflegegeld aus der Zusatzversicherung

  • Leistungen aus der Zusatzversicherung müssen beantragt werden
  • Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe erforderlich
  • die Einstufung in eine Pflegestufe im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung wird auch für die Zusatzversicherung akzeptiert

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Eine Zusatzpflegeversicherung ist für jeden sinnvoll und notwendig. Doch die Leistungen und die Versicherungsbeiträge können große Unterschiede aufweisen. Daher ist ein Tarifvergleich mit dem seiteninternen Tarifrechner empfehlenswert. Nutzen Sie dazu das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ und starten Sie mit der Berechnung. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, die Pflegeversicherung Ihrer Wahl online abzuschließen.0.83

 


 

Schon heute sind rund 2,5 Millionen Menschen in Deutschland auf fremde Hilfe angewiesen und es muss davon ausgegangen werden, dass die Zahl der Pflegebedürftigen in Zukunft stetig ansteigen wird. Entsprechende Vorsorgemaßnahmen für den eigenen Pflegefall sind daher für Menschen jeden Alters wichtig. Die Mitglieder der Barmer GEK sind über die gesetzliche Krankenversicherung bei der Barmer automatisch auch durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgesichert. Zur Erweiterung der Pflegeabsicherung kann eine Barmer Zusatzpflegeversicherung abgeschlossen werden.

Die gesetzliche Pflegeversicherung bei der Barmer

Die Barmer GEK gilt als die größte aller gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Ursprünglich als Ersatzkasse für Berufe aus dem kaufmännischen Bereich, kann sich heute jeder bei der Barmer GEK gesetzlich krankenversichern. Mit der gesetzlichen Krankenversicherung besteht seit 1995 automatisch auch der gesetzliche Versicherungsschutz in der Pflegekasse. Die Barmer Pflegeversicherung erbringt den, für alle gesetzliche Pflegeversicherungen geltenden Versicherungsschutz im Pflegefall. Die gesetzliche Pflegeversicherung erbringt Leistungen bei häuslicher, stationärer und teilstationärer Pflege. Die Leistungen können aus einem monatlichen Pflegegeld sowie aus sonstigen Hilfsmaßnahmen bestehen. Um Leistungen aus der gesetzlichen Barmer Pflegeversicherung zu erhalten, ist die Einstufung in eine Pflegestufe notwendig. Desweiteren muss ein Antrag auf Leistungen bei der Barmer GEK gestellt werden.

Alles rund um den Beitrag zur Pflegeversicherung bei der Barmer

Für die Pflegeversicherung ist der Beitragssatz der Barmer entsprechend der allgemeinen Bestimmungen festgelegt. Dazu gibt es einen bundeseinheitlichen gesetzlich festgelegten Beitragssatz, nachdem alle gesetzlichen Krankenkassen den Beitrag zur Pflegeversicherung ermitteln müssen. Derzeit liegt für die Pflegeversicherung der Beitragssatz bei der Barmer und allen anderen gesetzlichen Krankenkassen bei 2,05 % des Einkommens. Kinderlose über 23 Jahren zahlen einen Beitragssatz von 2,3 %. Der Arbeitgeber und der Versicherte tragen jeweils die Hälfte des Beitrages. Das bedeutet, mit steigendem Einkommen steigt auch automatisch der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Allerdings steigen die Beiträge genau wie zur Krankenversicherung nur bis zu einer Einkommenshöchstgrenze. Diese Beitragsbemessungsgrenze liegt derzeit für die gesetzliche Pflegeversicherung bei einem Einkommen von 3937,50 Euro. Bei höheren Einkommen steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung bei der Barmer damit nicht weiter an.

Bei der Barmer Ersatzkasse einen Antrag auf Pflegegeld stellen

Sollen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung Leistungen in Anspruch genommen werden, muss zunächst ein Antrag auf Leistungen bei der Barmer GEK gestellt werden. Der oder die Versicherte oder auch pflegende Angehörige können bei der Barmer GEK diesen Antrag auf Pflegegeld stellen. Werden erstmalig Leistungen beantrag, reicht zunächst ein formloser Antrag auf Pflegegeld bei der Barmer. Bevor die Barmer Ersatzkasse einen Antrag auf Pflegegeld bewilligt, ist zunächst die Einstufung in eine der Pflegestufen notwendig. Dazu beauftragt die Barmer nach der Antragstellung den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen), ein Gutachten über die Schwere der Pflegebedürftigkeit zu erstellen. Der MDK kommt dazu ins Haus, um die Situation des Pflegebedürftigen vor Ort in Augenschein zu nehmen und mittels eines Fragenkatalogs die Schere und Art der Pflegebedürftigkeit zu begutachten. Anhand des Gutachtens stuft die Barmer den Pflegebedürftigen in eine Pflegestufe ein und erbringt der Pflegestufe entsprechend die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Auch bei einer bereits bestehenden Pflegestufe kann ein Antrag bei der Barmer auf Einstufung in eine höhere Pflegestufe und damit auf Erhöhung der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegegeldversicherung gestellt werden. In diesem Fall überprüft der MDK erneut die Schwere der Pflegebedürftigkeit und die Barmer Ersatzkasse stuft den Pflegebedürftigen bei einem erhöhten Pflegebedarf in eine höhere Pflegestufe ein.

Die Einstufung in eine Pflegestufe ist wichtig für die gesetzliche Pflegeversicherung und die Zusatzversicherung

Die Einstufung in eine der Pflegestufen ist im Leistungsfall für die gesetzliche Pflegeversicherung und für Pflegezusatzversicherung von zentraler Bedeutung. In beiden Versicherungsvarianten werden nur Leistungen gewährt, wenn eine Pflegestufe bescheinigt wurde. Um die Einstufung in eine Pflegestufe zu beantragen ist bei der Barmer ein formloser Antrag ausreichend. Zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit stehen drei Pflegestufen und die Pflegestufe 0 zur Verfügung. Bei der Pflegestufe 0 handelt es sich um eine Vorstufe zu den eigentlichen Pflegestufen I bis III. Die Pflegestufe 0 erhalten Patienten, die ihren Alltag nicht mehr alleine bewältigen können und deshalb Hilfe und Unterstützung benötigen. Pflegestufe I wird vergeben, wenn eine erhebliche Pflegebedürftigkeit besteht. In die Pflegestufe II kommen Patienten, die schwer pflegebedürftig sind. Die Pflegestufe III erhalten schwerst pflegebedürftige Menschen. Ein Antrag auf Pflegegeld bei der Barmer kann auch gestellt werden, wenn noch keine Pflegestufe zugewiesen wurde. Zum Erhalt von Leistungen ist jedoch die Einstufung in eine Pflegestufe zwingend notwendig, da sich die Höhe der Versicherungsleistungen sowohl in der gesetzlichen, als auch in der zusätzlichen Pflegeversicherung an der vorliegenden Pflegestufe orientieren.

Warum die gesetzliche Pflegeversicherung nicht ausreicht

Spätestens wenn bei der Barmer Ersatzkasse ein Antrag auf Pflegegeld gestellt wurde und dieser durch Zuweisung eine Pflegestufe auch bewilligt wurde, wird klar, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei weitem nicht ausreichen, um die tatsächlichen Pflegekosten zu decken. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind bei allen gesetzlichen Krankenkassen identisch. Es ist daher unerheblich, ob bei der Barmer GEK ein Antrag auf Pflegegeld gestellt wurde oder ob die Leistungen bei einer der anderen gesetzlichen Krankenkassen beantragt wurden. Die gesetzliche Krankenkasse ist in jedem Fall nur als Grundsicherung ausreichend und deckt im Regelfall noch nicht einmal die Hälfte der realen Pflegekosten. Daher ist es für jeden dringend ratsam, für den eigenen Pflegefall rechtzeitig mit Hilfe einer Zusatzversicherung vorzubeugen.

Die Barmer Zusatzpflegeversicherung

Neben der gesetzlichen Pflegeversicherung kann bei der Barmer eine Zusatzpflegeversicherung abgeschlossen werden. Diese stellt die Barmer exklusiv für ihre Mitglieder in Kooperation mit einem großen deutschen Versicherer zur Verfügung. Die Pflegezusatzversicherung der Barmer ist eine Pflegetagegeldversicherung, welche in drei verschiedenen Tarifen angeboten wird. Der Pflegezusatzschutz Basis (GPT III) ist geeignet, wenn eine zusätzliche Absicherung im Falle schwerster Pflegebedürftigkeit ausreicht, denn der Tarif GPT III leistet den vollen Tagessatz nur in Pflegestufe III. In Pflegestufe I und II besteht kein Leistungsanspruch. Ab Pflegestufe II leistet der Tarif Pflegezusatzschutz Komfort (GTP). Bei Einstufung in die Pflegestufe II erhält der Versicherte 60 %, in Pflegestufe III 100 % des vereinbarten Tagessatzes. Soll die Zusatzversicherung in allen Pflegestufen Leistungen erbringen, ist der Tarif Pflegezusatzschutz Premium (GTP Premium) die richtige Wahl. Im Tarif GTP Premium erhält der Versicherte in Pflegestufe I 30 %, in Pflegestufe II 60 % und in Pflegestufe III 100 % des Tagegeldes. Bei stationärer Pflege wird in allen drei Pflegestufen der 100 %ige Tagessatz gezahlt.

Pflegegeld beantragen aus der Barmer Zusatzversicherung

Pflegegeld beantragen aus der Barmer Zusatzversicherung funktioniert ähnlich wie die Beantragung von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Zunächst muss bei der Barmer GEK ein Antrag auf Pflegegeld aus der Zusatzversicherung gestellt werden. Für die Leistungshöhe ist jedoch die zugewiesene Pflegestufe entscheidend. Besteht bereits eine Pflegestufe vor Antrag zur Barmer Zusatzversicherung, gilt diese auch als Bemessungsgrundlage für die Leistungen der Zusatzpflegeversicherung. Wurden bislang noch keine Leistungen aus der gesetzliche Pflegeversicherung in Anspruch genommen und somit noch keine Einstufung in eine Pflegestufe vorgenommen, ist zunächst eine Pflegestufe zu beantragen, um aus der Barmer Zusatzversicherung Leistungen zu erhalten.

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Die zusätzliche Absicherung durch eine Zusatzpflegeversicherung ist unbedingt ratsam, wenn eine hohe finanzielle Belastung im Pflegefall vermieden werden soll. Mit unserem Vergleichsrechner ermitteln Sie die besten und preisgünstigsten Tarife zur Pflegezusatzversicherung. Nutzen Sie den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ und beginnen Sie mit dem Tarifvergleich.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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